Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Der EVM auf den Leim gegangen?
Achim:
@ Cremer
Danke für die Information, Herr Cremer.
Ganz sicher werde ich keine Klage anstrengen, wieso auch? Bevor ich mich aber verklagen lasse möchte ich grob abschätzen können, ob eine Verteidigung auch Aussicht auf Erfolg hat. Als Laie kann ich nicht einschätzen, ob §2 Absatz 2 meines Vertrages vor Gericht Bestand hat oder nicht. Für einen beratenden Fachanwalt ist eine Risikoabschätzung sicher eher möglich. Es kann der Sache auch nicht dienen, wenn eine Klage des Energielieferanten zu dessen Erfolg führt.
Sind diese \"Sonderverträge\" eigentlich üblich? Lt. Sachbearbeiter des EVM haben \"alle\" diesen \"Sondervertrag\".
Grüsse aus Hausen an der Wied
Achim Kluth
Cremer:
@Achim,
ja, solche verträge (Sonderverträge) sind üblich.
gerade deswegen, dass die Verträge im Prinzip für alle gültig sind, die mit Gas heizen wollen und sonst von der vertraglichen Seite wie die anderen Verträge aufgebaut sind, hier zählt expliziet der Passus, den Sie erwähnt haben dazu:
\"Die EVM ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten des Versorgers erfolgt\"
unterliegen diese Verträge auch dem Billigkeitseinwand nach § 315 BGB
Auch bei meinem Vertrag steht ein solcher Passus haargenau gleich drin
Achim:
@ Cremer
Diese Auskunf war sehr hilfreich, weiss ich doch jetzt die Situation besser einzuschätzen. Nun werde ich ruhig der Dinge harren, die dort kommen sollen. Sollte sich ein weiterer Verlauf ergeben werde ich in diesem Forum davon berichten.
Achim Kluth
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