"Betrifft den Sonderfall der Rückforderung von Zahlungen auf (verjährte) Sondervertragsentgelte."
Nicht ganz.
In der Entscheidung geht es - ebenso wie im Urteil v. 26.09.12 Az. VIII ZR 152/11 - unter anderem auch um die Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach Zahlungen auf unwirksame Gaspreiserhöhungen in einem Sondervertrag, insbesondere um die Fragen der Verjährungsfrist, deren Beginn und der Verjährungshemmung.
Auch dort war Berufungsgericht noch der Kartellsenat des OLG,
ebenso u.a. bei
B. v. 17.07.12 Az. VIII ZR 13/12
B. v. 27.06.12 Az. VIII ZR 162/11
Urt. v. 06.06.12 Az. VIII ZR 198/11.
Die Sache hat Methode.