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Autor Thema: Abrechnung Gasanbieter Flexgas  (Gelesen 5535 mal)

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Offline Hechttoller

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Abrechnung Gasanbieter Flexgas
« am: 05. Juli 2012, 15:01:43 »
Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner Gasabrechnung.
Ich habe nun(Juni 2012) meine Endabrechnung für das Verbrauchsjahr 2011 erhalten. Ist dies nach so langer Zeit noch rechtens?

Zum zweiten hatte ich ein Paket von 70000 KWH mit einer sechsmonatigen Preisfixierung gekauft und im preisgarantiertem Zeitraum(Januar-Juni) soll nur ein drittel des Verbrauches stattgefunden haben.
Im teurerem Rest des Jahres 2/3 des Verbrauches. Dies ist nicht korrekt, kann mir der Anbieter vorschreiben wann ich mein Gas verbraucht habe?


Mit freundlichem Gruß

Markus Finke

Offline Mistert

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Abrechnung Gasanbieter Flexgas
« Antwort #1 am: 05. Juli 2012, 16:44:04 »
Hi.

Hört sich nicht fair an von Deinem Anbieter. Hat denn zwischendurch ein Zwischenablesung stattgefunden? Wenn ja müsste Dir der Anbieter dies auch mitteilen.

Gehe mal davon aus dass diese nicht stattgefunden hat. Ich würde versuche eine Argumentation über die sogenannten Gradzahltage probieren. Das ist eine DIN-Norm wie sich der Heizenergieverbrauch unterjährig verteilt.

Offline userD0003

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Abrechnung Gasanbieter Flexgas
« Antwort #2 am: 05. Juli 2012, 19:36:27 »
@Hechttoller,

der Abrechnungszeitpunkt entspricht zwar nicht § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz/EnWG (spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums), da Flexgas aber vermutlich eine Nachzahlung fordert, dürfte Ihnen kein Schaden entstanden sein.

Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (und bezahlen Sie den Schlussrechnungsbetrag nicht) mit der Begründung, dass offensichtlich ein Fehler vorliegt. Nach \"Gradtagzahlen\" liegt ca. 58 % des Jahresverbrauchs im 1. Halbjahr und ca. 42 % im 2. Halbjahr.

edit: Wenn mit dem Widerspruch das angestrebte Ergenis nicht erreicht wird, dann melden Sie sich hier wieder. Viel Erfolg.

Offline Netznutzer

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Abrechnung Gasanbieter Flexgas
« Antwort #3 am: 05. Juli 2012, 20:15:00 »
Sehen Sie zunächst mal auf Ihrer Rechnung nach, welcher Zeitraum mit vor Ort abgelesenem Zählerstand, und welcher mit geschätztem Zählerstand abgrechnet wurde. Evtl. hat Ihr Netzbetreiber im Juni eine Turnusablesung durchgeführt und Flexgas den Stand mitgeteilt. Auf Ihrer Rechnung müsste der Halbjahreszählerstand einen Zusatzbuchstaben tragen, der die Antwort gibt. Das Jahr 2011 war sehr warm, gerade im 1. Hj., und Flexgas hat Ihre täglichen Verbrauchsmengen als Prognose =Ist-Wert vom Netzbetreiber genannt bekommen. Sie könnten, wenn deren EDV gut arbeitet, Ihnen das genau nachweisen.

Gruß

NN

Offline bolli

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Abrechnung Gasanbieter Flexgas
« Antwort #4 am: 06. Juli 2012, 07:47:20 »
Hat denn Flexgas überhaupt eine Berechtigung, nach Ablauf des 1. Halbjahres die Preise zu erhöhen, sprich: Ist ein Preisanpassungsrecht überhaupt wirksam vereinbart ? Sonst brauche ich die Unterscheidung 1. Hj - 2. Hj. gar nicht
Da es sich um einen Sondervertrag handelt, stellt sich die Frage, ob es wirksam in den Vertrag eingebundene AGB gibt und ob darin auch eine rechtswirksame Preisanpassungsklausel vereinbart wurde ?

Offline Hechttoller

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Abrechnung Gasanbieter Flexgas
« Antwort #5 am: 06. Juli 2012, 12:45:55 »
Hallo,

danke für die Antwort.Eine Zwischenablesung hat nicht stattgefunden,obwohl dies auf der Rechnung vermerkt ist.Kann auch garnicht stattgefunden haben,da es sich um ein Ferienhaus handelt und zu der Zeit keiner vor Ort war.
Zum Anderen habe ich das Haus in der zweiten Jahreshälfte dämmen lassen,sodass es dadurch auch noch weniger im zweiten Halbjahr geworden sein müsste.

Gruß

 

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