Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Quersubventionierung: Geld der Stadtwerke reicht nicht, sozialpolitischer Skandal

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Netznutzer:
Dann kann man sich durch den Lieferantenwechsel schnell aus der angebl. Quersubventionierung der Bäder entziehen. Wo ist das Problem? Wenn andere Anbieter dieses Geld nicht einpreisen und die Verluste durch Steuern nicht mehr ausgeglichen werden müssen, dann profitieren doch alle. 

Gruß

NN

PLUS:

--- Zitat ---Dann kann man sich durch den Lieferantenwechsel schnell aus der angebl. Quersubventionierung der Bäder entziehen. Wo ist das Problem?
--- Ende Zitat ---

@NN, das ist ein Trugschluss, man kann sich als Energieverbraucher nur bedingt entziehen. Außerdem sind die Quersubventionen nicht angeblich sondern real. Das nicht nur in der steuerlichen Auswirkung sondern konkret in der Gewinn- und Verlustverrechnung, sowohl bei den Stadtwerken als auch bei den betroffenen Energieverbrauchern!

Denn Stadtwerke sind in aller Regel auch Netzbetreiber. Warum will bald jeder Dorfbürgermeister sein eigenes Netz? Netze sind in Deutschland Goldesel, die von den Verbrauchern mit staatlicher Sanktion gefüttert werden müssen. Wir haben über 1000 und es werden mehr. Verhältnisse wie im Mittelalter. Wirtschaftlichkeit, Effizenz?! Andere kommen mit einem Dutzend aus. Warum zahlen die Deutschen wohl höchste Netzentgelte?


--- Zitat ---Wenn andere Anbieter dieses Geld nicht einpreisen und die Verluste durch Steuern nicht mehr ausgeglichen werden müssen, dann profitieren doch alle.
--- Ende Zitat ---

Noch ein Trugschluß. Stadtwerke wirken hier auf Verbraucher nicht anderes als Kartelle. Sie sind in zig Verbänden organisiert und über die Politik verflochten. Es werden vor allem Energieverbraucher weit über Gebühr belastet. Man hat Stadtkonzerne geschaffen die als intransparente Nebenhaushalte dienen. Man finanziert in der Zwischenzeit weit mehr als nur Bäder oder Nahverkehr. Kommunalpolitiker, ihre Vertreter und Berater sind da sehr kreativ. Mit Salamitaktik werden Fakten geschaffen und man verkauft das den Bürgern als positive Entwicklung. Man ist ja gewählt und versteht das als grenzenlosen Freischein.

Nein, es gibt kommunale Pflichten und Grenzen und es gibt das EnWG. Zur Erinnerung:

Zweck des Gesetzes ist u. a. eine möglichst preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung.

Ist da Platz für überhöhte Preise zur zweckentfremdeten Verwendung? Wo bleibt die Billigkeit? Ist die nicht berührt? Die zuerst Betroffenen sind die nicht privilegierten Energieverbraucher. Viele noch in der teueren Grundversorgung. Warum ist sie so teuer und warum hält die Politik daran fest. Beim Gas wird schon bei der sogenannte Konzessionsabgabe  unbeschreiblich ein Vielfaches abgezockt. Im privaten Bereich wäre das undenkbar und längst gerichtsanhängig. Insgesamt ist da einiges im Argen. Was sich da einnahmeorientiert entwickelt hat geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut.

Außerdem, die öffentliche Hand kann keine Steuern sparen? Das ist der nächste Trugschluss. Was die eine öffentliche Hand spart ( z.B. Kommunen mit ihrem Stadtkonzern) fehlt dann der nächsten Staatskasse (Kreis, Land, Bund). Was "eingespart" wird, wird vom Bürger wieder eingefordert. Mit dem "Steuerargument" wird Geld der Verbraucher zweckentfremdet investiert und ausgegeben. Man hat es ja nicht im Stadtsäckel, geht Risiken und Pflichten ein, die wieder zu Lasten der Verbraucher gehen! Die überhöhten deutschen Energiepreise haben mehrere Ursachen. Hier ist eine davon!

Netznutzer:
@ Plus


--- Zitat ---Ausschüttung (Gewinnabführung gemäß eines Gewinnabführungsvertrages) der Stadtwerke in 2010: 2.291.000 Euro
--- Ende Zitat ---

Da man hier im Forum, vermutlich um Stimmung zu erzeugen, der Meinung ist, dass eine Gewinnabführung = Quersubventionierung ist, erspare ich mir eine fruchtlose Diskussion. Fakt ist weiterhin, dass es durch die Kalkulationsvorgaben der BNetzA unmöglich ist, Quersubventionen in Netzentgeltew einzukalkulieren. Was eine Stadt/Gesellschaft mit ausgeschütteten Gewinnen macht, ist ihr Ding. Gäbe es keinen Gewinn, gäbe es auch keine Abführung.

Gruß

NN

RR-E-ft:
Die Energiepreise für Strom und Gas enthalten mit den Netzentgelten einen staatlich regulierten Preisbestandteil, der eine Rendite für den Netzbetreiber bereits enthält.
Neben den Netzenetgelten enthalten die Energiepreise u.a. auch Beschaffungskosten und Vertriebsmarge als sogen. Vertriebsanteile des Preises.

Die Absatzmenge multipliziert mit den gezahlten Preisen ergibt die Umsatzerlöse.
Die Umsatzerlöse vermindert um die Kosten der Sparte ergeben den jeweiligen Spartengewinn.

Soweit es sich um ein Mehrspartenunternehmen handelt oder aber über eine Holding weitere Sparten hinzutreten,
ergibt sich das Gesamtergebnis erst nach einer Verrechnung der Gewinne aus einzlenen Sparten und der Verluste aus anderen Sparten.

Werden ausgewiesene Verlustsparten darin zusätzlich aufgenommen, so verringert sich hierdurch der Gewinn vor Steuern.
Ziel des steuerlichen Querverbundes ist es regelmäßig, Steuern zu sparen.
Abhängig von der steuerlichen Situation kann sich hierdurch der Gewinn nach Steuern erhöhen oder verringern.

Verringert sich hierdurch der Gewinn nach Steuern, kann auch nur dieser verbleibende, geschmählerte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Dies kann zur Folge haben, dass auch ein privater Gesellschafter weniger Gewinnausschüttung erlangt als er ohne die zusätzliche Einbeziehung der Verlustsparten erlangen würde.
In dem Falle würde der private Gesellschafter zur Fininanzierung der Verlustsparten herangezogen, mit denen er sonst nichts zu tun hätte.

Der private Gesellschafter würde folglich mit seinem verringerten Gewinnanteil im Umfange der Verringerung seines Gewinnateils die Verlustsparten quersubventionieren.
Ein privater Gesellschafter wrd dies nicht wollen und deshalb darauf drängen, dass bei der Ermittlung der Gewinnausschüttung der Schlüssel dafür verändert wird,
so dass sichergestellt ist, dass er dadurch nicht schlechter fährt.

Es wäre unzulässig, die Wasserpreise zu erhöhen, mit dem Ziel, den Gesamtgewinn nach Einbeziehung zusätzlicher Verlustsparten insgesamt konstant zu halten.
Maßgeblich für die Angemessenheit der Wasserpreise ist der Gewinn, der in der Sparte Wasserversorgung erzielt wird.

Bei den Energiepreisen ist der staatlich regulierte Teil Netzentgelte für den Netzbetreiber nicht weiter beeinflussbar.
Die nachträgliche Erhöhung des Gewinnateils an den Energiepreisen wäre unbillig und unzulässig.

Unabhängig davon, dass die nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils bei den Energiepreisen unzulässig wäre, würde ein solcher auch der Wettbewerbsfähigkeit schaden.
Der Versorger hätte zu besorgen, dass viele Wettbewerber Strom und Gas im Netzgebiet günstiger anbieten und deshalb viele Kunden den Lieferanten wechseln.
In Extremo könnte der Versorger alle seine Strom- und Gaskunden durch Lieferantenwechsel verlieren.

Unter dem Strich bliebe ihm dann nur noch der Gewinn aus dem Netzbetrieb, der dann erst noch mit den Verlusten aus den neu hinzugetretenen Verlustsparten verrechnet würde, der verbleibende Gesamtgewinn dann versteuert würde und der verbleibende Gewinn nach Steuern dann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden kann, soweit keine Rücklagen gebildet werden müssen.


 

PLUS:

--- Zitat von: Netznutzer am 23. Januar 2013, 23:02:04 ---Da man hier im Forum, vermutlich um Stimmung zu erzeugen, der Meinung ist, dass eine Gewinnabführung = Quersubventionierung ist, erspare ich mir eine fruchtlose Diskussion. Fakt ist weiterhin, dass es durch die Kalkulationsvorgaben der BNetzA unmöglich ist, Quersubventionen in Netzentgeltew einzukalkulieren. Was eine Stadt/Gesellschaft mit ausgeschütteten Gewinnen macht, ist ihr Ding. Gäbe es keinen Gewinn, gäbe es auch keine Abführung.
--- Ende Zitat ---

@NN, eine Gewinnabführung ist natürlich noch keine Quersubvention. Ob es einen ausgewiesenen und ausgeschütteten Gewinn gibt ist nicht entscheidend. Man kann das Geld, was man von Verbrauchern mit überhöhten Preisen einkassiert hat, bereits innerhalb der G+V zweckentfremdet verwenden (klassische Quersubvention). Man kann auch einen überhöhten (nicht betriebswirtschaftlich notwendigen Gewinn) ausschütten und diesen dann ebenfalls zweckentfremdet verwenden.

... und es gibt da die fast grenzenlose Vielfalt der Holdingskonstrukte.

Die Kalkulationsvorgaben der BNetzA sind eher fiktiver Natur. Diese fiktiven Rechnungen ermöglichen  eine so lukrative Marge, dass jeder Dorfbürgermeister sein eigenes Netz will. Man könnte hier seitenweise Links dazu setzen. Diese großzügige Marge kann man wieder zweckentfremdet verwenden oder schlicht die Löcher im Gemeindesäckel decken. Der Zweck der Netzentgelte und der Marge ist das nicht!

@NN, da muss ich widersprechen, was eine Kommune mit Gewinnen macht ist nicht "ihr Ding". Da stellt sich schon die Frage beim angestrebten Gewinn. Was nicht betriebswirtschaftlich notwendig ist und über eine angemessene Verzinsung des einmal eingebrachten Kapitals hinausgeht, ist in der Kommunalwirtschaft nicht mehr koscher. Es gibt da vielfach Renditen, da sieht die Deutsche Bank alt aus. Die sogenannte Konzessionsabgabe kassiert man noch steuerfrei dazu.

Der Sinn und Zweck von Stadtwerken ist die Versorgung der Bürger, nicht die Geldbeschaffung für Nebenhaushalte und die Bedienung der Stadt- und Gemeindesäckel. Man sollte da nicht nur als Verbraucher mal wieder einen Blick in die Verfassungen und das Kommunalrecht werfen. Aktuell gibt es dazu wieder ein passendes Verwaltungsgerichtsurteil s.o.. .. und dann gibt es noch §1 und § 2 EnWG speziell für Energieversorger und die Stadtwerke gehören dazu.

Wer kurz denkt: Wie wäre es bei der steuersparenden Verrechnerei, wenn die Einkommensmillionäre eine Holding mit den HartzIV-Empfängern gründen würden. Was könnte da an Steuern gespart werden. Und es gibt noch mehr. Man muss nur die Steuergesetze wieder mal passend machen oder siehe oben, das Kommunalrecht verbiegen. Die Kreativität ist da grenzenlos ..;)

PS: Man könnte auch Thyssen-Krupp mit seinen Sparten in eine Stadtwerke-Holding eingliedern. Der Aufsichtsrat müsste dann nicht auf die Hälfte seiner übigen Bezüge verzichten und was könnte man da an Steuern sparen. ;)

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