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Autor Thema: Alle Verträge gekündigt  (Gelesen 42740 mal)

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Offline uwes

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #15 am: 14. Juni 2012, 18:50:24 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
auch ich hatte heute Post von der EGNW. Allerdings ist der Inhalt ein anderer. Mir wird bestätigt, dass man von einem neuen Energieversorger eine Kündigung erhalten hat, ich also de facto den Vertrag gekündigt habe.  Sollte ich denn tatsächlich schon so senil sein und das vergessen haben? :evil: ?( ?( ?(

Neugenosse hat es auf den Punkt gebracht: Das Schreiben ist völliger Unfug und Nonsens. Niemand kann einen bestehenden Vertrag zwischen dem kunden und der EGNW kündigen. Das können die Vertragsbeteiligten nur selbst tun. Eine Kündigung durch die EGNW ist mit diesem ominösen Schreiben ja nicht erfolgt, zieht also keine rechtlichen konsequenzen nach sich - außer einer erneuten Verunsicherung der Kunden.  

Man kann und wird dieses Schreiben zum Anlass nehmen müssen, die Verantwortlichen zu fragen, ob sie sich überhaupt im Klaren sind oder waren, was hier verbrochen wird.

Ich konnte mich zwischenzeitlich etwas informieren. Mir sind nämlich eine ganze Menge Nachrichten zugegangen, die aufzeigen, dass die Genossen einhellig die Handlungen des Vorstandes im Hinblick auf die Übernahmeversuche der FirstCon GmbH ablehnen.
In der GV wird zur Abstimmung gestellt werden müssen, ob es so, wie von den Herren Lange und Kreye gewünscht, weitergehen soll oder aber ob die EGNW ihren bisherigen Weg fortführt und dann notgedrungen diejenigen für Kunden- und Vermögensverluste haftbar macht, die ohne Zustimmung der Genossen, gegen ihren beschlossenen Willen und gegen die Mehrheit des verbliebenen Aufsichtsrates das Energielieferungsgeschäft auf die FirstCon GmbH überleiten wollten.

Die GV wird uns den Weg aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline masterflok

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #16 am: 14. Juni 2012, 18:59:10 »
Besteht denn nicht die Möglichkeit, die Auflösung der Genossenschaft zur Abstimmung zu stellen?

Wieso? Das Ziel, die eigenen Mitgliedern mit günstiger Energie zu versorgen, kann nicht mehr fortgeführt werden. Die neuen Tarife befinden sich auf dem Niveau der Netzbetreibe und sind somit vergleichsweise hoch.

Ich habe mich jetzt ürbigens für den Tarif \"Rhönstrom 21\" der Überlandwerke Fulda entschieden. Die Konditionen:
Arbeitspreis: 21,00cent je kWh
Grundgebühr: 6,42€ im Monat
Gesamtkosten: 1.043,04€ - 30€ Neukundenprämie (4600kWh)

Bei der Genossenschaft müsste ich nach der neuen Tarifstruktur 1.162,50€ zahlen, sprich rund 120€ mehr!  :rolleyes:

Offline userD0003

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #17 am: 14. Juni 2012, 19:45:37 »
Zitat
Original von masterflok
Wir haben vor vier Wochen folgendes Schreiben erhalten  ?(
1. DAS Schreiben hat mit dem Thema DIESES Threads nichts zu tun.
2. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben wollen, dann tun Sie das. Da bis zum 20.06. aber noch etwas Zeit ist, warte ich erstmal die GV ab.
3. Da Sie sich bereits für einen anderen Anbieter entschieden haben, was regen Sie sich dann noch so auf? Mehr Glück mit Ihrem neuen Versorger!  ;)

edit: Netzbetreiber bieten keine Energielieferverträge für Endverbraucher an - oder meinten Sie den örtlichen/regionalen Grundversorger?  ?(

Offline masterflok

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #18 am: 14. Juni 2012, 20:02:12 »
Richtig, ich sprach in unserem Fall von E.ON Avacon

Ich habe bereits die Sonderkündigung ausgesprochen, jedoch bin ich im Unklaren, wann dieses greift! 30.6. oder 31.07.?  :(

Zu den heute versendeten Kündigungen:
Kann ich mich darauf berufen? Sprich habe ich die Möglichkeit an den Anschlüssen Strom und Gas zum 01.07. zu wechseln?

Offline userD0003

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« Antwort #19 am: 14. Juni 2012, 20:25:27 »
Zitat
Original von masterflok
Zu den heute versendeten Kündigungen:
Kann ich mich darauf berufen? Sprich habe ich die Möglichkeit an den Anschlüssen Strom und Gas zum 01.07. zu wechseln?
Zum 01.07.? - wir haben heute den 14.06.! Ihren Optimismus haben Sie jedenfalls noch nicht verloren.  ;)

Zudem hat sich womöglich FirstCon bereits als neuer Lieferant angemeldet, d.h., Chaos ist vorprogrammiert!

Und nach bisheriger Erfahrung könnte es mit dem Netzbetreiber E.ON Avacon AG auch noch Probleme geben!

Offline masterflok

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« Antwort #20 am: 14. Juni 2012, 20:44:59 »
FirstCon kann sich gerne Anmelden, Geld sehen sie jedoch keines  :)

Offline userD0003

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« Antwort #21 am: 14. Juni 2012, 21:01:49 »
Zitat
Original von masterflok
FirstCon kann sich gerne Anmelden, Geld sehen sie jedoch keines  :)
Richtig, das entscheiden Sie. Aber wenn Ihr neuer Stromlieferant die Belieferung ab 01.07. nicht hinbekommt, dann dürften Sie aufgrund Ihrer eigenen Kündigung zunächst einmal in die Ersatzversorgung bei E.ON Avacon Vertrieb GmbH fallen!
Und nur für Verzögerungen des Lieferantenwechsels, die ein Dritter zu vertreten hat, können Sie von dem ggf. Schadensersatz verlangen.

edit: Hiermit sollten wir hier die Behandlung Ihres persönlichen Problems aber auch beenden (kann ja ggf. unter \"Ich brauche dringend Hilfe...\" fortgesetzt werden).  ;)

Offline Neu-Genosse

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« Antwort #22 am: 14. Juni 2012, 21:18:36 »
im übrigen waren das keine Kündigungen, sondern Behauptungen, dass sie selbst jemanden beauftragt haben zu kündigen.

Wollen Sie sich da auf Ihre eigene Kündigung berufen?
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #23 am: 14. Juni 2012, 21:44:12 »
@ masterflok

Ihr Problem passt durchaus in diesen Thread!

Zitat
von Ihnen:
Ich möchte nur noch raus aus diesem Verein.

Das ist Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich dabei von dem ganzen Wirrwarr bei der EGNW nicht verunsichern und nehmen Sie das Heft des Handels hinsichtlich des Lieferantenwechsels selbst in die Hand.

Der Anbieterwechsel kann aus terminlichen Gründen frühestens zum 01.08.2012 realisiert werden. Machen Sie aufgrund der Ereignisse und der Preisanpassungen bei der EGNW von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen Sie – ungeachtet des Ihnen evtl. zugegangenen Kündigungsgeschreibsels von der EGNW bzw. den Stadtwerken Schwäbisch-Hall – Ihre bestehenden Lieferverträge unverzüglich bei der EGNW, spätestens mit einer Frist von sechs Wochen, zum 31.07.2012 in Schriftform. Widerrufen Sie gleichzeitig die ggf. erteilte Einzugsermächtigung. Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein. Schicken Sie einen Abdruck der Kündigung an die Abrechnungsstelle (Stadtwerke Schwäbisch-Hall).

Fügen Sie Ihrem Lieferauftrag an Ihren neuen Lieferanten einen Abdruck Ihres EGNW-Kündigungsschreibens informationshalber bei und fragen Sie ihren neuen Lieferanten, ob er Ihre Belieferung entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmung evtl. schon vor dem 01.08.2012 aufnehmen kann.

Wenn die EGNW ihre Lieferungen mit Ablauf des 30.06.2012 einstellt, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Folge davon für den Übergangszeitraum in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen. Aber was soll’s, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Denken Sie ggf. auch daran, separat Ihre Mitgliedschaft bei der EGNW zu kündigen. Beachten Sie dabei die satzungsgemäß einzuhaltende Kündigungsfrist.

Lassen Sie mich wissen, ob Sie Formulierungshilfe beim Abfassen Ihrer Kündigungsschreiben benötigen. Ggf. stelle ich Ihnen Musterschreiben zur Verfügung.

Offline masterflok

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« Antwort #24 am: 14. Juni 2012, 21:54:26 »
Zitat
Original von Didakt
Wenn die EGNW ihre Lieferungen mit Ablauf des 30.06.2012 einstellt, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Folge davon für den Übergangszeitraum in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen. Aber was soll’s, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Genau so bin ich vorgegangen! Beim Nebenwohnsitz soll sowieso zum Grundversorger gewechselt werden, von daher dürfte sich das als unproblematisch erweisen, zumal ich dort morgen persönlich aufschlage (sehr kleiner Grundversorger)  :)

Die Kündigungsschreiben gingen am Dienstag raus, allerdings ohne Einschreiben. Zur Sicherheit nehme ich jeweils eine Kopie zur GV mit und überreiche sie persönlich mit einem Augenzeugen!

Danke für ihren ausführlichen Beitrag und das Hilfsangebot. Sollte es zu Komplikationen kommen, werde ich ggf. drauf zurückkommen  :)

Offline userD0003

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« Antwort #25 am: 14. Juni 2012, 21:56:52 »
@Didakt,
erst lesen, dann schreiben! Zum Stromvertrag hat er das Sonderkündigungsrecht bereits am 12.06. ausgeübt und der Erdgasvertrag dürfte lt. AGB erst zum 30.09.2012 kündbar sein !   :D

Offline masterflok

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« Antwort #26 am: 14. Juni 2012, 22:09:45 »
Zitat
Original von h\'berger
der Erdgasvertrag dürfte lt. AGB erst zum 30.09.2012 kündbar sein!
Wieso? Die EGNW hat mir diesen Gasliefervertrag heute schriftlich zum 30.06. gekündigt, wobei ich dieser Kündigung nicht widerspreche. Wo ist also das Problem?

Offline Neu-Genosse

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« Antwort #27 am: 15. Juni 2012, 08:14:57 »
sie sollten dieses Schreiben noch einmal aufmerksam lesen: die haben nicht gekündigt, die bestätigen IHRE Kündigung, die sie angeblich bei einem neuen Versorger in Auftrag gegeben haben. Also vollkommener Nonsens!
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

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« Antwort #28 am: 15. Juni 2012, 12:36:58 »
ich nehme an, Sie beziehen von EGNW kein Gas bzw. sind überhaupt kein Mitglied? Wenn doch, sollten Sie eigentlich wissen, dass in der Kündigung für Gas nicht von einem neuen Anbieter die Rede ist!

Wenn sie schon klugscheißen, dann bitte auch 100%ig korrekt!  :rolleyes:

Offline Didakt

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« Antwort #29 am: 15. Juni 2012, 12:45:27 »
Zitat
von h‘berger:
…und der Erdgasvertrag dürfte lt. AGB erst zum 30.09.2012 kündbar sein!
Blödsinn³! :D

Wer diesem Chaos-Klub angesichts der aktuellen Geschehnisse adieu sagen will, hat das uneingeschränkte Recht, sein(e) Lieferverhältnis(se) fristlos zu kündigen. Siehe § 41 (3) EnWG. Die Kündigung(en) sollte(n) der Klarheit wegen in eigener Regie formgerecht zum 31.07.2012 ausgesprochen werden, und zwar ohne jegliche Berücksichtigung der zwischenzeitlich von der EGNW oder dem bisherigen Dienstleister erhaltenen fragwürdigen, konfusen Schriftsätze.

Zitat
von FirstCon am 11.06.12, 19:17:
Aber wenn nun doch jemand lieber zu den „Großen“ oder wohin auch immer wechseln möchte – der Vorstand hat ja vorgesorgt und ein Sonderkündigungsrecht bis zum 20.06. (also auch nach der GV!) eingeräumt. Dann wird er zum technisch nächstmöglichen Termin (Ende Juli) abgemeldet.

Ein großzügiger Steigbügelhalter! :)

 

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