Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
PS:

Gerade auf demselben Kanzlei-Blog gefunden, sehr lesenswert und auch zum hiesigen Thema passend:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/plug-in-solaranlagen-rechtlich-problematisch-aber-nicht-generell-unzulaessig/

khh:

--- Zitat von: SabbelMR am 27. August 2013, 22:54:59 ---
--- Zitat von: khh am 26. August 2013, 21:26:07 ---Oder kann es (speziell hier) noch andere Gründe geben, warum von mk-Energy bereits geleistete Zahlungen nachträglich nicht insolvenzfest sein könnten? Und hat ein VNB oder ein Gläubiger allgemein keine Möglichkeiten, dem ggf. wirksam entgegen zu wirken?
--- Ende Zitat ---

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/
..bereits gelesen?
--- Ende Zitat ---

Hat denn ein Dritter und nicht der Netznutzer mk-Energy die Vorauszahlungen an TEN geleistet? Wenn ja, dann hätte die TEN vor einer Kündigung der Verträge wohl erst klären müssen:

--- Zitat ---Der Netzbetreiber sollte ... versuchen, die Hintergründe einer solchen Drittzahlung in Erfahrung zu bringen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Erläuterung des Netznutzers (bzw. des für ihn zahlenden Dritten) einzuholen – zum Beispiel die Bestätigung, dass der Dritte nur als „Zahlstelle“ des Netznutzers fungiert.
--- Ende Zitat ---
[Quelle: Der Energieblog]

Meine vorstehend zitierte Fragen nach anderen (hier womöglich vorliegenden) Gründen, dass Zahlungen nicht insolvenfest sein könnten und den Möglichkeiten des Netzbetreibers, ist damit aber nicht beantwortet.  :-\

SabbelMR:
Care-Öko-Phone - Der erste ökologische Telefondienstleister.


;D  ;D


Telefondienstleister .. welche Anzeige-, Regulierungs- oder Abgabenpflicht wird damit wieder umgangen ;)?

SabbelMR:

--- Zitat von: khh am 28. August 2013, 12:36:40 ---Meine vorstehend zitierte Fragen nach anderen (hier womöglich vorliegenden) Gründen, dass Zahlungen nicht insolvenfest sein könnten und den Möglichkeiten des Netzbetreibers, ist damit aber nicht beantwortet.  :-\
--- Ende Zitat ---

Es ist ja die TEN, die anscheinend befürchtet, in der Vergangenheit Zahlungen entgegengenommen zu haben, die in einem Insolvenzverfahren zurückgefordert werden könnten..


Es kann eigentlich nur um das "wer hat für wen gezahlt"-Spielchen gehen - bzw. TENs Befürchtung (?) / Behauptung (?), es gäbe ein solches. Denn davon abgesehen dürfte (fast) immer gelten: Was mit Rechtsgrund geleistet wurde, kann nicht zurückgefordert werden.



--- Zitat von: http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/ ---[..] Die Anfechtung des Insolvenzverwalters setzt lediglich eine „unentgeltliche Leistung“ im Zeitraum von vier Jahren vor Insolvenzantragstellung voraus. Die Drittzahlung wird dann als unentgeltliche Leistung angesehen, wenn der Leistungsempfänger (Netzbetreiber) für die Zahlung kein Vermögensopfer erbracht hat. Grundsätzlich besteht das Vermögensopfer darin, dass infolge einer Drittzahlung der Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung der Netzentgelte erfüllt und damit erloschen ist. Ist aber der eigentliche Netznutzer im Zeitpunkt der Drittzahlung bereits insolvenzreif, hat der Netzbetreiber wirtschaftlich nichts verloren, da sein Anspruch bereits nicht mehr durchsetzbar und damit wertlos war. Die dennoch erhaltene Zahlung eines Dritten wird so zu einer Art Geschenk. Werden sowohl der Netznutzer als auch der Drittzahlende insolvent („Doppelinsolvenz“), fehlt grundsätzlich das Vermögensopfer, und die Leistung des Drittzahlenden ist im Sinne des § 134 InsO unentgeltlich. [..]
--- Ende Zitat ---


Oder etwas "härter" gesagt:

Wenn TEN jetzt befürchtet, nicht "insolvenzfeste" Vorauszahlungen erhalten (besser: angenommen) zu haben, hieße dies, daß TEN in der Vergangenheit irgendetwas falsch gemacht hätte..

..was wiederum gänzlich unverständlich erscheint, ist die "Problematik" den Netzbetrieben doch spätestens seit der Causa Teldafax hinreichend bekannt..

..oder TEN "befürchtet" lediglich (öffentlich), nicht "insolvenzfeste" Vorauszahlungen angenommen zu haben und irrt damit allerdings oder kann jedenfalls mit dieser Begründung alleine offenbar nicht den Lieferantenrahmenvertrag wirksam aufkündigen.



Man hat eher das Gefühl, daß vereinzelte Netzbetriebe sich jetzt mit aller Macht aus den Lieferantenrahmenverträgen mit CE lösen wollen.

Wenn ohnehin bereits Vorkasse vereinbart ist und es aktuell keine Zahlungsrückstände gibt, dann versucht man es eben mit der fehlenden §5-Anmeldung als Vertragspflichtverletzung wie die NRM und die Hanauer - hat vor Gericht nicht Stand gehalten - oder wie die TEN mit irgendwelchen "abstrakten" Risiken, die, wenn sie denn bestünden, man ohnehin wohl eher selbst zu verantworten hätte (Annahme von angeblich nicht "insolvenzfesten" Vorauszahlungen) - wie man sieht, hatte dieser "Einfall" vor Gericht auch keinen Bestand..

SabbelMR:
Care Energy lanciert ein eigenes Fernsehmagazin ("Hamburg sieht grün -  Das Magazin von Care-Energy") auf Hamburg1.

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