Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
Widerspruch eingelegt, aber trotzdem höhere Abbuchung
Bernd:
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
auch ich habe im Oktober eine saftige Gasabrechnung bekommen.
Der Gaspreis wurde innerhalb des letzten Jahres bei erdgas schwaben um rd. 26% erhöht. Der Abschlag soll von 115,- auf 146,- erhöht werden.
Daraufhin habe ich am 30.10.05 per Fax meinen Widerspruch mit Kündigung der Einzugsermächtigung bis auf 118,- monatlich (neuer Abschlag selbst errechnet) sowie einem Einmaleinzug von 40 € (für die Nachzahlung 2004-2005 selbst errechnet) gekündigt.
Leider war scheinbar der Widerruf zu spät, da erdgas schwaben am 02.11.05 ca. 270,- € (Nachzahlung lt. deren Abrechnung + neuer Abschlag von 146,-) abgebucht hat.
Meine Frage ist nun: Wie soll ich vorgehen? Die Lastschrift zurückgehen lassen und die selbst ausgerechneten Beträge überweisen oder auf die nächste Abbuchung warten, ob die zuviel eingezogenen Beträge mit meinem nächsten Abschlag verrechnet werden?
Ich habe bereits in meinem Schreiben einen Satz für diesen Fall ergänzt, dass falls die Abbuchung bereits läuft, erdgas schwaben mir die Differenz wieder zurücküberweisen soll. Die Frage ist nur, ob dies auch geschieht.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Bernd
PS. Konnte leider auch über die \"Suche-Funktion\" kein richtig passendes Ergebnis finden.
Harry01:
@Bernd
--- Zitat ---Meine Frage ist nun: Wie soll ich vorgehen? Die Lastschrift zurückgehen lassen und die selbst ausgerechneten Beträge überweisen oder auf die nächste Abbuchung warten, ob die zuviel eingezogenen Beträge mit meinem nächsten Abschlag verrechnet werden?
Ich habe bereits in meinem Schreiben einen Satz für diesen Fall ergänzt, dass falls die Abbuchung bereits läuft, erdgas schwaben mir die Differenz wieder zurücküberweisen soll. Die Frage ist nur, ob dies auch geschieht.
--- Ende Zitat ---
Das klingt alles schonmal sehr gut. Ganz sicher ist, daß nichts mit den nächsten Abschlägen verrechnet wird. Darf auch nicht, weil mit der Schlußrechnung der Vorgang abgeschlossen ist. Außerdem haben Sie oben geschrieben, daß Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben.
Sie können kulanterweise dem Versorger noch eine Frist setzen, bis wann er die Differenz zurückzubuchen hat. Weisen Sie weiter darauf hin, daß Sie ansonsten die unrechtmäßig abgebuchten Beträge vollständig zurückbuchen lassen, Teilbetragsrückbuchungen nicht möglich sind und dem Versorger durch die Rücklastschrift Zusatzkosten entstehen, die bei rechtzeitiger Rückzahlung vermieden werden können. Gleichzeitig bitten Sie um eine Bankverbindung, um die zukünftigen Zahlungen überweisen zu können. Wenn Sie die Beträge zurückgebucht haben, überweisen Sie den von Ihnen errechneten Betrag.
Ihr Widerspruch kann übrigens nicht zu spät eingegenagen sein, da es keine präzise Frist gibt. Selbst nach erhalt der Schlußrechnung hätten Sie noch Widerspruch einlegen können.
Cremer:
@Bernd,
Glauben Sie doch bloss nicht, dass die Erdgas Schwaben Ihnen den Betrag zurückbucht.
Die wissen doch genau wo der Hase hinläuft. Wennn sie das Geld haben, sacken die das auch ein.
Also, an Ihrer Stelle würde ich sofort eine Rückbuchung durch Ihre Bank veranlassen, Einzugsermächtigung löschen/Kündigen und die selbst errechneten Beträge überweisen.
(Gegen diese Verfahrensweise würde vermutlich Herr Fricke als Rechtsanwalt dagegensprechen, aber man muss es mal einfach so krass als Dipl. Ingenieur sagen)
Harry01:
@Cremer
Da würde sicher nicht nur Herr Fricke gegensprechen. Man kann es kulant anfangen und die Zügel immer strammer ziehen, wenn der Versorger nicht spurt. Aber die Chance auf eine Rücküberweisung sollte man dem Versorger schon lassen. Danach kann man dann krasser vorgehen.
Monaco:
@Harry01
So sehe ich es auch. Immerhin bleiben mindestens 6 Wochen Zeit, den Betrag durch Widerspruch von der Bank zurückbuchen zu lassen. Man sollte m.E. auch als Kunde ein gewisses Entgegenkommen (nicht jedoch beim Preis!) demonstrieren. Die Forderung sollte jedoch deutlich und unmißverständlich erhoben werden. Erst wenn sich der Versorger nicht rührt, zwingt er seine Kunden ja gewissermaßen zu diesem Schritt.
Eine weitere Frage wäre, ob nach einer widersprochenen Abbuchung (Rückbuchung) ein erneuter Lastschrifteinzug von diesem Konto überhaupt rechtlich möglich ist. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass dann erst wieder eine neue Einzugsermächtigung erteilt werden muss. Vielleicht kennt sich damit jemand noch besser aus?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
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