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Autor Thema: PROKON - Windkraft-Stromvertrieb-Geldverdienen /// Aufgepasst !  (Gelesen 3951 mal)

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Offline tangocharly

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Wie der Spiegel unlängst berichtete, gibt es riesige Probleme mit der "Verwurstung" der Energiemengen und die Bundesregierung will mit riesigen Subventionen den Erzeugern unter die Arme greifen (Stichwort: Verluste sozialisieren - Gewinne privatisieren).

Zitat
Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt die Einnahmeausfälle der Unternehmen mit einer neuen Umlage auf den Strompreis zu kompensieren, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ") unter Berufung auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf. Demnach bekäme der Netzbetreiber bei einer Unterbrechung ab dem 15. Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet. Der Betreiber könne die Kosten dann mittels der neuen "Offshore-Anbindungs-Umlage" auf die Stromrechnung überwälzen. Dort würde dieser Betrag extra ausgewiesen, so dass die Kunden erkennen können, wie hoch diese Umlage ausfällt.

Bisher haften die Netzbetreiber für die Ausfälle, die hohen Risiken in dreistelliger Millionenhöhe sind nur teilweise versicherbar - was die Wirtschaftlichkeit der Investitionen verschlechtert. Darum hatte der für die Nordsee-Anbindung verantwortliche Netzbetreiber Tennet gedroht, den Ausbau einzustellen. Um das zu verhindern und die Energiewende nicht noch weiter zu verzögern, hat die Regierung nun laut "FAZ" zugesagt, noch vor der Sommerpause die Haftung zu begrenzen.

Welche Kosten der Netzbetreiber abwälzen kann, soll dem Bericht zufolge davon abhängen, wer einen Schaden wie stark verschuldet hat. Bei grober Fahrlässigkeit betrüge der Eigenanteil 25 Prozent, bei vorsätzlichem Handeln müsste er die Kosten ganz übernehmen. Auch soll der Netzbetreiber eine Versicherung abschließen müssen. Um deren Beitrag würde im Schadensfall die Beteiligung der Stromkunden kleiner ausfallen.

Quelle: Spiegel Online

In dieser Situation erscheint nun die PROKON auf der Bildfläche und wirbt mit Renditen von 8%.

Es scheint sich aber noch nicht rumgesprochen zu haben, dass das Holsteinische OLG ( Az.: 6 U 14/11, Urteil vom 5. September 2012) diese Werbung für unzulässig erklärt hat, weil keine ausreichenden Hinweise und keine Aufklärung über die Risiken, insbesondere des Totalverlusts bei Insolvenz, gegeben werden

Zitat
Dabei geht es um sogenannte Genussrechte, einer Beteiligungsform an einer Gesellschaft. Das Unternehmen bewerbe diese Genussrechte als Geldanlage, erklärte das Gericht. Hier bestehe die Möglichkeit, dass bei einer Insolvenz die Einlagen ganz oder teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden können. Verbraucher könnten die Werbung des Unternehmens aber so verstehen, als handele es sich um eine ebenso sichere Anlage wie ein Sparbuch, erklärte das Gericht. Dies sei aber nicht der Fall, da es bei einem Sparbuch eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro gebe.

Quelle: Spiegel-Online

Also aufgepasst - auch wenn die Werbung neben dem Strombezug auch noch Gewinn ins Portmonnaie verspricht.

Auch die Denke ist pergamenisch:
Gewinne durch Subventionen generieren und sie von den Anlegern selber bezahlen lassen.
(Antipas lässt grüßen).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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