Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
Widerspruch eingelegt, aber trotzdem höhere Abbuchung
Harry01:
@Monaco
--- Zitat ---Immerhin bleiben mindestens 6 Wochen Zeit, den Betrag durch Widerspruch von der Bank zurückbuchen zu lassen.
--- Ende Zitat ---
Das geht auch noch nach mehr als 6 Wochen. Hatte ich hier schonmal ausführlich beschrieben. Aber trotzdem hat man noch alle Möglichkeiten offen und genug Zeit.
--- Zitat ---Eine weitere Frage wäre, ob nach einer widersprochenen Abbuchung (Rückbuchung) ein erneuter Lastschrifteinzug von diesem Konto überhaupt rechtlich möglich ist. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass dann erst wieder eine neue Einzugsermächtigung erteilt werden muss..
--- Ende Zitat ---
Technisch ist das bei der Bank möglich und auf Rechtmäßigkeit werden die Abbuchungen dort auch nicht überwacht. Dafür gibt es ja dann die Möglichkeit der Rücklastschrift. Der Versorger macht sich jedoch strafbar, wenn er sich trotz nachweislich entzogener Einzugsermächtigung an einem Konto bedient. Meistens werden aber die Einzugsermächtigungen nach einer Rücklastschrift beim Versorger durch die EDV automatisch gelöscht.
biene:
halllo Bernd
ich hab das Thema auch gerade -
ich habe es so gemacht: - die komplette ( Jahresabrechnung) storniert - und dann den \"ausgerechneten\" Betrag überwiesen.
So können die nämlich nicht sagen, daß wir nicht bereit sind zu zahlen - lol
schau mal - so ist es bei mir bisher dann abgelaufen - die Mahnung kam ja gleich mit Zuschlag.....
EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
Gruß Biene
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