Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Der EVM auf den Leim gegangen?
Achim:
Hallo liebe Mitstreiter,
die EVM-Koblenz erhöhte zum 1.12.04 und zum 1.7.05 die Verbrauchspreise um gesamt 0,84 Cent/kWh. Der Grenzübergangspreis für Erdgas erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 0,35 Cent/kWh. Gegen die aus meiner Sicht überhöhten Teuerungen wendete ich mich mittels Musterschreiben (danke) unter Berufung auf §315 BGB.
In der Schlussrechnung ignorierte die EVM – wie erwartet – die Einrede. Die EVM forderte den Betrag einschließlich Teuerung, ich zahlte nur den sich ohne Teuerung ergebenden Betrag.
Nun erhalte ich die Aufforderung, den Differenzbetrag bis zum 14.11.05 zu zahlen. Ich möge Verständnis dafür haben, dass die EVM die Forderung andernfalls gerichtlich geltend machen müsse.
An diese Stelle weist die EVM mich nochmals auf das Urteil des Amtsgerichts Koblenz hin und legt dieses als Kopie bei. Auch das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen führt man an.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher, ob ich der Sache gelassen entgegen sehen kann. Bei Einzug in mein Haus am 1.11.02 dachte ich noch nicht an Böses und hatte den von der EVM übergebenen Vertrag gegengezeichnet, damit ich mit Erdgas beliefert werde. Der Vertrag trägt den Titel „Erdgas-Lieferungsvertrag (Sondervertrag)“. Unter §2 Absatz 2 der Vertrags ist festgelegt: „Die EVM ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten des Versorgers erfolgt.“
Eine Sachbearbeiterin der EVM tat im Gespräch kund: „Diesen Vertrag haben doch alle.“
Habe ich mich nun der EVM ausgeliefert? Oder hat die Einrede unter Bezug auf §315 BGB Aussicht auf Erfolg?
Grüsse auf Hausen an der Wied
Achim Kluth
RR-E-ft:
@Achim
Diese Klausel soll nach einem Rechtsgutachten unwirksam sein. Dieses Gutachten befasst sich auch mit den Urteilen des AG Koblenz und AG Euskirchen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1708
Zu diesen Urteilen finden Sie hier auch Beiträge im Forum, wie zu gegenteiligen Urteilen AG Karlsruhe, LG Mannheim, AG Heilbronn sowie Protokoll LG Hamburg vom 15.09.2005.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Achim,
warten Sie ruhig mal den 14.11.2005 ab, was dann passieren wird.
Getretene Hunde bellen bekanntlich nur, heißt das Sprichwort.
Achim:
@ Fricke
@ Cremer
Danke für die schnellen Antworten. Einschätzen kann ich meine Position dennoch nicht. Ich würde mich schon ärgern, über eine Vertragsklausel zu stolpern und der EVM damit ein weiteres Urteil in die Hand zu geben, mit der zur Zeit noch schwankende Erdgaskunden eher abgeschreckt werden könnten.
Ich möchte die Situation im Rahmen einer Rechtsberatung gern mit einem Anwalt durchsprechen. Hatten Sie nicht eine Liste mit regionalen Fachanwälten veröffentlicht? Ich finde diese leider nicht.
Achim Kluth
Cremer:
@Achim,
schauen Sie hier:
http://www.energienetz.de/pre_cat_2-id_151-subid_174-subsubid_239__.html
Ich sagte doch, warten Sie ruhig ab. Sie selbst sollen keine Aktivitäten erzeugen.
Verwechseln Sie bitte hier nicht zwei Dinge:
- Selbst Klage anstrengen
- Sich verklagen lassen.
Man läßt sich heute verklagen! Das ist der bessere agumentative Ausgangspunkt. Das Urteil von Koblenz war eben ein Fall, wo ein Kunde unbedingt klagen wollte.
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