Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
Wolfgang_AW:
Kraftwerken in NRW droht vorzeitige Stilllegung
--- Zitat ---Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen stehen im Zuge der Energiewende vor massiven wirtschaftlichen Problemen. Nach Informationen des SPIEGEL sind fast die Hälfte der Gas- und Kohlekraftanlagen betroffen: 29 gelten als Problemkandidaten - und müssten wohl vorzeitig vom Netz.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
egn:
Wenn die Versorger ihre Kraftwerke abschalten wollen, wie kommen sie ihrer Pflicht zur Versorgung nach dem EnWG nach?
Warum verkaufen denn die Erzeuger ihren Strom an der Strombörse so billig dass sie die Vollkosten nicht mehr decken können?
PLUS:
--- Zitat von: egn am 26. November 2012, 08:59:49 ---Wenn die Versorger ihre Kraftwerke abschalten wollen, wie kommen sie ihrer Pflicht zur Versorgung nach dem EnWG nach?
Warum verkaufen denn die Erzeuger ihren Strom an der Strombörse so billig dass sie die Vollkosten nicht mehr decken können?
--- Ende Zitat ---
Warum? Ist das eine ernstgemeinte Frage? Diese Entwicklung überrascht aufgeklärte Verbraucher wirklich nicht!
Das Problem ist, dass die EE-Erzeuger nur Vorrechte und Privilegien aber keine Pflichten haben. Das ist der Tod dieser Kraftwerke und die Krux dieser bescheuerten "Energiewendenpolitik", die so langsam aber sicher scheitert. Wer die Zeichen nicht sieht sollte endlich die Solarbrille abnehmen ;). Teuer, unwirtschaftlich, unzuverlässig, wettbewerbsschädigend, unbezahlbar, umwelt und klimaschädlich ....
Nach dem EnWG (§36) besteht bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht einmal in der Grundversorgung eine Versorgungspflicht.
egn:
Sie haben nicht erklärt warum die Kraftwerksbetreiber ihren Strom so billig an der Strombörse anbieten.
Was wirtschaftlich unzumutbar ist bestimmt der Gesetzgeber. Und wenn der Betrieb eines Kraftwerks wegen zu hoher Kosten gegenüber anderen Kraftwerken nicht mehr konkurrenzfähig ist, dann kann das wohl kein Grund sein sich von der der generellen Versorgungspflicht zu verabschieden, sondern es ist die Pflicht des Versorgers es gegen ein anderes konkurrenzfähiges zu ersetzen, das weiterhin die Versorgungssicherheit gewährleistet.
PLUS:
--- Zitat von: egn am 26. November 2012, 11:25:20 ---Sie haben nicht erklärt warum die Kraftwerksbetreiber ihren Strom so billig an der Strombörse anbieten.
--- Ende Zitat ---
Dazu habe ich wirklich keine Lust. Wie Börse funktioniert und welchen Einfluss die EEG-Privilegien haben kann man nachlesen oder Seminare besuchen. Für aufgeklärte Verbraucher reicht da frei nach Franz Müntefering "Grundschule Sauerland".
--- Zitat von: egn am 26. November 2012, 11:25:20 ---Was wirtschaftlich unzumutbar ist bestimmt der Gesetzgeber. Und wenn der Betrieb eines Kraftwerks wegen zu hoher Kosten gegenüber anderen Kraftwerken nicht mehr konkurrenzfähig ist, dann kann das wohl kein Grund sein sich von der der generellen Versorgungspflicht zu verabschieden, sondern es ist die Pflicht des Versorgers es gegen ein anderes konkurrenzfähiges zu ersetzen, das weiterhin die Versorgungssicherheit gewährleistet.
--- Ende Zitat ---
Aber doch im Rahmen eines Rechtsstaats. Welche Pflicht? Eine Pflicht sich zu ruinieren? Die Wirtschaftlichkeit kann nicht par ordre du mufti bestimmt werden, sie ist ein Faktum. Enteignungsgleiche Verpflichtungen sind da ausgeschlossen (GG!).
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