Energiebezug > Strom (Allgemein)
Fristen für Anmeldung beim Netzbetreiber
fritzfrie:
Hallo allerseits,
mir scheint, es gibt ein Spannungsfeld mit gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen \"neuen\" Stromanbietern und Netzbetreibern, vor allem wenn der Netzbetreiber der der örtliche Grundversorger oder eine 100%ige Tochter dessen ist.
Meine Frage: gibt es festgeschriebene Fristen für die Anmeldung beim Netzbetreiber bei einem Versorgerwechsel, also z.B. Anmeldung muss 4 Wochen vor Lieferbeginn durch den neuen Versorger beim Netzbetreiber vorliegen?
Viele Grüße
Fritz Frieling
RR-E-ft:
Ja.
fritzfrie:
na dann vielen Dank für die erschöpfende Antwort. Werde diese Seite, dieses Forum und vor allem seine Moderatoren in entsprechenden Gesprächen und in anderen Foren weiter empfehlen...unglaublich.
RR-E-ft:
Es wurde eine geschlossene Frage gestellt und als solche beantwortet.
Cremer:
Na, dann helfe ich mal weiter ;)
§ 20 EnWG Abs. (2)
http://www.buzer.de/gesetz/2151/a172581.htm
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