Energiebezug > Strom (Allgemein)
YELLO STROM Abrechnung für 3 Jahre... geht das?
PLUS:
--- Zitat ---Original von bolli
....
Wir wissen ja, dass u.a. die (Gedanken-)Wege der Richter unergründlich sind und da sind auch ne ganze Menge Amtsrichter bei. :D
--- Ende Zitat ---
@bolli, die Jurisprudenz sieht sich als Wissenschaft, die sich mit Auslegung, sprich Deutung befasst und die kann so oder so ausfallen. Daher ja der bekannte Spruch \" Vor Gericht und auf hoher See ... \" :evil:
Mein Beitrag war nur als Beispiel gedacht, es wird kein Fall daraus!
Meine Interpretation des AG-Urteils in Verbindung mit dem Beispiel: Wenn die Verrechnung der Abschlagszahlungen für Wasser und Abwasser \"irrtümlich\" erfolgt ist (Auskunft des Versorgers gegenüber dem Landeskartellamt), dann sind sich ja beide Parteien einig, dass die vom Versorger ausgestellte (Ab)-Rechnung falsch ist. Für jeden weiteren Wiederholungsfall dürfte sich dann nichts anderes ergeben.
Das bedeutet, dass die Forderung nicht fällig ist, aber vermutlich wohl erfüllbar. Zahle ich, wird das womöglich noch als Anerkennung ausgelegt siehe (Wissenschaft! ;)) und das Geld ist für immer weg.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln