Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften

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Christian Guhl:

--- Zitat von: uwes am 28. Juli 2012, 14:50:35 ---Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.

--- Ende Zitat ---
Richtig ist doch aber, dass die Daten über die Bankverbindungen der Kunden nur der EGNW bekannt waren und diese von dort (illegaler Weise) an die FirstCon gelangten.

uwes:

--- Zitat von: Christian Guhl am 29. Juli 2012, 22:52:50 ---
--- Zitat von: uwes am 28. Juli 2012, 14:50:35 ---Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.

--- Ende Zitat ---
Richtig ist doch aber, dass die Daten über die Bankverbindungen der Kunden nur der EGNW bekannt waren und diese von dort (illegaler Weise) an die FirstCon gelangten.

--- Ende Zitat ---
Leider ist es richtig, dass die FirstCon über Daten der EGNW-Kunden verfügt. Es ist denjenigen, die das nicht akzeptieren wollen. der Weg zum Datenschutzbeauftragten anzuraten.
Hierhttp://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26310&article_id=88672&_psmand=48 findet man den richtigen Ansprechpartner dafür.

P.S. Mit dem derzeitigen Vorstand hätte es das nicht gegeben.

Stromfraß:
Ich bin bei meinen Recherchen mehr zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Leider gibt es seit Monaten hier keinen Beitrag mehr.
Da ich auch mal kurz "Kunde" bei FirstCon war (ich wurde seinerzeit aber von ProEnergie "vermittelt", interessiert mich das mit der Rückbuchung von Lastschriften. Mir wurde auch 1 Monatsbetrag per Lastschrift abgebucht. Nachdem ich dagegen vorgegangen bin, hat man mich gebeten, die künftigen Abschlagszahlungen selbst vorzunehmen, was ich allerdings ablehnte.
In einem anderen Thread steht geschrieben, dass "Kunden" der FirstCon, die trotz Sonderkündigung zu diesem Versorger "übergewechselt" wurden, gerichtlich dagegen vorgehen und keine Zahlungen vornehmen bzw. diese zurückfordern.
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt?
Wenn das so einfach ist, dass man unkompliziert solche Rückbuchungen ohne Konsequenzen vornehmen kann, dann bin ich -ehlich gesagt- doch recht erstaunt. Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 04. November 2012, 11:23:42 ---... was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt? ...
--- Ende Zitat ---

Der EnS-Insolvenzverwalter hat mir geschrieben – Zitat „... Hinsichtlich des Lastschriftwiderrufs weise ich darauf hin, dass Sie mit Ansprüchen von Seiten Ihrer Hausbank oder der Volksbank Ulm-Biberach rechnen müssen“. Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert!  ;)

Vielleicht erschließt sich damit auch eine Möglichkeit für EGNW-Mitglieder, die bis 30.09.11 Gaskunde und gleichzeitig bis 31.12.11 Stromkunde der EnW gewesen sein sollen: Wenn für Gas noch Abschlagsüberzahlungen bestehen, dann ist die 13-monatige Rückgabefrist für die nicht autorisierten Lastschriften zwar inzwischen überschritten, aber bei Strom kann man zumindest noch die Abbuchungen November und Dezember 2011 von der eigenen Bank zurückbuchen lassen und damit den voraussehbaren Schaden minimieren!  :)

Da FirstCon nicht Pleite zu sein scheint, werden solche Rückbuchungen selbstverständlich deren Bankkonto belastet.

@Stromfraß,
hätten Sie ein Problem, wenn FC die eine Rücklastschrift anmahnen würde, die nachfolgenden Abschlagsanforderungen haben Sie doch auch nicht bezahlt – oder ? 


--- Zitat ---... Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.
--- Ende Zitat ---

Doch, so etwas soll es geben  –  im Zusammenhang mit Zahlungskürzungen hat bei mir ein großer Versorger über Jahre und bis heute NICHTS unternommen.  :D

Christian Guhl:

--- Zitat von: khh am 04. November 2012, 13:17:26 ---Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert.
--- Ende Zitat ---
Genau so ist es ! Die A...-Karte hat die Bank gezogen ! Ich weiss von Kunden, die Abbuchungen von fast 1.000 € zurückgegeben haben. Auf der Abrechnung des Insolvenzverwalters ist davon nichts zu sehen. Dort stehen die Abschläge, als wenn sie voll bezahlt worden wären. Es ist zu hoffen, das der Bankvorstand in Ulm eine D&O-Versicherung hat (und diese dann auch zahlt).

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