Energiepreis-Protest > FlexStrom
Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
userD0003:
--- Zitat ---Original von LandLiebende
Ich habe keinen Anwalt genommen, zum einen um die Sache nicht zu verteuern und zum anderen, weil ich wirklich gedacht habe: der Fall ist klar. Da hast Du gute Chancen. Das muss doch der Richter sehen.
--- Ende Zitat ---
@LandLiebende,
die/der Richter/in kann nur das sehen und berücksichtigen, was Sie zu Ihrer Verteidigung vortragen. Und von wem erwarten Sie eine Plausibilitätsprüfung? Für mich ist ohnehin nicht nachvollziehbar, wieso es überhaupt soweit kommen konnte. Haben Sie die Sache bis zur Güteverhandlung bei Gericht womöglich etwas schleifen lassen?
Allein ursächlich für die nicht plausiblen und daher vermutlich nicht richtigen Endabrechnungen von Flexstrom und Vattenfall ist anscheinend ein falscher Zählerstand, der beim Datenübermittlungsprozess zum Wechseltermin 31.01./01.02.2010 so vom Netzbetreiber an die beiden Versorger übermittelt worden ist.
Insofern wären Ihre Anschuldigungen gegenüber Flexstrom nicht gerechtfertigt und Ihre diesbzgl. Recherchen können Sie dann wohl einstellen bzw. vergessen.
Suchen Sie am Besten sofort einen Anwalt auf (oder werden Sie zumindest selbst bei Gericht vorstellig) und lassen Sie prüfen, ob bzgl. des sich nach Ihrer eigenen Einschätzung abzeichnenden Gerichtsurteils vor Urteilsverkündung noch etwas zu retten ist (andernfalls haben Sie zusätzlich auch die Verfahrenskosten und die gegnerischen Anwaltskosten an der Backe!).
Ebenso eilbedürftig ist, dass der Netzbetreiber umgehend mit der angekündigten Zählerstands-Korrektur rüberkommt (kümmern Sie sich darum!). Dann sollten Flexstrom und Vattenfall auch nach einem (für Sie negativen) Gerichtsurteil die entsprechende Korrektur der Endabrechnungen noch vornehmen müssen.
Klären Sie ggf. anwaltlich, ob Sie Schadensersatzansprüche (z.B. für anfallende Anwalts- und Gerichtskosten) geltend machen können (z.B. gegenüber dem Netzbetreiber). Ich bin mir da allerdings nicht so sicher, da bei einer von Anfang an anderen Vorgehensweise bzw. substantiierten Verteidigung Ihrerseits solche Kosten m.E. vermeidbar waren.
edit: Ihre im letzten Absatz aufgezeigte Erkenntnis (es fehlt noch: bei einem Versorgerwechsel den am Wechseltermin ggf. selbst abgelesenen Zählerstand auch selbst beiden Versorgern und dem Netzbetreiber mitteilen!) lässt hoffen, dass Ihnen so etwas nicht noch mal passiert. ;)
LandLiebende:
@h\'berger
Also schleifen lassen habe ich da nichts - im Gegenteil. Ich bin seit April 2011 - seit mir die Endabrechnung Flexstrom vorliegt und die Endabrechnung Vattenfall - dabei, eine Aussage über die Zählerstände zu erhalten. Alle meine Schreiben (nicht nur telefoniert - das auch - sondern auch geschrieben) gingen an Vattenfall, Flexstrom UND den Netzbetreiber. Schreiben ergingen ungefähr im 3-4-wöchigen Rhythmus. Keine Antwort - bis zu dem Zeitpunkt als ich nach der Güteverhandlung ganz klar geschrieben habe: ich bin Journalistin, das dürfte die Presse interessieren, was bei einem Lieferantenwechsel passieren kann, gerade in Zeiten, in denen ein neues Gesetz erlassen wurde, das den Stromanbieter-Wechsel vereinfachen soll.
Ich habe heute nochmals nachgefragt. Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ICH als nicht Vertragspartner werde dort wohl keine Auskunft erhalten. Er wüsste nicht, ob das rechlich überhaupt zulässig sei. Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden (dies liegt mir per Email vor und das habe ich auch an das Gericht - wo ich heute vorstellig werde - plus nochmals an die Lieferanten weitergeleitet). Die Neuberechnungen erhielte ich - so der Netzbetreiber - von den Lieferanten. Ich bin gespannt was passiert und wie sich das hoffentlich positiv auf das Verfahren auswirkt.
Thema Plausibiliätsprüfung:
Eine Plausibilitätsprüfung erwarte ich von den Rechnungstellern VOR Rechnungstellung, die sich dann, weil sie Kunde des Netzbetreibers sind, an den wenden können: in meinem Fall Flexstrom und Vattenfall - spätestens nach Kenntnisnahme meiner Korrespondenz aber im Grunde denke ich, sollte ein Abrechnungssystem so intelligent sein, und auf grobe Differenzen (bei mir sind\'s 200 Prozent Abweichung zum Vorjahr) aufmerksam machen.
Thema Anwalt:
Vor Urteilsverkündung kann ein Anwalt hier nichts mehr machen. Diese Auskunft erhielt ich von einem Anwalt, den ich nach der Güteverhandlung kontaktierte. Beweisaufnahme, Anträge, Fristen - das läuft alles seinen Gang und da der Netzbetreiber ja vor der Güteverhandlung nicht mit dieser Aussage \"Korrektur der Zählerstände wird gemacht\" rübergekommen ist ... Pech für mich. Ich hätte vielleicht vorher mit Öffentlichkeit drohen sollen. Möglicherweise waren meine Schreiben mit der BITTE doch nun endlich .. zu moderat.
Aber sollte ich verurteilt werden - ich hoffe ja immer noch, dass Vattenfall, nun da der Netzbetreiber sich rührte, die Klage zurückzieht - also, sollte ich verurteilt werden, werde ich natürlich anwaltlich Schadenersatz anmelden und ich werde mir eine entsprechende Fachanwältin nehmen, die ich über den Bund der Energieverbraucher fand.
userD0003:
--- Zitat ---Original von LandLiebende
... Ich habe heute nochmals nachgefragt. Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ICH als nicht Vertragspartner werde dort wohl keine Auskunft erhalten. Er wüsste nicht, ob das rechlich überhaupt zulässig sei. Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden ... Die Neuberechnungen erhielte ich - so der Netzbetreiber - von den Lieferanten.
--- Ende Zitat ---
@LandLiebende,
wieso Sie nicht Vertragspartner des Netzbetreibers (Messstellenbetreibers) sein sollen und dort die verlangte Auskunft nicht erhalten, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Erst Ende letzten Jahres habe ich von meinem Strom-Netzbetreiber eine \"Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis\" (mit einer Vertragskontonummer) bekommen,
das aufgrund von § 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zustande gekommen ist!
edit: Dass Ihnen die verlangte Auskunft seit über einem Jahr vom Netzbetreiber verweigert wird, sollten Sie vielleicht der Bundesnetzagentur anzeigen!?
Kampfzwerg:
@LandLiebende
Schätzungen von Zählerständen sind grundsätzlich und bundesweit nur unter engen bzw. ganz bestimmten Bedingungen erlaubt!!!
In NRW gibt es bspw. ein entsprechendes Urteil des LG Kleve.
Ich habe diesen Thread zugegebenermassen nur überflogen und weiss auch nicht, aus welchem Bundesland Sie kommen, dennoch empfehle ich, einmal hier nachzulesen und ggf. nach entsprechenden Urteilen zu googeln:
Frist für Widerspruch gegen Stromrechnung?
Sperrungsankündigung
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Abrechnung-und-Zaehler/Verbrauchsschaetzung__1667/
userD0003:
--- Zitat ---Original von LandLiebende
... Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ... Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden (dies liegt mir per Email vor und das habe ich auch an das Gericht - wo ich heute vorstellig werde - plus nochmals an die Lieferanten weitergeleitet). ...
... ich hoffe ja immer noch, dass Vattenfall, nun da der Netzbetreiber sich rührte, die Klage zurückzieht ...
--- Ende Zitat ---
@LandLiebende,
haben Sie mit Ihrer Weiterleitung an Vattenfall auch die Bitte/Aufforderung verbunden, jetzt die Klage zurückzunehmen (möglichst noch vor Urteilsverkündung) ?
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