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Fristen für Anmeldung beim Netzbetreiber

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fritzfrie:
Hallo allerseits,

mir scheint, es gibt ein Spannungsfeld mit gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen \"neuen\" Stromanbietern und Netzbetreibern, vor allem wenn der Netzbetreiber der der örtliche Grundversorger oder eine 100%ige Tochter dessen ist.

Meine Frage: gibt es festgeschriebene Fristen für die Anmeldung beim Netzbetreiber bei einem Versorgerwechsel, also z.B. Anmeldung muss 4 Wochen  vor Lieferbeginn durch den neuen Versorger beim Netzbetreiber vorliegen?

Viele Grüße
Fritz Frieling

RR-E-ft:
Ja.

fritzfrie:
na dann  vielen Dank für die erschöpfende Antwort. Werde diese Seite, dieses Forum und vor allem seine Moderatoren in entsprechenden Gesprächen und in anderen Foren weiter empfehlen...unglaublich.

RR-E-ft:
Es wurde eine geschlossene Frage gestellt und als solche beantwortet.

Cremer:
Na, dann helfe ich mal weiter ;)

§ 20 EnWG Abs. (2)
http://www.buzer.de/gesetz/2151/a172581.htm

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