hallo liebe Mitstreiter -
jetzt hab ich grad kontrolliert - zwar hat die EWE wie \"gewünscht\" den Betrag \"begrenzt\" - allerdings hab ich durch den Tarifwechsel auf EWE Regio ja keine Möglichkeit wg. des Verbrauchs gehabt.
Wie soll ich nun differenzieren, wenn ich die Einzugsermächtigung zurückziehe? - Dann müsste ich ja schriftlich festsetzen, welcher Betrag für Gas/ bzw. Strom wäre...
Mir wurde gerade am Telefon ein interessanter Hinweis gegeben:
Jemand der den gleichen Strom-Tarif hat - der die Einzugsermächtigung zurückziehen wollte - wurde dann der Preis \"gekündigt\".
Allerdings weiß ich nun von einem anderen Fall - der cleverer war: er hat auf dem Vertrag - vorher drauf geschrieben: Einzugsermächtigung wird gestrichen - und dann seine Worte ergänzt : wie bisher per Dauerauftrag bezahlt..... und das wurde sogar akzeptiert.!
Ich will lieber noch mal ein Schreiben aufsetzen - damit mir dann nicht gesagt werden kann: nee - sie haben keinen Strom bezahlt - der komplette Abschlag ist für Gas drauf gegangen....
Wer hat da noch einen Tipp für korrekte Formulierung....
Gruß Biene