Das ist das "Schöne". Der Lieferant hat einen All-Inclusive-Vertrag angeboten, inkl. allen Steuern und Abgaben. Wenn es nun dem Lieferanten gelingt, ggüber dem Netzbetreiber Geld zurück zu fordern, wird er es sicherlich nicht rückwirkend an seine Kunden geben, sondern argumentieren, er habe die Sondervertragskunden-KA in die Verkaufspreise einbezogen. Nur diejenigen, die die Netznutzung selbst bezahlen und die KA direkt mit dem Netzbetreiber abwickelten, oder diese als ausgewiesenen Preisbestandteil im Liefervertrag stehen haben, können sich etwas ausrechnen.
Die Gemeinde wird die Ausfälle mit höheren Grundabgaben/Hundesteuer kompensieren. Da kann man drüber nachdenken, für wen sich das lohnt.
Gruß
NN