Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Quersubventionierung: Geld der Stadtwerke reicht nicht, sozialpolitischer Skandal
Cremer:
Der Stadtrat Bad Kreuznach (Jamaika-Koalition) hat beschlossen, die Freibäder Salinental und Bosenheim ebenfalls in die Badgesellschaft zu überführen.
Die zusätzlichen Verluste können von den Stadtwerken über die Quersubventionierung nicht ausgeglichen werden.
Ausschüttung (Gewinnabführung gemäß eines Gewinnabführungsvertrages) der Stadtwerke in 2010: 2.291.000 Euro
Defizite der Badgesellschaft 2010 insgesamt: 2.801.000 Euro
Defizite im Einzelnen:
Bäderhaus: 573.000 €
Hallenbad: 483.000 €
Thermalbad: 1.059.000 €
Freibad Salinental: 571.000 €
Freibad Bosenheim: 115.000 €
Die BIFEP schlägt nun Alarm: Der abgeführte Gewinnanteil der Stadtwerke müßte um ca. 500.000 € steigen. Da die RWE und Evonos (früher Saarferngas) zu 49% an den SW KH beteiligt sind, müßten die SW KH insgesamt ca. 1.000.000 € mehr Gewinn erwirtschaften. Dies geht nur über höhere Preise bei Strom, Gas und Wasser.
Die BIFEP kritisiert ferner, dass die Anhäufung der Defizite der Badgesellschaft jene treffen würde, die am wenigsten hätten. Waren zuvor die Defizite aus dem Haushalt der Stadt gezahlt worden, traf es gerechterweise alle, z.B. Besserverdienende mit höher Einkommensteuer. Es ist ein sozialpolitischer Skandal.
Und wenn jetzt durch die politische Umstrukturierung auch noch Bad Münster mit Hallen- und Freibad dazukommen......
siehe hier: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/12065864.htm
Cremer:
BIFEP: Stadtwerke gehören in städtische Hand
Artikel heute im Oeffentlichen Anzeiger.
Die Preispolitik der Stadtwerke wird von den Interessen der beteiligten Konzerne RWE und Enovos bestimmt und ist deshalb ausschließlich renditeorientiertm ausgerichtet. Die Konzerne erwarten zweistellige Renditen. Dadurch bleibt die soziale Verträglichkeit auf der Strecke.
BIFEP fordert einen Sozialtarif für einkommensschwache Bürger. Dieser könnte sich auf der Höhe der Strompreistarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherstrom bewegen.
BIFEP fordert dass bei Rückzahlungsansprüchen alle Bürger gleich behandelt werden sollen.
putzfee:
Allgemeine Zeitung vom 21.01.2013: Ausgliederung der Bäder ein "Skandal"
"Was der Kämmerer den Bürgern als Sparmaßnahme verkaufe, entpuppe sich nach Auffassung der Bifep als ein „sozialpolitischer Skandal“. Die Stadt spare auf Kosten der sozial schwachen Mitbürger, die über steigende Strom- und Gaspreise verstärkt belastet würden."
PLUS:
@putzfee, das ist leider landauf landab so. Es macht Schule und es breitet sich aus wie ein hochaktiver Virus.
Zur Erinnerung
Zu Querfinanzierung und Sponsoring bei Stadtwerken passt das aktuelle Verwaltungsgerichtsurteil des Sächsischen OVG:
Kommunale Zweckverbände dürfen ihre Mittel nur für den Zweck verwenden, für den sie gegründet wurden. Spenden- oder Sponsorentätigkeit gehören eindeutig nicht dazu. Dies hat das Sächsische OVG entschieden.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Zweckverband auf die Aufgaben beschränkt sei, für die er gegründet wurde. Dies sei die öffentliche Wasserversorgung.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen 4 A 437/11
Da ist die Frage gestattet, zu welchem Zweck unsere Stadtwerke eigentlich gegründet wurden? Formal und praktisch - wo ist der große Unterschied?
In der Zwischenzeit werden ja nicht nur öffentlich Bäder und der Nahverkehr quersubventioniert, was noch von einem Großteil der Bürger genutzt wird, nein, es werden auch millionenschwere Sportarenen für den exklusiven Profisport von Stadtwerke gebaut und der Betrieb eingegliedert. Das Geld wird von den Verantwortlichen so locker ausgegeben, man spart ja angeblich Steuern. Eine öffentliche Hand greift dabei in die Taschen der anderen öffentlichen Hände. Für das was fehlt wird wieder der Bürger zur Kasse gebeten, als Energieverbraucher, als Steuer-, Gebühren-, und Abgabenzahler.
Auch was die Quersubventionierung und die nachträgliche gesetzliche Billigung angeht, befindet sich unser Rechtsstaat auf Abwegen. Der damalige Bundesfianzminister Peer Steinbrück hat quasi mit Nichtanwendungserlassen zugunsten der öffentlichen Kassen eindeutige BFH-Urteile aufgehoben. Als der Bundesfinanzhof entschied, Quersubventionierungen von Dauerverlusten eines kommunalen Unternehmens seien quasi steuerpflichtig, verboten sein Ministerium den Finanzämtern die Anwendung. Stattdessen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 dieser Verrechnungs-Missbrauch rückwirkend sanktioniert und festgeschrieben. Die politischen Verflechtungen von Kommunal über Land bis zum Bund wurden ausgeschöpft.
U.a. Dr. Wolfgang Spindler, der frühere BFH-Präsident, hat die Legislative dazu wiederholt scharf kritisiert. Denn wenn es um private Steuerzahler geht, sieht die Praxis anders aus. Bemerkenswert bei dieser umfassenden und sich ausweitenden Verrechnerei ist u.a., dass aus den selben Ecken jetzt im krassen Gegensatz dazu sogar das Ehegattensplitting unter Beschuss genommen wird.
z.B. im Spiegel oder hier ....
--- Zitat ---....
Das Spiel bringt inzwischen selbst den Präsidenten des Bundesfinanzhofs in Rage: "Der Minister verweigert dem Gericht regelmäßig die Gefolgschaft", sagt Wolfgang Spindler. Peer Steinbrück ficht das nicht an. "Das ist keine Willkür", lässt er auf den Webseiten seines Hauses wissen. Ziel eines solchen Erlasses sei es nicht, Mehreinnahmen zu erzielen. Vielmehr solle der BFH Gelegenheit haben, seine Rechtsauffassung in einem neuen Verfahren zu überprüfen.
Eine schallende Ohrfeige für die Richter. "Ein glatter Verstoß gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gewaltenteilung", sagt Steuerzahlerpräsident Däke. Der Finanzminister sei schließlich nicht Gesetzgeber und dürfe daher nicht im Alleingang über Anwendung und Reichweite von Rechtsnormen entscheiden. Das sei Sache der Gerichte.
Zur Rechtfertigung weisen Steinbrücks Ministeriale gern darauf hin, dass sie auch für Steuerzahler negative BFH-Urteile einkassieren. Das stimmt, es gibt allerdings auch hier unterschiedliche Wahrnehmungen: "So etwas kommt vor, ist aber eher selten der Fall", sagt Lutz Engelsing von der Kanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner in Bonn.
Der Wermutstropfen für die Trickser im Steuerressort: Die Justiz fängt allmählich an, sich zu wehren. So beschloss der BFH kurzerhand, dass er Revisionen der Finanzämter gegen Gerichtsurteile nicht mehr annimmt, wenn er gleiche Fälle bereits entschieden hat, die Beamten dies aber ignorieren (Az.: IV B 171/06). Schön für den Steuerzahler: Er muss nur in die erste Instanz und hat ein eingeschränktes Prozessrisiko.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Capital usw..
putzfee:
@ plus: Danke für das Urteil des Sächsischen OVG
Allgemeine Zeitung vom 23.01.2013: "Soll schlicht die Stadtwerke diskreditieren"
„Wir können unsere Preise nicht beliebig festlegen, sie werden scharf kalkuliert und müssen am Markt bestehen. ..."
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