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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?

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Raynard:
Hallo,

mich würde eure Meinung zu Folgendem interessieren:

Eine Frau trennt sich von ihrem Freund. (\'Berufsarbeitsloser, 24/7 vor dem Computer hockend) Die bislang gemeinsame Wohnung übernimmt sie, auch wenn es finanziell eng wird. Relativ kurz nach der Trennung trifft die Jahresabrechnung des Stromanbieters ein, welche eine deutliche Nachzahlung enthält. Sie vereinbart diesbezüglich eine Ratenzahlung und versucht die monatlichen Beträge runter setzen zu lassen. Sie ist ja allein in der Wohnung und berufstätig. Die Ratenzahlung wird gewährt, jedoch das Herabsetzen der monatlichen Vorauszahlungen abgelehnt, von der nächsten Jahresabrechnung abhängig gemacht.

Leider verspätet sich die Lohnzahlung, der eingerichtete Dauerauftrag zur Ratenzahlung wird mangels Deckung nicht ausgeführt. Sie bemerkt es etwa 2 Wochen später und holt es nach.

Dennoch findet sie nach einer weiteren Woche ein Schreiben eines Beauftragten des Energieunternehmens, welcher ihr den Strom abstellen soll. Natürlich weist das Schreiben eine deutlich erhöhte Summe ohne Berücksichtigung der Rate aus. Sie ignoriert es zunächst, die nächste Rate steht an. Jedoch findet sie - 10 Tage nach Überweisung der Rate - ein weiteres Schreiben. Deutlich härter im Ton und wieder ohne Berücksichtigung der erfolgten Raten.

Ein Schriftwechsel mit dem Sachbearbeiter des Unternehmens ist auch nicht von Erfolg gekrönt. Dieser fordert die Zahlung der Summe in einem Betrag (ohne die erfolgten Zahlungen zu berücksichtigen), verweigert eine \'neue Ratenzahlungsvereinbarung\' und droht mit Sperrung.

Sie fragt sich; die laufenden Vorauszahlungen werden bedient, die Nachzahlung wird durch Raten beglichen. Eine Einmalzahlung der Nachzahlung ist ihr nicht möglich, auch wenn der Sachbearbeiter des Unternehmens darauf beharrt. Wäre unter diesen Umständen eine Sperrung eigentlich richtig?

Ein weiterer Punkt - unabhängig von oben - stört sie. Sie hat einen Zähler für Tag und Nachtstrom, allerdings keine Geräte welche auf Nachtstrom angewiesen wären. Geheizt wird seit Bau des Hauses mit Gas. Hat sie durch diesen Zähler Nachteile?

superhaase:
Schnell den Stromanbieter wechseln!
Der alte Anbieter kann dann nicht mehr sperren und erhält seine Raten und der neue wird brav bezahlt mit neuen niedrigen Abschlägen.

bolli:

--- Zitat ---Original von superhaase
...und der neue wird brav bezahlt mit neuen niedrigen Abschlägen.
--- Ende Zitat ---
Aber nur, wenn der sich nicht an dem Verbrauch des Vorjahres orientiert und auf die Argumentation mit dem Einzelhaushalt eingeht.

Und ob ein Wechsel bei einer angedrohten Sperrung (mit Frist ?) noch zeitgerecht möglich ist, erscheint mir auch fraglich. Die Gesetzesänderung  mit Wechselmöglichkeit innerhalb von 2 Wochen ist ja noch nicht in Kraft.

superhaase:

--- Zitat ---Original von bolli
Aber nur, wenn der sich nicht an dem Verbrauch des Vorjahres orientiert und auf die Argumentation mit dem Einzelhaushalt eingeht.
--- Ende Zitat ---
Muss er laut Gesetz, wenn man es glaubhaft macht. Man sollte es natürlich nicht übertreiben und schon deutlich mehr als den halben Verbrauch ansetzen, z.B. 3/4 oder besser 4/5.


--- Zitat ---Und ob ein Wechsel bei einer angedrohten Sperrung (mit Frist ?) noch zeitgerecht möglich ist, erscheint mir auch fraglich. Die Gesetzesänderung  mit Wechselmöglichkeit innerhalb von 2 Wochen ist ja noch nicht in Kraft.
--- Ende Zitat ---
Man sollte es jedenfalls versuchen.
Mit dem Versorgerwechsel ist jedenfalls die Argumentationsgrundlage für eine Sperre weg, weil ja keine weiteren Schulden auflaufen können, wenn man von dem Versorger keinen Strom mehr beziehen will.
Auch eine Verzögerung des Wechsels wirkt argumentativ einer Sperrandrohung entgegen. Es wäre also im Interesse des Versorgers, die Wechsel so schnell als möglich zu gestatten.
Anderes Verhalten kann gegen ihn ausgelegt werden.

ciao,
sh

Aronat:
Hallo Raynard,

und Du bist ihr Neuer ?? ;-)

1. Sie soll schriftlich Hausverbot erteilen für diese Maßnahme. Erklären warum und das die Sperre unverhältnissmäßig ist, da Raten und Abschläge bezahlt werden und somit ihre Maßnahme eine strafbare Nötigungshandlung darstellt.

2. Falls die Summe unter 100 € waren bzw. oder wieder ausgeglichen sind auf § 19 Abs. 2 StromGVV_GasGVV hinweisen.

3. Eine Zwischenablesung zur Neuberechnung der dann vorraussichtlichen Abschlagszahlungen fordern. Dazu sind Sie verpflichtet nach § 17 Abs. 2b StromGVV_GasGVV . Danach wäre sogar ein Zahlungsaufschub möglich.

4. Sich nach einem günstigerem Anbieter unverbindlich umschauen, wie schon superhase sagte.
Dem Versorger mitteilen man könne ja auch zu einem günstigeren Anbieter wechseln und von den ersparten Mehrbeträgen die man zur Zeit bezahlt dann die Nachzahlung bedienen.

mfg, Aronat

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