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Autor Thema: \"Einstweilige Verfügung\"  (Gelesen 5062 mal)

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Offline biene

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\"Einstweilige Verfügung\"
« am: 03. November 2005, 15:01:02 »
@ forum und vor allem die Fachleute!

hallo zusammen,

wir waren gestern auf einer Infoveranstaltung - wo   z.B. angesprochen wurde, wenn der Gashahn abgedreht werden soll - wie sich der Kunde dann  \"richtig\" verhält.

Was ist nun der \"genaue\" Unterschied zwischen der \"Einstweiligen Verfügung\" und einer Schutzschrift? das wurde nicht ganz deutlich

Gibt es für die Einstweilige Verfügung - speziell im Gas/Strombereich inzwischen Musterbriefe?

Langt es notfalls auch - erst mal telefonisch? -z.B.  weil unser nächstes Amtsgericht ist z.B. 25 km entfernt - und wer ohne Auto ist - ist schon mal schlecht dran...

Es wurde als Tipp uns gegeben - diese bis \"Mittags kurz vor 12 Uhr \" abzugeben - da die meisten Schreibkräfte nur Halbtags-Kräfte sind.

Dann das Thema Prozeßkostenhilfe - hier wurde erwähnt - dass der generische Anwalt im Zweifel bezahlt werden müsse - woran kann man das im Vorfeld feststellen?


Und wie sollten z.B. Mieter vorgehen, die z.B. im Hochhaus wohnen, wenn der Hausmeister ja Zutritt zu den Wohnungen hat? - wie können die sich absichern?


Das wäre echt nett - wenn  da Fachinfos kämen - weil wir demnächst auch  vor Ort eine Infoveranstaltung haben - und da will man lieber auf Nr. Sicher gehen.....


Gruß  Biene

Offline Harry01

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\"Einstweilige Verfügung\"
« Antwort #1 am: 03. November 2005, 16:21:42 »
@biene

Zitat
Was ist nun der \"genaue\" Unterschied zwischen der \"Einstweiligen Verfügung\" und einer Schutzschrift?


Die Schutzschrift wird beim Gericht hinterlegt (Achtung: NICHT BEANTRAGT!), wenn der Versorger mit Sperrung droht und Du ihm deswegen Hausverbot erteilt hast. Wenn nun der Versorger gegen das Hausverbot eine einstweilige Verfügung erwirken will, eben um die Versorgung zu sperren, wird die Schutzschrift herangezogen und es muß erst eine mündliche Verhandlung stattfinden, bevor über die einstweilige Verfügung entschieden wird. Natürlich kann auch der Versorger vorher eine Schutzschrift hinterlegen, damit der Kunde keine Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung erwirken kann.

Zitat
Gibt es für die Einstweilige Verfügung - speziell im Gas/Strombereich inzwischen Musterbriefe?

Ja, auf der Homepage vom Bund der Energieverbraucher. Habe leider den Link gerade nicht parat.

Zitat
Langt es notfalls auch - erst mal telefonisch? -z.B.  weil unser nächstes Amtsgericht ist z.B. 25 km entfernt - und wer ohne Auto ist - ist schon mal schlecht dran...

Telefonisch geht nicht, wegen der fehlenden Unterschrift. Aber man könnte sie z.B. vorab per Fax senden und dann auf dem Postweg nochmal hinterherschicken. Aber darüber kann das Gericht telefonisch Auskunft geben. Für die einstweilige Verfügung muß man dann aber selbst zum Gericht oder man beauftragt einen Anwalt damit.
Zitat
Es wurde als Tipp uns gegeben - diese bis \"Mittags kurz vor 12 Uhr \" abzugeben - da die meisten Schreibkräfte nur Halbtags-Kräfte sind.

Hier bei uns im Gericht vertreten sich die Schreibkräfte gegenseitig, also man kann auch nachmittags hin. Das kann man aber auch erfragen.

Zitat
Dann das Thema Prozeßkostenhilfe - hier wurde erwähnt - dass der generische Anwalt im Zweifel bezahlt werden müsse - woran kann man das im Vorfeld feststellen?

Das kann man im Vorfeld nicht abklären. Es ist aber unwahrscheinlich, daß man bei der Entscheidung unterliegt, wenn es um die Sachen geht, die mit dem Unbilligkeitseinwand zu tun haben.

Zitat
Und wie sollten z.B. Mieter vorgehen, die z.B. im Hochhaus wohnen, wenn der Hausmeister ja Zutritt zu den Wohnungen hat? - wie können die sich absichern?

Man kann als Mieter auch dem Hausmeister grundsätzlich untersagen,  fremde Leute ohne Einwilligung in die Wohnung zu lassen oder gar explizit die Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens zum Zwecke der Versorgungseinstellung Zutritt zu den Zählern zu gewähren.

Offline Graf Koks

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\"Einstweilige Verfügung\"
« Antwort #2 am: 03. November 2005, 18:51:22 »
@biene:

Die Schutzschrift können Sie selbstverständlich per Post einreichen. Ihr Amtsgericht ist hier:

http://www.amtsgericht-delmenhorst.niedersachsen.de/


Wichtig ist, dass Sie in der - eindeutig als solchen bezeichneten - Schutzschrift klarstellen, dass Sie Preiswiderspruch nach § 315 Abs. 3 BGB erhoben haben und seit dem nach dem bisherigen Verbrauchspreis abrechnen und diesen zahlen. Es muss in der Schutzschrift darauf hingewiesen werden, dass man mit einem Antrag des GVU auf Erlass einer einst. Verf. rechnet mit dem Inhalt, Ihnen die Duldung der Sperrung des Anschlusses bzw. Zugangsgewährung zum Zähler aufzugeben, und VORSORGLICH beantragt, diese Anträge zurückzuweisen bzw. nicht ohne mündliche Verhandlung darüber zu entscheiden.

Legen Sie Kopien Ihres Schreibens und ggf. der Antwort des Versorgers, in der er Sie zur Zahlung des Differenzbetrages auffordert, bei. Verweisen Sie auf die hier genannten Urteile der AG\'e Marienberg, Bad Kissingen und München, alle in WuM Heft 09/2005.

Ich denke allerdings nicht, dass es tatsächlich zu einem Antrag Ihres GVU kommt. Laut Auskunft des BGW ist dieses Thema vom Tisch. Daher würde ich nicht zu viel Aufwand reinstecken.


M.f.G.
Graf Koks

Offline biene

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\"Einstweilige Verfügung\"
« Antwort #3 am: 03. November 2005, 20:04:04 »
@ Graf Koks
@ Harry

Ich danke erst mal für die \" tolle und schnelle Info\" - man - ohne Internet sind ja schon viele \"hilflos\",

Danke auch an Graf Koks - speziell wg. des Amtsgerichts.

Solche Hinweise sind ja immer \"Gold wert\" - oder?

Gruß  Biene

Offline Cremer

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\"Einstweilige Verfügung\"
« Antwort #4 am: 03. November 2005, 20:09:45 »
@biene,

wenn nötig, kann ich Dir den Entwurf einer Schutzschrift nochmals zumailen, bzw. das Muster der Stadtwerke Kreuznach, wie die das (umgekehrt)gemacht haben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline biene

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\"Einstweilige Verfügung\"
« Antwort #5 am: 03. November 2005, 20:12:54 »
hallo Gerd -

das wär ja toll - ich war nur auf der Versammlung total irritiert - weil die plötzlich von einer \"einstweiligen Verfügung\" und dann die Schutzschrift erst erwähnten - für uns Laien ist das schon kompliziert.....

PS - habt ihr noch immer die Sommerzeit? LOL

Biene

 

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