Energiebezug > Strom (Allgemein)
Preisanstieg Strom zum Jahreswechsel
userD0010:
@superhaase
Empfehlenswert ist der Artikel in der neuesten Ausgabe des STERN auf Seite 52 !
superhaase:
--- Zitat von: h.terbeck am 11. Oktober 2012, 14:00:21 ---@superhaase
Empfehlenswert ist der Artikel in der neuesten Ausgabe des STERN auf Seite 52 !
--- Ende Zitat ---
Wird da auch von einer Verdopplung des Strompreises berichtet? ;)
userD0010:
@superhaase
Wenn Sie die Grafik im Stern auf Seite 52 sichten, wird Ihnen auffallen, dass der Strompreis sich seit 2000 nahezu VERDOPPELT hat und das Netznutzungsentgelt wegen der notwendigen Aufnahme und Speicherung von EE Strom ggf. dramatsich steigen könnte.
Welcher Geisteskranke den Netzbetreibern eine Verzinsung von 9,05 % garantiert hat, der kann nur aus den Reihen der Nutznießer oder stammen.
PLUS:
11.10.2012
--- Zitat ---Dazu: Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
Bundesumweltminister Peter Altmaier hat heute einen „Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG)“ vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die geplante EEG-Reform, fordert aber eine sofortige Kostenentlastung für Verbraucher: „Die Energiewende muss weitergehen und braucht eine vernünftige Steuerung“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Die Analyse Altmaiers sei richtig, eine Überarbeitung des EEG nicht im Schnellverfahren durchzuführen. „Dennoch muss die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, dass der Strom für alle bezahlbar bleibt.“
Am 15. Oktober geben die Netzbetreiber die neue EEG-Umlage bekannt. Schon jetzt steht fest, dass Verbraucher ab dem Jahr 2013 rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde bezahlen müssen. Das bedeutet knapp 70 Euro Mehrausgaben jährlich für einen Durchschnittshaushalt. Die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen durch diesen Anstieg schätzt der Verband auf knapp vier Milliarden Euro pro Jahr – und fordert die Bundesregierung auf, die Steuereinnahmen an die Verbraucher zurückzugeben.
Kosten fair verteilen
„Entscheidend für die Akzeptanz der Energiewende ist die faire Verteilung der Kosten“, sagt Billen. „Statt die Lasten immer stärker den Verbrauchern zuzuschieben, muss die Bundesregierung Vergünstigungen für Unternehmen deutlich einschränken.“ Auf den Prüfstand gehörten zum Beispiel die Senkung der Verbrauchsgrenze von zehn auf eine Gigawattstunde pro Jahr bei Unternehmensrabatten. Nur Unternehmen, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen, sollten von Kosten befreit werden.
Auch Überförderungen bei Solaranlagen und Offshore-Windparks müssen weiter abgebaut werden. So sind die durchschnittlichen Vergütungssätze in den Jahren 2000 bis 2011 von 8,5 auf 16,3 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.
Für eine sofortige Kostenentlastung der Verbraucher, die parallel zur neuen EEG-Umlage ab Januar 2013 greift, plädiert der vzbv für den Weg über die Stromsteuer. So könne die Bundesregierung die Stromsteuer für einen bestimmten Zeitraum aussetzen oder von derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf einen geringeren Betrag absenken. Alternativ wäre die Einführung eines Steuerfreibetrags für eine bestimmte Strommenge sinnvoll, der von den Stromlieferanten als steuerfreier Durchlaufposten an jeden Privatkunden geliefert wird. Eine Begrenzung der Ausgaben für Strom ist nach Ansicht des vzbv vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen unerlässlich.
--- Ende Zitat ---
Da kann ich weitgehend aber doch nicht ganz zustimmen. Die Strompreise sind in Deutschland insgesamt zu hoch. Das liegt an den Subventionen. Die Subventionierung für einzelne Gruppen ist der falsche Weg. Das gilt sowohl für Teile von Industrie und Gewerbe als auch für die "sogenannten Haushalte mit geringem Einkommen". Den Vorschlag "Steuerfreibetrag für eine Strommenge" halte ich total daneben! Das bringt nichts und das Steuerchaos ist schon groß genug!
Warum nicht jährlich 1000 kWh Strom für jede Person völlig abgaben- steuer und mehrwertsteuerfrei? Keine Konzessionsabgabe, keine EEG-Umlage, keine Stromsteuer, keine Mehrwertsteuer. Das wäre nicht nur leicht machbar. Es entspräche den Vorgaben des Grundgesetzes und würden den Grundbedarf decken, der das Existenzminimum sichert, so wie der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Es gibt da weit kompliziertere Regeln. Auch die Kreditinstitute müssen ja im Bereich Steuern und Abgaben eine enorme Bürokratie für den Staat organisieren und bezahlen.
Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit gegenübr der internationalen Konkurrenz ist keine Aufgabe der nicht privilegierten Verbraucher. Wenn der Staat hier eine Entlastung für notwendig hält ist das aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Aber grundsätzlich, das EEG muß weg. Markt muß her. Endlich weg mit den Subventionen und fragwürdigen Sonderbehandlungen (KA, Netz etc. pp.)! So wird das sonst nichts mehr. Der Energiewende-EE-Karren ist schon tief genug im Dreck.
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