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Ja klar! Energie – mit diesem Markennamen warb bis vor Kurzem der Lüneburger Energieversorger FIRSTCON für seine Strom- und Gas-Tarife. Wer einen entsprechenden Gasliefervertrag abschließen wollte, stellte jedoch schnell fest, dass die Sache alles andere als klar war: Da auf dem Auftragsformular des Energieversorgers gleich zwei Firmennamen angegeben waren, konnten Neukunden nur schwer erkennen, mit welchem Unternehmen sie überhaupt einen Vertrag abschlossen. Das Landgericht Lüneburg hat dieses Verwirrspiel nun beendet und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen stattgegeben. ...
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