Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
Didakt:
--- Zitat von: uwes am 15. Oktober 2012, 01:32:09 ---Ein Vertrag unter Abwesenden kann nur unverzüglich angenommen werden. Bei Ihnen waren schon mehr als 4 Wochen dazwischen. Diese Zeit ist zu lange für einen Vertragsschluss. Die Rechtsprechung billigt hier allenfalls Zeiträume zwischen 2 und 3 Wochen. Es ist daher kein Vertrag mit der EGNW zustandegekommen, da eine etwaige Annahmeerklärung verfristet war. Der Vertrag kam mit der Energen Süd durch Entnahme von Energie aus der Leitung zustande, die von der Energen Süd geliefert wurde.
--- Ende Zitat ---
Kommen Sie uns doch bitte nicht mit dieser fadenscheinigen juristischen Haarspalterei. Sie taugt ganz und gar nicht zur Entlastung der in Frage stehenden Versager. Denen fehlte schlichtweg die nötige Kompetenz für die Geschäftsführung der Genossenschaft. Das dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein!
Der angerichtete Schlamassel ist ist allein von den ehemaligen Vorständen der EGNW und deren Steigbügelhaltern - sprich Aufsichtsrat - zu verantworten.
husky:
Welche Interessen muß der Insolvenzverwalter vertreten? Muß er die Interessen aller Gläubiger vertreten? Muß ich die Nachforderungen, die die RA GmbH PLUTA, Ulm an mich gestellt hat zahlen und meine Rückforderung meines Geschäftsanteils in den Wind schreiben?
Für eine Antwort der Rechtsexperten aus dem Forum danke ich im voraus.
Husky
Didakt:
--- Zitat von: husky am 15. Oktober 2012, 15:40:59 ---Welche Interessen muß der Insolvenzverwalter vertreten?
Husky
--- Ende Zitat ---
Schwierige Frage! Da sich bislang kein Rechtsexperte geäußert hat, versuche ich als Laie mal, Ihre Frage zu beantworten.
Der Insolvenzverwalter handelt nach den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO), die in Deutschland das Insolvenzverfahren regelt. Dies ist ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung und dient dazu, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig zu befriedigen.
Nach vorherrschender Meinung handelt der Insolvenzverwalter (vom zuständigen Insolvenzgericht/Amtsgericht eingesetzt) kraft Amtes im eigenen Namen und nach Maßgabe der Bestimmungen, die das Gesetz jeweils für und gegen die vorhandene Masse bzw. für und gegen den Schuldner vorsieht. Er bewegt sich damit durchaus in einer Grauzone, weil das vergütungsbezogene erhebliche Eigeninteresse des Insolvenzverwalters die amtliche Aufgabenrolle beeinträchtigen kann. Mit anderen Worten, er profitiert von der Höhe der Verteilungsmasse und wird deshalb unnachgiebig die Durchsetzung seiner Forderungen verfolgen.
Sie werden ohne eine triftige Gegenbegründung nicht umhin kommen, Ihre Restschuld für die bezogene Energie an den Insolvenzverwalter zu entrichten. Das kann er ggf. mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen.
Die Rückzahlung des Geschäftsanteils steht auf einem anderen Blatt. Dafür gelten die einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Genossenschaftssatzung und des Genossenschaftsgesetzes. Gehen Sie mal davon aus, diesen Betrag vollständig abzuschreiben zu müssen. Davon wird sicherlich nichts mehr übrig bleiben. ::)
uwes:
--- Zitat von: Energietourist am 15. Oktober 2012, 11:58:24 ---Aber es kommt noch schlimmer, Herr Pluta schreibt mir, dass ich 30€ für Strom nachzahlen soll und ich meine Forderungen von 130€ an Gasguthaben geltend machen kann. Die 30€ soll ich zahlen und die 130€ sehe ich nicht wieder. Da wird sowieso ein Gericht entscheiden müssen, bei wem ich Kunde war und vorher wird aber auch rein garnichts bezahlt.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja schon wieder ein ganz anderer Sachverhalt.
Es ist ein nach meiner Auffassung interessanter Versuch, die Kunden in jeweils 2 Personen, die sie gar nicht sind, aufzuspalten.
Nach Auffassung der Kanzlei Pluta gibt es also einen Stromkunden Erich Mustermann und einen Gaskunden Erich Mustermann.
Wenn der Stromkunden Erich Mustermann ein Guthaben hat, soll er das zur Insolvenztabelle anmelden (mit der vagen Aussicht davon einmal 2 % im Jahre 2015 mehr oder weniger zu erhalten) und der Stromkunden Erich Mustermann soll aber die offenen Forderungen sofort begleichen.
Das ist natürlich Nonsens.
Der Kunden schuldet oder beansprucht nur und ausschließlich die Differenz. Egal, bei wem er Kunde war oder ist.
--- Zitat von: husky --- Muß ich die Nachforderungen, die die RA GmbH PLUTA, Ulm an mich gestellt hat zahlen und meine Rückforderung meines Geschäftsanteils in den Wind schreiben?
--- Ende Zitat ---
Um hier Missverständnisse zu vermeiden: Meinen Sie Ihren Anteil an der Energen-Süd?
Falls ja, dann ist in der Tat keine Aufrechnungslage gegeben, falls Sie Ihre Mitgliedschaft nicht so rechtzeitig gekündigt hatten, dass die Rückzahlung des vollen Wertes des Geschäftsanteils schon vor Insolvenzantragstellung fällig geworden wäre.
Falls Sie einen Geschäftsanteil an einer anderen genossenschaft meinen, so hat dieser natürlich nichts mit einer Forderung oder einem Guthaben der Energen Süd eG zu tun.
Netznutzer:
--- Zitat ---Der Vertrag kam mit der Energen Süd durch Entnahme von Energie aus der Leitung
--- Ende Zitat ---
Sicher nicht! Kein Vertragsverhältnis ausserhalb der Grund/Ersatzversorgung begrüdet sich auf Entnahme. Diese Privileg hat nur der Ersatz/Grundversorger. Wenn man wissen will, wer zu welchwm Zeitpunkt geliefert hat, fragt man seinen Netzbetreiber. Der vweiss es aufgrund von Zuordnungen.
Gruß
NN
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