Energiebezug > Strom (Allgemein)
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
Energiesparer51:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Verbraucher zahlen keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlen die Energieversorger und schlagen diese auf ihre Peise drauf.
...
--- Ende Zitat ---
Ich habe da eine andere Sichtweise. Der Verbraucher zahlt selbstverständlich Umsatzsteuer. Die ist auch in seiner Stromrechnung als \"Mehrwertsteuer\" ausgewiesen. Beim Stromhändler ist die Umsatzsteuer hingegen nur ein durchlaufender Posten, so dass er nach meiner Sichtweise keine Umsatzsteuer \"zahlt\". Er führt nur die dem Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
RR-E-ft:
Der Energieversorger hat die in der Rechnung aufgeführte Mehrwersteuer selbst dann an das FA abzuführen, wenn der Kunde seine Rechnung überhaupt nicht bezahlt.
Energiesparer51:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der Energieversorger hat die in der Rechnung aufgeführte Mehrwersteuer selbst dann an das FA abzuführen, wenn der Kunde seine Rechnung überhaupt nicht bezahlt.
--- Ende Zitat ---
Das soll ja durchaus vorkommen aber die meisten Rechnungen werden wohl am Ende doch bezahlt, vielleicht in einer korrigierten oder vom Gericht festgesetzten Höhe. Dann wird auch die alte Rechnung storniert und eine neue ausgestellt. Auch in diesem Fall zahlt nach meinem Verständnis der Stromkunde.
Was mit Rechnungen passiert, die niemals bezahlt werden weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau. Die Forderungen müssen ja dann wohl irgendwie abgeschrieben werden. Was dann mit der ursprünglich geforderten und auch schon abgeführten Mehrwertsteuer geschieht dürfen Sie gern noch erklären, auch wenn es nicht der Regel- sondern der Ausnahmefall sein dürfte.
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