Energiepreis-Protest > Spreegas
Spreegas
userD0005:
Spreegas hat geantwortet........
Darstellung Spreegas: (Zusammenfassung)
es haben sich für Spreegas die Bezugspreise seit Juli 04 bis oktober 05 um 1,3Cent je KWh erhöht im Gegenzug hat Spreegas seit dem nur um ca. 1,1Cent erhöht. Spreegas verzichtet somit bei ca. 700.000.000 verkauften KWh an Haushalte pro Jahr auf 1,4Mio Euro.
Heiliger Samariter, Ich glaube man muss Spreegas bei der Energieaufsicht melden, da in kurz oder lang Spreegas konkurs sein wird und die Versorgung mit Erdgas gefährdet ist.:lol:
Ansonsten die alte Leier: \"Unsere Preise sind Marktgerecht und somit billig
Ein Anspruch des Kunden nach Paragraph 315 besteht nicht. Und da wir im Wettbewerb am Markt bestehen müssen (Welcher Markt??, welcher Wettbewerb?? In welchem Land leben die denn??? :?: )
Können wir auch keine Kalkulation offenlegen..\"
Dann noch ein kleine Drohung \"Die von Ihnen akzeptierte Erhöhung von lediglich 2% können wir nicht hinnehmen\".
Sooo, dann werd ich mich jetzt mal an die Antwort richtung spreegas machen. Material dafür gibt es ja genug.
Gruß an alle
pitti
[/b]
Graf Koks:
@Pitti:
Verweisen Sie doch auf die Entscheidungen des AG Karlsruhe 1 C 242/05 und des LG Mühlhausen 2 S 83/04,
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Muehlhausen_050412_2S83-2004.pdf
die an der Anwendbarkeit von § 315 BGB keinen Zweifel lassen. Das gilt genauso für das Urteil des LG Neuruppin 2 O 28/05
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Neuruppin_050603.pdf
das für die grundsätzlich gleich gelagerte Fernwärmeversorgung ergangen ist. Dann können Sie noch verweisen auf das Urteil des LG Mannheim 2 O 41/04
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf
in dem wiederum ein Versorger mit den Kosten, aber ohne Entgelt nach Hause geschickt wurde, weil er jeglichen Vortrag zur Billigkeit seiner Preisbestimmung verweigert hatte. Das Urteil des LG Mühlhausen können Sie ja, wenn Sie antworten, ausdrucken und beilegen, es wird sicherlich dazu führen, dass ersteinmal keine Antwort mehr kommt.
Eben jene Urteile sind es in Ihrer Gesamtheit, die E-On Hanse, RWE und viele andere jetzt unter Zugzwang setzen. Eine kategorische Ablehnung einer Offenlegung gehört der Vergangenheit an. Die Versorger werden jetzt versuchen, sich in Hochglanzprospekten arm zu rechnen und vor dem eigenen Kunden den armen Mann zu mimen.
Sie müssen eigentlich gar nicht antworten auf das Schreiben der Spreegas. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Summe der Abschläge in der laufenden Abrechnungsperiode die sich nach dem alten Preis ergebende Gesamtrechnungsforderung nicht übersteigt. Wenn bereits der erhöhte Abschlag gezahlt worden ist, genügt es oftmals nicht, den alten Abschlag anzusetzen; dann muss weiter gekürzt werden.
Setzen Sie einmal den Rechnungsbetrag aus einer alten Rechnung von vor 09/2004 an und teilen Sie den dort ausgewiesenen Endbetrag durch die Zahl der Abschläge bzw. ziehen Sie ab, was Sie jetzt schon bezahlt haben. Oft bleibt nicht mehr allzu viel übrig.
Verschenken Sie kein Geld.
Dies alles rät Ihnen
Graf Koks
Graf Koks:
@pitti:
In der Beteiligungsübersicht der Spreegas trifft man übrigends die VÜV (verhaftenswürdigen üblichen Verdächtigen) :
Saar Ferngas AG, Saarbrücken 41,538 %
RWE Energy AG, Dortmund 33,268 %
VNG – Erdgascommerz GmbH, Leipzig 24,800 %
außer Konkurrenz: Gemeinde Boxberg 0,350 ; Stadt Senftenberg 0,044
Dabei will doch RWE jetzt mitmachen bei der rückhaltlosen Offenlegung der eigenen Bescheidenheit. Liebe pitti, auch Sie werden noch zur Spendenbüchse greifen wollen angesichts der miserablen Gewinnsituation Ihres Versorgers.
Graf Koks
RR-E-ft:
@Graf Koks
Ich hatte gestern Gelegenheit, mit dem Vertriebsvorstand der VNG Verbundnetz Gas Leipzig und gleichzeitig Sprecher des Forum Erdgas persönlich ein paar Worte zu wechseln, weil wir in einem Leipziger MDR- Fernsehstudio gegeneinander aufgestellt wurden.
Nach dortiger Einschätzung gilt § 315 BGB für Erdgaspreise seit Herbst 2004. Bis dahin galt das eben nur für den Strombereich. Jetzt macht man die ersten neuen Erfahrungen mit dieser Vorschrift.
(Nicht kommentierungsbedürftig.)
Dort hat man auch nichts zu verbergen. Die harten Fakten sollen sich schon aus den Geschäftsberichten des Einspartenunternehmens ergeben.
In Summe mag das sogar zutreffen, jedoch nicht unbedingt zeit- und mengengewichtet.
Es gibt also grundsätzlich keine Geheimnisse.
Es müssen einfach nur die Zahlen auf den Tisch und dann wird man sich darüber zu unterhalten haben, wie diese Zahlen zustande kommen (sollen).
Das könnte alles in sehr sachlicher Atmosphäre geschehen.
Es besteht die Bereitschaft zum Dialog und deshalb sollte man in einen solchen eintreten, um viele offene Fragen ggf. zu klären.
Indes wird es die derzeitigen und noch kommenden Gerichtsverfahren nicht erübrigen, weil nur innerhalb dieser genannte Zahlen - wenn überhaupt - belastbar geprüft werden können.
Wenn sich etwas nicht überprüfen lässt, geht dies im Prozess bekanntlich zu dessen Lasten, der die vollständige Darlegungs- und Beweislast trägt.
Bei der von uns vorgeschlagenen Vorgehensweise sind das die Versorger und nicht die Kunden.
Die dem Forum Erdgas angeschlossenen ostdeutschen Gasversorger sollen mit Hochdruck daran arbeiten, dass Gaskunden der Unternehmen alsblad zwischen diesen frei wählen können.
Bei den knappen Margen der jetzigen Versorger stellt sich für mich allerdings noch die Frage, ob Wettbewerber nur mit nicht kostendeckenden und somit unzulässigen Dumpingpreisen anbieten können oder ob es alles gleichpreisige Angebote werden sollen, zwischen denen man dann frei wählen kann....
Denn die Margen der Wettbewerber, welche keinen Gewinn aus den Netzkosten generieren können und deshalb allein von der dürren Vertriebsmarge leben müssen, werden noch geringer sein, so dass es sich eigentlich nicht lohnen kann.
Es sei denn der Wettbewerber bezieht die \"Wettbewerbsgasmengen\" weit günstiger als der bisherige Versorger. Dann stellt sich wieder die frage, warum letzterer nicht ebenso günstig beziehen kann, wozu gerade er nach §§ 1, 2 EnWG verpflichtet wäre.
Denkbar wäre ja noch ein Solidaritätspool der angeschlossenen Unternehmen, aus denen die Verluste der \"Notwettbewerber\" ausgeglichen werden. Das wäre allerdings mehr als fragwürdig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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