Energiepreis-Protest > FlexStrom

Unterstellung Komplett irsinniger Jahresverbrauch

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Andiadm:
Bin zum 1.4. zu Flexgas und habe 35000 kWh als Jahresverbrauch angegeben. Tatsächlich habe ich 01/04/11-31/03/12 31700 kWh verbraucht.

Jetzt behaupten die, mein Netzversorger hätte (gegebenenfalls ermittelt nacht einer Hochrechnung) 47735,66 als Jahresverbrauch angegeben.

Das ist doch ein billiger Trick, an mein Geld zu kommen und mir es dann nicht wieder zurückzugeben? Wie kann ich dagegen am Besten vorgehen?

Danke!

Christian Guhl:
Rechnung wegen der ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers zurückweisen ( § 17.1 GVV). Schätzungen oder Hochrechnungen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden (§ 11.3 GVV).

Netznutzer:
Flexgas und die GVV???

Mit dem Netzbetreiber sprechen, dass er eine korrigierte Mengenprognose an Flexgas meldet, sog. Änderungsmeldung, dürfte der bessere Weg sein. Gegen die vom Netzbetreiber elektronisch übermittelte Prognose kann Flexgas nur aktiv werden, wenn fundierte Grundlagen vorliegen. Flexgas wird zunächst nichts gegen die Prognose unternehmen, da der Netzbetreiber anhand der festgelegten Prognose die Mengenallokation für Flexgas durchführt, eigenmächtige Änderungen gingen zu Lasten von Flexgas.

Gruß

NN

Cremer:
so etwashabe ich von unserem Netzbetreiber, die Stadtwerke Kreuznach auch schon erlebt.
Die Netzbetreiber geben gerne höhere Verbräuche.

Heinz1977:
Ich kenne es genau anders herum. Die Lieferanten sagen, dass der Netzbetreiber den Verbrauch so hoch angegeben hat um dann einen höheren Abschlag beim Kunden verlangen zu können. Mein Rat ist auch, beim Netzbetreiber anzufragen, welcher Verbrauch gemeldet wurde, ggf. den Verbrauch anpassen zu lassen und dann den Abschlag beim Lieferanten kürzen.
Man muss ja auch sehen, welchen Verbrauch Flexgas zugrunde legt. Je nach dem wann der NB mit dem Lieferanten abrechnet, kann es da zu Differenzen kommen.

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