Hallo Forum!
Auch EON Avacon will den Strompreis zum Jahreswechsel erhöhen. Ein entsprechendes Ankündigungsschreiben, das bereits auf den 13. November 2012 datiert ist, hatte ich erst gestern in der Post. Allerdings einen Tag zu spät, wenn man die 6-Wochenfrist berücksichtigt.
Nun die Frage: Kann man sich hier auf Unwirksamkeit der Erhöhung wegen fehlender rechtzeitiger Kenntnisnahme der Ankündigung berufen, oder gilt die dann einfach erst ab einen Tag danach, also ab 2. Januar? Schließlich kann doch der Kunde nichts dafür, wenn bei EON Avacon ein Standardbrief eine Woche bis zum Empfänger braucht.