Hallo zusammen,
es war sehr lange still um uns und die Gemeindewerke Grefrath. Nachdem im Jahre 2007 mal das Wasser wegen des einbehaltenen Rückstands beim Gas abgestellt wurde, mit einstweiliger Verfügung wieder freigegeben wurde, haben wir nicht mehr viel gehört. Seit 2007 ziehe ich nun den Widerspruch aufgrund der Billigkeit der Preise durch, mache eine genaue Abrechnung der Beträge auf Basis des 2007-Preises - allerdings nicht mit geschätzen Zählerständen wie die Werke, sondern mit den tatsächlichen. Wir zahlen ca. 250 EUR jeden Monat. 2010 und 2011 wären wir sogar etwas günstiger mit einem 2 Jahresvertrag gefahren, wollte ich aber aus Prinzip nicht. Der aktuelle Preis entspricht so ungefähr dem den wir derzeit für Gas zahlen. Die Werke hatte nach meiner letzten Abrechnung angekündigt, die Sache einem anderen Anwalt zu übergeben und sich dann zu melden. Langer Rede kurzer Sinn - wir haben am Freitag Post erhalten - von meinem Anwalt, der mit dem Gegenpartei gesprochen hat. Die Werke schlagen vor zum 30.09.2012 die Geschäftsbeziehung zu beenden und würden dann auf die - nach deren Kalkulation - noch zu zahlenden 1.300 EUR verzichten.
Der Betrag kann nur insgesamt ab 2007 gerechnet sein. Dennoch bin ich sicher, die können es nicht wirklich nachvollziehen aufgrund ihrer geschätzen Zählerstände. Ausserdem haben sie in einigen Abrechnungen eine Restforderung auf das Wasserkonto (mal 450, mal 350 EUR - ziemlich unkoordiniert
angegeben. Ich habe diesem immer widersprochen, das das Konto für Wasser grundsätzlich ausgeglichen wurde.
Nun brauche ich aber dringend Rat von Euch, da ich nicht weiß, ob ich auf den Vorschlag eingehen und den Anbieter wechseln soll. Unser Anwalt schlägt dies vor. Zitat"Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde dazu führen, dass die Kalkulation sachverständigerseits nachgeprüft wird, wobei hier nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Sachverständiger auf die Idee kommt, die Kalkulation der Gemeindewerke sei richtig. Wenn dem so wäre, hätten wir ein Riesenproblem. Vor diesem Hintergrund ist ein Verfahren durchaus nicht eindeutig im Vorhinein bestimmt und es bestehen gewisse, nicht zu verachtende Ungewissheiten. Von daher darf ich vorschlagen, sich mit dem vorgetragenen Gedanken auseinander zu setzen und darf Sie bitten, mir zu signalisieren, ob ich auf dieser Basis mit dem Kollegen weiterverhandeln kann"
Es wäre toll, wenn Ihr mich nochmal mit einem Ratschlag helfen könntet!
Danke im Voraus,
Myriam
PS - bitte nicht wieder einen "Anpfiff" - ich habe mich durchs Forum gewuselt, aber eine solche Frage leider nicht gefunden.