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Autor Thema: Kopie des Vertrages an Versorger?  (Gelesen 2989 mal)

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Offline berghaus

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Kopie des Vertrages an Versorger?
« am: 28. Juni 2012, 14:57:40 »
Ich bin sicher, dass mein Gaslieferungsvertrag aus dem vorigen Jahrhundert noch nicht gekündigt und auch nicht, wie der Versorger meint, durch einen anderen Vertrag ersetzt worden ist.

Meine Kürzungen von inzwischen rund 10.000,00 EUR hat der Versorger bis auf \'automatisierte\' Sperrandrohungen in der vermeintlichen Grundversorgung relativ gelassen hingenommen.

Nun bittet er nach jahrelangem Schriftverkehr um eine Kopie des Vertrages, um \"eine genauere rechtliche Prüfung Ihres Anlieges insbesondere im Hinblick auf die Preisanpassungsklauseln vornehmen zu können.\"

Soll ich Ihm eine schicken oder verschlechtere ich damit u.U.meine Rechtsposition?

Ich will wohl erstmal um eine Kopie der dem Versorger vorliegenden Ausfertigung des Vertrages (Vorvorgängerfirma) bitten, weil ich mir nicht vorstellen könne, dass er die ganze Zeit die Antwortschreiben auf meine Widersprüche ohne Prüfung der alten Vertrages getextet hat.

Allenfalls könnte ich vielleicht die Preisanpassungsklauseln, von denen ich behaupte, dass Sie unwirksam sind, herauskopieren und ihm zuschicken.

berghaus 28.06.12

Offline RR-E-ft

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Kopie des Vertrages an Versorger?
« Antwort #1 am: 28. Juni 2012, 15:17:45 »
Zitat
Original von berghaus
Ich bin sicher, dass mein Gaslieferungsvertrag aus dem vorigen Jahrhundert noch nicht gekündigt und auch nicht, wie der Versorger meint, durch einen anderen Vertrag ersetzt worden ist. Meine Kürzungen von inzwischen rund 10.000,00 EUR hat der Versorger bis auf \'automatisierte\' Sperrandrohungen in der vermeintlichen Grundversorgung relativ gelassen hingenommen.

Der konkrete Einzelfall interessiert an dieser Stelle niemanden.

Generell lässt sich sagen:

In einem - wegen der Zahlungskürzungen zu besorgenden - Zahlungsklageprozess des Versorgers obliegt dem klagenden Versorger die Darlegungs- und Beweislast u.a. dafür, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, welcher Ausgangspreis vereinbart wurde, dass in den Vertrag eine Preisanpassungsklausel einbezogen wurde, siehe BGH, B. v. 24.04.12 Az. VIII ZR 278/11 Sondervertrag Gas notw. Vortrag zum Ausgangspreis (Pfalzgas) .

Übersendet man die Kopie einer Vertragsurkunde oder benennt man auch nur einzelne  Vertragsdaten zu dieser, erleichtert man dem Versorger entsprechende, notwendige Darlegungen  im Zahlungsprozess, was sich dementsprechend  nachteilig auswirken kann (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.12 Az. VIII ZR 93/11, juris).

Es ist bereits untunlich, den Versorger als potentiellen Prozessgegner darüber in Kenntnis zu setzen, dass man selbst im Besitz einer entsprechenden Vertragsurkunde sei, weil man ihm dadurch eine probate Beweismöglichkeit verschafft, §§ 421 ff. ZPO.

 

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