Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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Christian Guhl:
Ist das denn so schwer zu verstehen ? Die EGS hat geliefert ohne einen Vertrag mit mir zu haben ! Worauf soll sich denn die Forderung begründen ?

masterflok:
Machen Sie sich nicht lächerlich! Sie haben von der EnergenSüd eine Lieferbestätigung erhalten, Sie haben Energie verbraucht, Sie haben Abschläge geleistet, Sie haben möglicherweise Zählerstände übermittelt, und nun, wo Sie abschließend von dem Belieferungszeitraum eine Endabrechnung erhalten, tun Sie so, als gebe es kein Vertragsverhältnis das die Forderung rechtfertigt?

ja ne, is klar  ;D

Inzwischen korregiere ich meinen Rat: Stellen Sie sich quer, zahlen Sie ja nicht, warten Sie auf den gerichtlichen Mahnbescheid  ;)

Didakt:
Vor dem Hintergrund, die leidige Angelegenheit des Energiebezugs von diesen in selten dümmlicher und unredlicher Weise vorgegangenen Genossenschaften endlich gänzlich zum Abschluss zu bringen, habe ich den geringen und korrekt berechneten Nachzahlungsbetrag aus der mir kürzlich zugegangenen Schlussrechnung für den Energiebezug bis zum 31.12.2011 sofort bestimmungsgemäß, also zugunsten des Insolvenzverwalters, zur Zahlung angewiesen. Fragen nach einer möglicherweise fehlenden Rechtsgrundlage dafür ergaben sich angesichts der mir vorliegenden Vertragsunterlagen aus folgenden Gründen ganz und gar nicht.

Die EGNW hat mir in ihrer Beitragsbestätigung u. a. mitgeteilt:

„Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.“

Als Folge davon habe ich auf Briefbögen der »EnerGen Süd« sowohl die Vertragsbestätigung zur Stromlieferung als auch die Abrechnungen dafür erhalten. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall sind mir gegenüber nie in Erscheinung getreten.

Meine Zählerstandsmeldungen und meine Kündigung habe ich beiden Genossenschaften je besonders zukommen lassen.

Ich sehe somit beim besten Willen keinen fehlenden Rechtsgrund für die Erstellung der Schlussrechnung durch die EnerGen Süd eG.

PS: Übrigens hatte ich bereits im Frühjahr d. J. der EGNW im Zuge der damaligen Diskussionen über die leidigen Vertragsfragen hier im Forum angedient, den von mir selbst errechneten Nachzahlungsbetrag im Rahmen einer Schlussrechnung von mir abzufordern. Keine Reaktion! Verwundert hat mich das bei diesem Chaosklub allerdings nicht.

Christian Guhl:

--- Zitat von: masterflok am 11. Oktober 2012, 16:55:02 ---....Sie haben von der EnergenSüd eine Lieferbestätigung erhalten, Sie haben Energie verbraucht, Sie haben Abschläge geleistet, Sie haben möglicherweise Zählerstände übermittelt...
--- Ende Zitat ---
Und die EGNW hat mir schriftlich mitgeteilt, dass alles im Namen und Auftrag der EGNW (mit der ich einen Vertrag hatte) geschah ! Ich hatte also keinen Grund anzunehmen, dass die EGNW meinen Vertrag ohne meine Zustimmung einfach weitergereicht hat.
Allen, die ein Guthaben bei der EGS haben, empfehle ich, sich deswegen an die EGNW zu wenden. Der ehemalige Vorstand hat schließlich zu verantworten, dass man unfreiwillig bei der EGS gelandet ist.

uwes:
Lieber Herr Guhl,

wem sind Sie denn auf den Leim gegangen? Mitgliedern liegen Mitteilungen der Energen Süd vor, die das genaue Gegenteil belegen.
Wenn Sie noch ein Guthaben bei der Energen Süd und keine Einziehungsermächtigung erteilt haben, können Sie noch die Abschläge bis einschließlich September letzten Jahres zurück buchen lassen wegen sogenannter "unautorisierter" Lastschriften. Ich kenne diverse Betroffene, die das erfolgreich getan haben.

Sie sollten nicht die Leute in neue völlig unnütze Verfahren treiben sondern die naheliegende Lösung empfehlen.

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