Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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khh:

--- Zitat von: Didakt am 23. Oktober 2012, 13:01:13 ---Ich stimme Ihnen mit der Einschränkung zu, dass ich einen Zahlungsanspruch der EnS als gegeben betrachte, nicht zuletzt deshalb, weil ich mich allein schon moralisch verpflichtet fühle, dem Verkäufer/Lieferer einer Sache, hier die EnS, den dafür schon vorher angekündigten/festgelegten Preis zu zahlen und die bestellte/gekaufte Sache abzunehmen. Hier greift für mich § 433 (2) BGB analog.

--- Ende Zitat ---

zu § 433 (2) BGB: WIE wurde WELCHER Kaufpreis "vereinbart"?  -  Eine AGB, ein Preisblatt oder etwas Anderes der EnS hab ich NIE gesehen !   ;) 

masterflok:

--- Zitat von: Christian Guhl am 22. Oktober 2012, 15:44:46 ---Die Rückgabefrist von 13 Monaten ist verstrichen, auf dieser Schiene läuft nichts mehr. Die Kunden haben monatelang Abschläge gezahlt und kein Gas abgenommen !

--- Ende Zitat ---
Verbreiten Sie doch nicht so einen Unsinn! Es können zum gegenwertigen Zeitpunkt noch mindestens zwei Abschläge bezüglich Strom zurückgebucht werden. Darüber hinaus wurden bereits im Juli alle Genossen über diese Möglichkeit informiert!

khh:

--- Zitat von: masterflok am 23. Oktober 2012, 14:15:48 ---
--- Zitat von: Christian Guhl am 22. Oktober 2012, 15:44:46 ---Die Rückgabefrist von 13 Monaten ist verstrichen, auf dieser Schiene läuft nichts mehr. Die Kunden haben monatelang Abschläge gezahlt und kein GAS abgenommen !

--- Ende Zitat ---
Verbreiten Sie doch nicht so einen Unsinn! Es können zum gegenwertigen Zeitpunkt noch mindestens zwei Abschläge bezüglich STROM zurückgebucht werden. Darüber hinaus wurden bereits im Juli alle Genossen über diese Möglichkeit informiert!
--- Ende Zitat ---

 :-X :-X :-X   ! ! !

khh:

--- Zitat von: khh am 22. Oktober 2012, 16:27:02 ---
--- Zitat von: uwes am 20. Oktober 2012, 17:24:54 ---Auszug:
... Es wird nach wie vor hier nur mit Halbwissen umgegangen. ... 
--- Ende Zitat ---

Ja, es wird häufig nur mit Halbwissen umgegangen und hier sowie im Mitglieder-Forum der EGNW von „interessierter Seite aus der Genossenschaft“ sogar mit gewollter Irreführung, wohl um die Mitglieder/Kunden der EGNW zu verunsichern ! ...
--- Ende Zitat ---

masterflok:
Beide Endabrechnungen sind aufrechenbar, das sollten Sie doch wissen! Von daher spielt es keine Rolle, ob die Lastschrift für Gas oder Strom ist!

Darf man fragen wer Sie sind? Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihren Verunsicherungen? Meinen Sie nicht, die Genossen sind mit der FirstCon-Sache nicht schon genug belastet?

Hinzu kommt Ihre Behauptung, die EGNW könnte ebenso den Zeitraum abrechnen wollen. Wie das jedoch genau funktionieren soll, wissen anscheinend nur Sie selbst! Es fehlt gänzlich eine Abrechnungsgrundlage, angefangen von der Belieferung bis hin zu den Zählerständen.

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