Stadtwerke Augsburg erhöhen Preise Tarif 3 z.B. Rechnungsdatum 9.11.2004 Arbeitspreis brutto 4,26 C/kWh gleicher Tarif 1.7.2005 5,12 C/kWh.Rechne bitte jeder selbst.
Interessant: Auf meinen Musterbrief kam Formular mit folgenden Text: Ich erkläre hiermit, dass ich im Rahmen meines Gaslieferungsvertrages den Teil des Rechnungsbetrages, der sich aus der Preiserhöhung vom 1.7.2005 ergibt, unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahle. Soll ich darauf eingehen oder nicht? Im Begleitschreibe heisst es dazu, das würde mein Risiko vermindern. Ansonsten steht drin: keine Anerkennung des 315 BGB, Forderung von Mahngebühren und Verzugszinsen, aber keine Sperrandrohung. Auf Antworten aus dem Forum würde ich mich freuen.