Energiepreis-Protest > Süwag
Widerspruch Strompreise - Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
bolli:
Da in der Grundversorgung und im Sondervertragsverhältnis bei den meisten versorgern unterschiedliche Preise gelten, wäre z.B. ein Hinweis, welche Preise in den letzten Jahren angesetzt wurde. Dazu können die veröffentlichten Preise in diesen Zeiträumen mit den entsprechenden Preisen in den jeweiligen Jahresrechnungen verglichen werden. Des weiteren könnte der genannte Begriff "Treuestrom" mal im damaligen Zeitraum recherchiert werden. Meiner (unmaßgeblichen) Meinung nach deutet der Begriff auch auf einen Sondervertrag hin, da viele Versorger ihn oder ähnliche Begriffe für die Sonderverträge verwenden/verwendet haben.
Inwieweit das nichtvorliegen eines schriftlichen Vertragsdokumentes zu einem Problem werden könnte, wenn die SüWAG auch Grundversorger ist, vermag ich von hier nicht zu beurteilen. Das kommt sicherlich auf die Beantwortung der oben angeführten Punkte sowie weiterer Hinweise für einen Sondervertrag an. Je mehr darauf hindeutet, desto eher kann man auf ein schriftliches Dokument verzichten, das man unterzeichnet hat.
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