Beinhaltet der bisherige Vertrag Energielieferungen an einer bestimmten Abnahmestelle/ über einen bestimmten Zähler, so muss dieser Vertrag zum Auszug durch Kündigung beendet werden.
Für die neue Abnahmestelle kann man einen neuen Energieliefervertrag abschließen, zB. einen neuen Sondervertrag mit einem anderen Anbieter oder aber dem bisherigen Versorger. Dann hat man dort einen vollkommen neuen Sondervertrag.
Entnimmt man dort als Haushaltskunde einfach Energie aus dem Netz, ohne diesbezüglich anderweitig einen Energielieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, kommt dabei ein vollkommen neuer Grundversorgungsvertrag zustande.