Energiepreis-Protest > FlexStrom
Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
LandLiebende:
Der Fall: Nach einem Wechsel Flexstrom/Vattenfall wurde ich von Vattenfall verklagt auf Nachzahlung von rund 900 Euro, da ich angeblich als 1-Personen-Haushalt 8456 KWH/Jahr verbraucht habe ... und werde den Prozess wahrscheinlich verlieren - das ergab die Güteverhandlung am 25.4.2012, Urteil anberaumt für 30.5.2012.
Um evtl. in die Berufung zu gehen oder selbst Strafanzeige zu stellen oder an die Presse zu gehen (bin Journalistin), suche ich weitere Betroffene:
1. Bei wem hat Flexstrom auch einen Zählerstand geschätzt und als EVU-Ablesung angegeben?
2. Wer wurde aus einem im Voraus bezahlten Strompaket mit einem zu niedrigen Zählerstand beim Wechsel zu einem anderen Anbieter entlassen, hat also in dem Jahr (angeblich) wenig verbraucht, was der Nachfolge-Versorger dann im Folgejahr draufschlug?
(Der Grund: Flexstrom spart Netzentgelte, Kosten für Ablesung - Kunde hat vorausbezahlt, keine Erstattung)
3. Wer hat auch die Endabrechnung von Flexstrom verspätet erhalten?
Meine Zahlen/Daten - damit Ihr Euch ein Bild machen könnt:
1-Personen-Haushalt
Verbrauch 2006 - 3.361 KWH
Verbrauch 2007 - 3.518 KWH
Verbrauch 2008 - 4.773 KWH (Inbetriebnahme einer Schwimmteichpumpe)
Verbrauch 2009 - 1.228 KWH (Flexstrom - Vertragsende)
Verbrauch 1.2.2010 - 31.1.2011 - 8.456 KWH (Vattenfall - Endabrechnung)
Verbrauch 2011 - 3.508 KWH
Verbrauch 1.1.-25.4.2012 - 1.456 KWH (4-Monats-Verbrauch)x3 = 4.367 KWH (Hochrechnung)
Dass da im Jahr 2010 etwas nicht stimmt, ist offensichtlich.
Die Endabrechnung Flexstrom des Jahres 2009 erhielt ich am 7.4.2011.
Ich würde mich freuen, von weiteren Betroffenen zu erfahren.
userD0003:
@LandLiebende
Wenn Sie aus diesem Forum keine Reaktion erhalten (haben), dann versuchen Sie es mal hier: http://www.strom-magazin.de/forum - in dem Forum werden ebenfalls Abrechnungsprobleme mit Flexstrom geschildert, die aus Zählerstände resultieren!?
Ganz nachvollziehen kann ich Ihr Problem allerdings nicht: Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Wechsels von Flexstrom zu Vattenfall womöglich den Zählerstand nicht beiden Versorgern mitgeteilt bzw. können Sie das nicht nachweisen?
LandLiebende:
@h\'berger
Ich habe den Zählerstand nicht mitgeteilt, da eine EVU-Ablesung angekündigt war, die auch als solche auf der Rechnung ausgewiesen wurde ... aber vermutlich nicht erfolgte.
Der Zählerstand wurde um zwei Drittel zu wenig geschätzt, was dann im nächsten Jahr beim Folge-Versorger \"draufgehauen\" wurde. Flexstrom muss das angeblich Guthaben nicht auszahlen, spart Netzentgelte und ... wer weiß ... vielleicht auch noch die Ablesegebühren. Letzteres kann ich aber nicht beurteilen. Ich werde auf jeden Fall vom Folge-Versorger mit einer immensen Stromrechnung zur Kasse gebeten und das anhängige Gerichtsverfahren möglicherweise verlieren, denn die Richterin sieht keinen \"offensichtlichen Grund\".
Nachdem ich mit einem Gang an die Presse gedroht habe, hat sich endlich nach Monaten der Netzbetreiber gerührt, zunächst telefonisch. Die Email mit der Bestätigung, dass der Zählerstand geschätzt wurde und dass eine Neu-Schätzung vorgenommen wird, steht aber immer noch aus. Das hat m.e. nach Methode - zumindest bei Flexstrom, denn hier habe ich viel von falschen Zählerständen recherciert.
Danke für den Hinweis mit dem Strom-Magazin.de. Ich werde dem nachgehen.
userD0003:
@LandLiebende, was sagt eigentlich Ihr Anwalt, oder lassen Sie sich nicht vertreten?
Ist Ihr Problem nicht eher vom Netz-/Messtellenbetreiber verursacht worden und ist dieser ggf. schadensersatzpflichtig?
Können Sie die (durch wen?) angekündigte EVU-Ablesung beweisen und sollten Sie nicht wissen, ob die Ablesung tatsächlich auch erfolgte?
Hatte der Netzbetreiber den an Flexstrom (und Vattenfall?) gemeldeten Zählerstand, wie in der Rechnung ausgewiesen, als \"EVU-Ablesung\" gekennzeichnet?
Wenn nach dem Telefonat die Email-Bestätigung des Netzbetreibers ausbleibt, dann könnte dazu nach Ablauf von 4 Wochen eine Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. angebracht sein.
Ihr \"Fall\" bestätigt, dass man bei einem Versorgerwechsel unbedingt selbst den maßgeblichen Zählerstand ablesen und den Beteiligten mitteilen sollte!
LandLiebende:
@h\'berger
Ich habe keinen Anwalt genommen, zum einen um die Sache nicht zu verteuern und zum anderen, weil ich wirklich gedacht habe: der Fall ist klar. Da hast Du gute Chancen. Das muss doch der Richter sehen.
Wer das verursacht hat, weiß ich nicht. Ich habe keinerlei Unterlagen bekommen. Jedoch hat der Netzbetreiber jetzt angekündigt, den Zählerstand zu korrigieren. Kann man das als Fehlereingeständnis werten? Ich weiß es nicht. Zumindest hätte ja bei der Endabrechnung auffallen müssen, dass mein Stromverbrauch um ZWEI DRITTEL abgerutscht sein soll. Das MUSS bei einer Plausibilitätsprüfung auffallen.
Ich kann die EVU-Ablesung nicht beweisen und da dies hier ein Zweifamilienhaus ist, könnte durchaus eine EVU-Ablesung ohne meine Anwesenheit vorgenommen worden sein. Neulich war der Mieter nicht zu Hause und der Netzbetreiber hat abgelesen. Unterlagen - siehe oben - habe ich nicht erhalten.
Ich weiß nicht, wer den Zählerstand als EVU-Ablesung noch gekennzeichnet hat außer Flexstrom auf der Endabrechnung. Auch Vattenfall hat EVU-Ablesung als Anfangszählerstand übernommen - die gleiche falsche Kilowattzahl. Wer das wem gemeldet hat - da bin ich noch dran. Sicher ist irgendjemand Schadenersatzpflichtig. Aber wer? Keiner legt Beweise auf den Tisch.
Mit der Schlichtungsstelle habe ich telefoniert. Die sind nicht mehr zuständig wenn ein Verfahren anhängig ist.
Ja. Man lernt dazu. Allerdings ist eine Ablesung auch keine Garantie. Am besten wäre ablesen und jemand müsste abzeichnen. Das habe ich ja nun gerade erlebt, dass eine Dame vom Netzbetreiber Zahlen in eine Liste einträgt und ich erst auf Aufforderung gesehen habe, welche das sind. Ablesen, abzeichnen oder fotografieren - das wäre die sicherste Lösung.
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