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Autor Thema: Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise  (Gelesen 6261 mal)

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Offline berthbe

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Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise
« am: 06. Juli 2005, 11:27:39 »
Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise Tarif 3 z.B. Rechnungsdatum 9.11.2004 Arbeitspreis brutto 4,26 C/kWh gleicher Tarif 1.7.2005 5,12 C/kWh.Rechne bitte jeder selbst.
Interessant: Auf meinen Musterbrief kam Formular mit folgenden Text: Ich erkläre hiermit, dass ich im Rahmen meines Gaslieferungsvertrages den Teil des Rechnungsbetrages, der sich aus der Preiserhöhung vom 1.7.2005 ergibt, unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahle. Soll ich darauf eingehen oder nicht? Im Begleitschreibe heisst es dazu, das würde mein Risiko vermindern. Ansonsten steht drin: keine Anerkennung des 315 BGB, Forderung von Mahngebühren und Verzugszinsen, aber keine Sperrandrohung. Auf Antworten aus dem Forum würde ich mich freuen.

Offline Cremer

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Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise
« Antwort #1 am: 06. Juli 2005, 11:42:45 »
@berthbe,

war bereits schon mehrfach im Forum behandelt, bitte blättern Sie in den Threads einwenig zurück.

Siehe Urteil Heilbronn in der Begrüdnung, es ist nicht Sinn, das der Kunde erst einen Teil seines Vermögens hingibt, um einen Anspruch auf Rückforderungprozess zu erlangen.

Also eine Zahlung unter Vorbehalt bringt nichts, der Versorger hat das Geld und ist damit zufrieden. Sie müßten sodann Klage erheben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline berthbe

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Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise
« Antwort #2 am: 06. Juli 2005, 11:47:48 »
Danke für die schnelle Antwort. Bin noch nicht so lange Mitglied. Das heisst also momentan nicht auf das Antwortschreiben reagieren,sondern abwarten.
Mit freundlichen Grüssen

Offline Graf Koks

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Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise
« Antwort #3 am: 06. Juli 2005, 16:13:49 »
@berthbe:

Mit einer Vorbehaltszahlung hat der Versorger Sie dort, wo er Sie haben will, in der Herrlichkeit des Rückforderungsprozesses. Dort wollen Sie aber gerade nicht hin. Interessant ist, dass die EVU\'s sich immer neue Schleichwege einfallen lassen, um die auf die Preiserhöhung anfallenden Beträge einstreichen zu können.

Lassen Sie sich nicht einlullen.


M.f.G.
Graf Koks

 

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