Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Vattenfall-Tarif "Berlin Classic"

(1/3) > >>

echtgut:
Wer hat den noch und kann mir sagen, ob das ein Sondertarif ist?

Gulliver08:
Ich hatte mich vor Kurzem bei Vattenfall nach dem Easy Natur Privatstrom erkundigt und die gleiche Frage gestellt. So richtig beantworten konnte man sie mir nicht, allerdings wurde bestätigt, dass es kein Vertrag der Grundversorgung ist. Ähnliches vermute ich bei dem genannten Tarif.

Ob das dann automatisch ein Sondervertrag ist, dazu gehen die Meinungen sicherlich auseinander. Ich würde davon ausgehen, dass dem so ist, da Vattenfall vermutlich nicht der örtliche (Grund)Versorger ist. Des Weiteren würde ich mal die Vertragsbedingungen zu diesem Tarif bzgl. Kündigungsfristen abklopfen; als grundversorgter Verbraucher habe ich hier üblicherweise keinerlei Einschränkungen diesbezüglich, anders sieht es bei Sonderverträgen aus.

Die 100% Sicherheit würde wohl aber nur ein Gericht geben können. 

bolli:

--- Zitat von: Gulliver08 am 28. November 2012, 22:11:00 ---...allerdings wurde bestätigt, dass es kein Vertrag der Grundversorgung ist. Ähnliches vermute ich bei dem genannten Tarif.

Ob das dann automatisch ein Sondervertrag ist, dazu gehen die Meinungen sicherlich auseinander. ....
--- Ende Zitat ---
Das glaube ich aber nicht. Es giubt nämlich nur diese beiden Vertragsformen. ENTWEDER Kund ein der Grundversorgung ODER Kunde mit Sondervertrag.


--- Zitat von: Gulliver08 am 28. November 2012, 22:11:00 ---Ich würde davon ausgehen, dass dem so ist, da Vattenfall vermutlich nicht der örtliche (Grund)Versorger ist.
--- Ende Zitat ---
Wenn das so einfach ist, braucht man eh nicht anzurufen. Dann gibt's keine Alternative zum Sondervertrag.


--- Zitat von: Gulliver08 am 28. November 2012, 22:11:00 ---Des weiteren würde ich mal die Vertragsbedingungen zu diesem Tarif bzgl. Kündigungsfristen abklopfen; als grundversorgter Verbraucher habe ich hier üblicherweise keinerlei Einschränkungen diesbezüglich, anders sieht es bei Sonderverträgen aus.
--- Ende Zitat ---
So man denn welche hat, ist das sicherlich ein guter Weg. Viele haben aber noch Uraltverträge und möglöicherweise keine Unterlagen darüber mehr. Dann wird's schwieriger. Fakt ist, das vertragliche Anpassungen (z.B. das "Umschieben" in einen neuen Tarif mit anderen Preisen) immer das Einverständnis des Vertragspartners voraussetzen. Dieses holt man sich tunlichst durch eine Unterschrift ein. Macht man das nicht, darf man sich  nicht wundern, wenn der Vertragspartner irggendwann einmal sagt, nö, ich habe nicht gewechselt. Im Bereich mit Privatkunden gilt Schweigen nicht automatisch als Einverständnis.
Bei der Grundversorgung hat man eh nichts vertragliches anzupassen, da die gesetzlichen Regelungen gelten. Wenn da Kündigungsfristen o.ä. auftauchen, ist es meist keine Grundversorgung mehr. Den Wechsel von der Grundversorgung in ein Sondervertragsverhältnis kann der Kunde übrigens auch stillschweigend akzeptieren, während er gegen weitere Vertragsänderungen, die einem stillschweigend "untergeschoben" worden sein sollen, auch "Widerspruch" einlegen kann.


--- Zitat von: Gulliver08 am 28. November 2012, 22:11:00 ---Die 100% Sicherheit würde wohl aber nur ein Gericht geben können.

--- Ende Zitat ---
Einige Dinge lassen sich je nach Lage der Dinge auch ohne ein solches abklären. Ob der Versorger das dann auch so sieht, ist eine andere Sache.  ;)

echtgut:
Es ist ein uralter Vertrag mit einem Versorger, der zuerst Bewag hieß und der wurde einfach von Vattenfall übernommen. Unterschrieben habe ich damals nichts.

khh:
@ echtgut,
ohne eine Prüfung Ihrer individuellen Vertragssituation können hier keine Aussagen getroffen werden !

Fragen: 1. Wie "uralt" ist denn Ihr Vertrag? - 2. Wer war/ist von wann bis wann Grundversorger in Ihrem Versorgungsgebiet? (wenn das ursprünglich die Bewag war und jetzt Vattenfall, dann ist eine Antwort verzichtbar) - 3. Wann wurde das Vertrags-/Lieferverhältnis von Vattenfall übernommen? - 4. Wann jeweils wurden die jährlichen Verbrauchsabrechnungen mit welcher Tarifbezeichnung erstellt? (möglichst weit zurück gehen! - wenn das jeweils der Allgemeine Tarif/Grundversorgungstarif war, dann erübrigt sich eine Antwort) - 5. Haben Sie jemals Widerspruch gegen Preise/Änderungen bzw. Abrechnungen eingelegt (ggf. wann und wie)?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln