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Autor Thema: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?  (Gelesen 12452 mal)

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Offline dakiha

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Ein Gasanbieter will uns den Neukundenbonus nicht in voller Höhe auszahlen.

Darf ein Neukundenbonus gekürzt werden, weil wir einen Mindestverbrauch von einer gewissen Gasmenge nicht erreicht haben? Also im Kleingedruckten ist meiner Interpretation nach nichts davon zu lesen, dass die komplette Auszahlung eines Neukundenbonus sich an der Höhe der verbrauchten Gasmenge ausrichtet.

Vom Sprachgebrauch her bezieht sich die Bedeutung des Wortes „Neukundenbonus“ inhaltlicherweise doch auf die Frage, ob jemand Kunde geworden ist und nicht wie viel dieser Kunde verbraucht hat oder liege ich da falsch?

Offline bolli

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #1 am: 06. September 2012, 07:41:21 »
Vom Sprachgebrauch her bezieht sich die Bedeutung des Wortes „Neukundenbonus“ inhaltlicherweise doch auf die Frage, ob jemand Kunde geworden ist und nicht wie viel dieser Kunde verbraucht hat oder liege ich da falsch?
Da liegen Sie sicherlich nicht falsch. Aber natürlich hat ein Anbieter die Möglichkeit, trotz der Bedeutung des Wortes die Leistung noch an weitere Bedingungen zu knüpfen. Diese müssen aber natürlich vertraglich vereinbart sein. Üblicherweise finden sich solche zusätzlichen Bedingungen in den AGB. Wenn nicht, gibt's auch keine Berechtigung für die anteilsmäßige Einbehaltung.

Offline dakiha

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #2 am: 08. September 2012, 04:59:50 »
Jetzt haben mir diese Diletanten eine neue Rechnung geschickt, in der plötzlich der Gasverbrauch ein höherer als vorher ist.
Allerdings weisen die Strunzköppe da einen Zählerstand zum 30.04. aus, den ich selbst heute am 08.09. noch nicht ereicht habe!!!
Somit versuchen sie die Zahlung des Bonus dadurch zu senken, indem sie nachträglich an die Rechnung erhöhen!

Kann man gegen solche Gauner nicht auch wegen Betruges vorgehen, das ist ja schon pervers wie die sich vor Zahlungen drücken wollen!

Offline userD0010

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #3 am: 08. September 2012, 10:30:43 »
Eine unrichtige Rechnung (falscher Mengenverbrauch, falscher Betrag) ist nicht zur Zahlung fällig.
Folglich würde ich diese Rechnung entweder mit oder ohne Kommentar an den Anbieter zurückschicken. Man könnte ihn ja auch auf den Manipulationsversuch (falsche Verbrauchtsangaben) hinweisen und sich juristische Schritte vorbehalten.
Zu überlegen wäre auch, eine eigene Abrechnung aufzumachen, den Verbrauch zu errechnen nebst Kosten, die geleisteten Abschlagzahlungen abzuziehen sowie den Neukundenbonus, um dann den (?) Rest zu überweisen und auf den selbst errechneten Verbrauchszahlen bei vermutet gleichbleibendem Verbrauch im künftigen Abnahmejahr die monatlichen Abschlagzahlungen festzulegen und anzukündigen.

Offline dakiha

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #4 am: 19. September 2012, 05:32:33 »
... könnte man denen eigentlich auch eine Art Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen?
Schließlich habe ich in die Bearbeitung dieser Vorgänge auch einiges an Zeit und Aufwand investieren müsssen!

Offline userD0010

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #5 am: 19. September 2012, 07:42:51 »
Die Berechnung einer eigenen "Bearbeitungsgebühr" wird wohl nicht zielführend und durchsetzbar sein.
Allerdings, sofern die AGB oder deren Anhänge nichts zu einem Mindestverbrauch aussagen, der mit einem Neukndenbonus verbunden ist, würde ich mir überlegen, den Liefervertrag wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen kurzfristig zu kündigen, nachdem man einen anderen/neuen Lieferanten gefunden hat.
Spätestens mit der Kündigung wird der Versorger reagieren müssen und den Versuch einer Interpretation des Neukundenbonus vornehmen.

Offline bolli

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #6 am: 19. September 2012, 08:10:14 »
Sind Sie eigentlich auch jetzt, nach Ablauf des ersten Vertragsjahres noch Kunde dieses Anbieters ? Wenn ja, würde ich die Abbuchungsermächtigung widerrufen und wie h.terbeck schon schrieb, eine eigene Rechnung darüber aufmachen, was zu zahlen ist. Dort würde ich natürlich den kompletten Bonus berücksichtigen.  ;) Falls ich dann zum heutigen Zeitpunkt eine Überzahlung habe, würde ich einen oder zwei Abschläge kürzen/einbehalten und anschließend ganz normal weiter überweisen. Das alles sollten Sie denen natürlich vorher schriftlich mitteilen (incl. eigene Rechnung).

Offline dattelner

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #7 am: 19. September 2012, 14:16:12 »

Ein Gasanbieter will uns den Neukundenbonus nicht in voller Höhe auszahlen.

Darf ein Neukundenbonus gekürzt werden, weil wir einen Mindestverbrauch von einer gewissen Gasmenge nicht erreicht haben? Also im Kleingedruckten ist meiner Interpretation nach nichts davon zu lesen, dass die komplette Auszahlung eines Neukundenbonus sich an der Höhe der verbrauchten Gasmenge ausrichtet.

Bei Verivox findet man (zumindest jetzt) bei den Bonusbedingungen von den ganzen Billiganbietern ff. Aussage:

"Den angegebenen Neukundenbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Bei diesem Tarif wird der Bonus prozentual aufgrund der Gesamtkosten errechnet. Allerdings wird höchstens der Eurobetrag des angenommenen Jahresverbrauchs ausgezahlt, also 481,01 Euro. Sollte der Jahresverbrauch tatsächlich unter dem angenommenen Verbrauch liegen, entspricht der Bonus 25 % der Kosten des tatsächlichen Jahresverbrauchs."

Also eindeutig: Liegst Du unter dem von Dir bei Abschluss angenommen Jahresverbrauch, kriegst Du nur 25% der entstandenen Kosten.

Offline bolli

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #8 am: 20. September 2012, 07:46:28 »
Bei Verivox findet man (zumindest jetzt) bei den Bonusbedingungen von den ganzen Billiganbietern ff. Aussage:

"Den angegebenen Neukundenbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Bei diesem Tarif wird der Bonus prozentual aufgrund der Gesamtkosten errechnet. Allerdings wird höchstens der Eurobetrag des angenommenen Jahresverbrauchs ausgezahlt, also 481,01 Euro. Sollte der Jahresverbrauch tatsächlich unter dem angenommenen Verbrauch liegen, entspricht der Bonus 25 % der Kosten des tatsächlichen Jahresverbrauchs."

Also eindeutig: Liegst Du unter dem von Dir bei Abschluss angenommen Jahresverbrauch, kriegst Du nur 25% der entstandenen Kosten.
Maßgeblich ist nicht, was bei Verivox steht sondern was man vertraglich vereinbart hat. Dazu ist herauszufinden, ob es solche Regelungen in den vertragsbedingungen gibt und ob diese auch Bestandteil des Vertrages geworden sind (Beachtung von § 305 Abs. 2 BGB) und letztlich ob sie auch § 307 BGB erfüllen. Also wäre dieses alles zu prüfen.
Zu Anfangszeiten dieser Bonusart bei den Billiganbietern hatten übrigens bei weitem nicht alle Anbieter diese Klausel so formuliert wie Sie (@dattelner) sie genannt haben.  ;)

Offline dakiha

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #9 am: 21. September 2012, 00:42:04 »
Danke für die zahlreichen Antworten!

Nein, ich bin nicht mehr bei diesen Anbieter. Ich habe bereits nach einem Jahr wegen einer außerplanmäßigen Preiserhöhung kündigen können und somit mir das teuere zweite Jahr erspart; ich denke, deshalb sind sie auch ein wenig sauer  ;)

In den AGB´s steht nichts von einer Möglichkeit den Neukundenbonus zu kürzen! Ich habe mal provokant nachgefragt, ob sie auch bei einem Mehrverbrauch den Bonus erhöhen würden  ;D

Der Anbieter hatte außerdem trotz rechtzeitiger Kündigung auch eine Abschlagszahlung für das zweite Jahr bei uns abgebucht. Trotz Mails und einiger Telefonate war ich gezwungen nach vier Wochen das Geld von der Bank zurückbuchen zu lassen! Von denen hat sich einfach keiner gerührt. Es hieß lediglich am Telefon, dass dies von Unternehmensseite technisch nicht machbar sei!

... und jetzt halt diese Geschichte mit dem Neukundenbonus: sie schreiben in den AGB´s auch, dass der Bonus mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden würde - auch das ist nicht geschehen! Seitdem sind Monate vergangen. Meiner Meinung nach eine sehr billige Art sich Geld zu leihen, sowohl aus finazieller als auch aus moralischer Sicht.

Nachdem ich erneut dort mehrfach anrief, hat man mir wie gesagt mitgeteilt, dass das Unternehmen mir meinen Neukundenbonus aufgrund des Minderverbrauchs nur anteilig auszahlen will.
Da wohl selbst diese Summe einigen Personen im Unternehmen noch zu hoch war, hat man mir einfach auf einer neu erstellten Abschlußrechnung nachträglich einen höheren Verbrauch unterstellt, so dass der Bonus nun nochmals geringer ausfiel!!! Irgendwie fühle ich mich wie in einer schlechtenund grotesken Realsatire!!!

Ach ja, die Höhe des unterstellten Verbrauchs in der zweiten Rechnung habe ich selbst bis jetzt, nach über 4 Monaten des Wechselns, immer noch nicht erreicht - da fehlen doch einem halbwegs normalen Menschen eigentlich die Worte und man mag nicht mehr an Zufall, Pech oder Versehen glauben!!!

Offline Cremer

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #10 am: 21. September 2012, 08:27:34 »
Die Masche mit dem erhöhten Verbrauch machen auch die Stradtwerke Kreuznach als örtlicher Netzbetreiber. Als ich vor 2 1/2 Jahren von den SW KH zu Goldgas gewechselt bin, hatte Goldgas auf Nachfrage mir mitgeteilt, dass der von mir zum Auftrag des Vertrages genannte Verbrauch von den SW KH um ca. 10% nach oben korrigiert wurde. Damit fiel natürlich die Abschlagzahlung höher aus. Ich konnte allerdings Goldgas überzeugen und der Abschlag bemaß sich an dem von mir genannten Jahresverbrauch, zumal ich die Abschlussrechnung der SW KH auch vorlegte.
Wollten die SW KH einem flüchtigen Kunden hier eins auswischen?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

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Re: Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
« Antwort #11 am: 21. September 2012, 13:23:51 »
Nachdem ich erneut dort mehrfach anrief, hat man mir wie gesagt mitgeteilt, dass das Unternehmen mir meinen Neukundenbonus aufgrund des Minderverbrauchs nur anteilig auszahlen will.
Da wohl selbst diese Summe einigen Personen im Unternehmen noch zu hoch war, hat man mir einfach auf einer neu erstellten Abschlußrechnung nachträglich einen höheren Verbrauch unterstellt, so dass der Bonus nun nochmals geringer ausfiel!!! Irgendwie fühle ich mich wie in einer schlechtenund grotesken Realsatire!!!

Ach ja, die Höhe des unterstellten Verbrauchs in der zweiten Rechnung habe ich selbst bis jetzt, nach über 4 Monaten des Wechselns, immer noch nicht erreicht - da fehlen doch einem halbwegs normalen Menschen eigentlich die Worte und man mag nicht mehr an Zufall, Pech oder Versehen glauben!!!
Ich würde denen eine Gegenrechnung mit Ihren Zahlen aufmachen, ein Bild vom Zähler mit dem heutigen Stand beifügen (wenn der noch nicht erreicht ist) und die offen stehende Summe mit Fristsetzung (max. 3 Wochen einfordern) . Für den Fall der Nichtzahlung würde ich weitere rechtliche Schritte androhen. Falls nach Ablauf der Frist noch kein Geld da ist (oder nicht ausreichend) würde ich einen Mahnbescheid Online beantragen, der kostet nicht viel und den kann man selbst beantragen (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1585021-1348226510888&Command=start). Dann merken die, dass es ernst wird und überlegen nochmal. War bei mir auch schon so.

 

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