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Autor Thema: Vorschlag Haftungsregelungen beim Offshore-Netzausbau  (Gelesen 2846 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Vorschlag Haftungsregelungen beim Offshore-Netzausbau
« am: 04. Juli 2012, 16:05:03 »
Offshore-Netzausbau wird beschleunigt: Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

Zitat
    Folgende Eckpunkte sind für die Haftungsregelung vorgesehen:
  • Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag der ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90% der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Soweit die Einspeisung aufgrund mehrerer einzelner Störungen an mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr nicht möglich ist, besteht der Anspruch unmittelbar ab dem 19. Tag. Für die Zwecke der Berechnung der pauschalierten Vergütung ist davon auszugehen, dass die Anlage 11 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung an jedem Tag der Störung erzeugt hätte.
  • Ob die Netzanbindung rechtzeitig fertiggestellt ist, bestimmt sich künftig nach dem im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegten Realisierungszeitpunkt. Um bei Verzögerungen der Netzanbindung mögliche Instandhaltungskosten für den Offshore-Windpark zu vermeiden, wird die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage mit Fertigstellung der Fundamente für die Windkraftanlagen vermutet.
  • Für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung erhält der betriebsbereite Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz, soweit die Wartungszeiten 10 Tage im Kalenderjahr überschreiten.
  • Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, der diese abhängig vom eigenen Verschuldensgrad bundesweit und ohne Zeitverzug über eine Haftungsumlage wälzen kann. Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten (jedoch maximal 20 Mio. EUR pro Schadensfall und maximal 60 Mio. EUR pro Kalenderjahr), und bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen.
  • Soweit die Netzanbindung länger als 90 Tage nicht verfügbar ist, kann der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes über die Haftungsumlage nur wälzen, soweit er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung ergriffen hat.
  • Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber Offshore-Windparks für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden wird je Schadensereignis begrenzt auf 100 Millionen EUR.
  • Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abzuschließen. Diese sind der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen.
  • Für den Zeitraum, in dem der Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung bzw. verkürzt sich der Zeitraum des Anspruchs auf die erhöhte EEG-Einspeisevergütung entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline kamaraba

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Weitere Belastungen für StromkundenUnion und FDP beugen sich Tenet
« Antwort #1 am: 18. November 2012, 21:29:52 »
Zitat
Falls eine Offshore-Anlage nicht rechtzeitig ans Netz geht, sollte der Betreiber dafür haften - mit bis zu 100 Millionen Euro. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Jetzt gibt Schwarz-Gelb dem Drängen der Netzbetreiber nach und spricht von nur noch 20 Millionen Euro. Den Rest sollen die Stromkunden zahlen.
http://www.n-tv.de/politik/Union-und-FDP-beugen-sich-Tenet-article7788661.html
So langsam Frage ich mich, wer bei dieser Schwarz-Gelben Regierung das Sagen hat. Das hat mit der Förderung der regenerativen Energien nichts mehr zu tun. Hier werden unternehmerische Risiken auf die Stromverbraucher abgewälzt, der FDP sei Dank.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Wolfgang_AW

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Milliardenbelastung für Bürger
« Antwort #2 am: 28. November 2012, 12:22:37 »
Regierung plant Milliardenbelastung für Bürger

Zitat
Mehrere Windparks stehen bereits vor deutschen Küsten, viele sollen folgen - doch am Stromnetz hängen die Offshore-Giganten immer noch nicht. Deshalb werden nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Milliardenentschädigungen fällig. Zahlen müssen laut Regierungsplänen die privaten Stromkunden.
...
Der Gesetzentwurf, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, entlastet die Industrie und belastet stattdessen die privaten Stromkunden mit weit über zwei Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren. Der Bundestagsoll am kommenden Freitag über das Gesetz abstimmen.
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Regierung reduziert Haftung für Industrie drastisch

Die Drohungen haben ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt. Im mehrmals veränderten Gesetzentwurf von Union und FDP, der am Mittwoch in den Bundestagsausschüssen behandelt wird, heißt es nun, Tennet habe in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur noch mit maximal 17,5 Millionen Euro zu haften. Bei grober Fahrlässigkeit sollen es bis zu 100 Millionen Euro sein. Insgesamt wird die jährliche Haftungssumme für Tennet jedoch nie höher als 110 Millionen Euro sein.

Den großen Rest werden die Verbraucher stemmen müssen. Nach internen Berechnungen sind das zum jetzigen Zeitpunkt für die kommenden zwei Jahre deutlich mehr als eineinhalb Milliarden Euro. Schon jetzt allerdings zeichnen sich für weitere der bislang 25 genehmigten Offshore-Windparks in der Nordsee Verzögerungen des Netzanschlusses ab. Im Wirtschaftsministerium kalkuliert man daher bereits, dass die Verbraucher bis 2015 weit mehr als zwei Milliarden Euro zahlen könnten.

Mit freunlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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