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Autor Thema: Enzug der Einzugsberechtig oder nicht  (Gelesen 5977 mal)

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Offline diet11

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« am: 01. November 2005, 12:10:45 »
Während ich hier gerade sitze und mich über die letze Jahresrechnung der  EnBw mit Preiserhöung (bei mir durchschn. 6% ärgere)  lese im Forum das die EnBw  um 10 % zum 1.11. erhöht.  Ich hab es dann auf der Hompage der EnBw gelesen (nur ein neues Preisblatt,  kein Hinweis auf der Homepage und auch nicht in meiner Rechnung.

Auf jeden Fall schreibe ich jetzt einen Widerspruch für die Erhöhung im letzen Jahr, daß sie mich über diese nicht informiert haben, und vielleicht gleich vorsorglich für die neue Erhöhung ab 1.11.
Was empfehlt Ihr mir, die Einzugsermächtigung sofort widerrufen (über Online-Banking kann man ja alle Überweisungen  selbst vorher einstellen)  oder Limitierung der Einzugsermächtigung.
Wer hat neueste Erfahrung mit diesem Unternehmen?

Offline RR-E-ft

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« Antwort #1 am: 01. November 2005, 12:17:13 »
@diet11

Ich empfehle, die \"Suchen\"- Funktion zu benutzen, um Beiträge danach zu durchforsten, ob Fragen etwa schon beantwortet sind, bevor man einen neuen Thread aufmacht.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« Antwort #2 am: 02. November 2005, 23:20:59 »
@diet11

Sie hätten vorher schon die Einzugsermächtigung begrenzen (nicht widerrufen) müssen, wenn sich abzeichnet, dass eine Überzahlung herauskommt. Eine Erstattung wird der Versorger jedenfalls nicht vornehmen.

Ich hoffe Sie hatten eine Nachzahlung, dann kann man nach Einlegung des Widerspruchs aufrechnen
MFG
Gerd Cremer
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Offline nfp

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« Antwort #3 am: 03. November 2005, 14:27:22 »
@diet11

Hallo,

mit der EnBW habe ich zwar keine Erfahrung, aber mit der Badenova. Nachdem die Badenova die Begrenzung der Einzugsermächtigung meinerseits schlichtweg ignoriert hatte, habe ich diese komplett entzogen.
Seit dem 01.10.05 überweise ich per Dauerauftrag einen monatlichen Abschlag, den ich so niedrig gewählt habe, dass am Ende des Abrechnungszeitraums mit Sicherheit ein Forderungsbetrag der Badenova übrig bleibt. Dann schreiben die mir, was sie gerne hätten und ich überweise, was ich zu zahlen bereit bin (unter einem kleinen schriftlichen Hinweis an das Unternehmen per e-mail  bzgl. der bereits mehrfach erfolgten Einwendung zur Unbilligkeit). Das klappt garantiert! Mit dem zu ihren Gunsten übrig bleibenden Differenzbetrag können Sie bspw. mit Ihrer Frau essen gehen (habe ich letztes Jahr gemacht, als ich so ca. 70.-EUR gespart hatte). Nur Mut!
Sie müssen nur beachten, dass Sie bei Überweisungen, die Sie selbst vornehmen, immer genau den Verwendungszweck angeben, z.B. \"Abschlag Gas November 2005\" . Dies lässt sich mittels Dauerauftrag eigentlich so nicht mit online-Banking realisieren. Dennoch habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet. Ich habe dies mit einem netten Begleitbrief getan, in welchem ich den Zeitraum der Zahlungspflicht definiert habe (identisch mit dem Abrechnungsjahr), die Anzahl der Raten insgesamt, den Beginn der Zahlungen per Dauerauftrag und dass die Zahlung jedes Mal für den Monat gilt, zu dessen Beginn sie geleistet wurde. Damit müsste wohl der eindeutigen Zuordnung der Beträge innerhalb des EVU nichts mehr im Wege stehen.

mfG

nfp

Offline Cremer

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« Antwort #4 am: 03. November 2005, 16:28:47 »
@nfp

natürlich haben Sie recht, wenn der Versorger nicht reagiert und weiterhin in seiner festgesetzten Höhe die Abschläge per Einzugermächtigung einzieht, dass man dann diese Einzugsermächtigung löscht.

Genauso ist es aber auch über online Banking mit dem Tool \"terminisierte Überweisung\" möglich, alle Abschläge eines Jahres mit einem bestimmten monatlichen Betreff einzustellen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline nfp

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« Antwort #5 am: 03. November 2005, 16:58:48 »
@cremer

Hallo,

Sie haben recht, wenn man sich die ganze Arbeit machen will und 11 terminierte Überweisungen anlegen möchte. Meine Bank akzeptiert übrigens keine terminierte Überweisungen, die mehr als 6 Monate in der Zukunft liegen.  :D  :D  :D  :D  :)  :)  :)  :)

Viele Grüße

nfp

Offline Cremer

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Enzug der Einzugsberechtig oder nicht
« Antwort #6 am: 03. November 2005, 20:06:56 »
@nfp

dann ist Ihre Bank noch etwas rückständig,

sorry.

War mit der Volksbank/Raiffeisenbank bei uns auch so, erst durch Änderung des Portals vor ca. 6 Monaten hat sich das geändert. Die Sparkasse konnte so etwas schon von Anfang an. Die terminisierte Überweisung ist sehr hilfreich, wenn man auch quartalsmäßige Buchungen für öffentliche Abgaben machen muss (Grundsteuer, Müllgebühren, etc)
MFG
Gerd Cremer
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