Wechselrichter benötigen Strom. Bei einem "schwarzen" Zähler ohne Rücklaufhemmung drehen sie rückwärts, wenn die Anlage Strom benötigt, sonst werden sie von der Anlage versorgt. Durch den Wechsel auf 2 Richtungszähler entstehen 2 Sachen. Du bekommst nun für sämtl. produzierten Strom deine Einspeisevergütung, die höher liegen dürfte als der Bezugsstrom. Auf der anderen Seite entsteht ein Grundversorgungsvertrag für den Bezug, da die Anlage per Definition ein Haushaltskunde ist. Darauf hat der Grundversorger Anspruch! Dieser Grundversorgung kann nur durch Setzen eines "alten, schwarzen" Zählers ohne Rücklaufhemmung entgegnet werden, oder durch Lieferantenwechsel. Ob es sinnvoll ist für 10 kWh dieses Zählerkonstrukt zu setzen, mag dahingestellt sein, sieht man nur die Fakten, hing dort ein elektr. Zweitarifzähler, für den der Vertrieb Netzentgelte zahlen musste und diese nun plus Stromlieferung von dir verlangt.
Gruß
NN