Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel  (Gelesen 11679 mal)

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Offline LandLiebende

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Der Fall: Nach einem Wechsel Flexstrom/Vattenfall wurde ich von Vattenfall verklagt auf Nachzahlung von rund 900 Euro, da ich angeblich als 1-Personen-Haushalt 8456 KWH/Jahr verbraucht habe ... und werde den Prozess wahrscheinlich verlieren - das ergab die Güteverhandlung am 25.4.2012, Urteil anberaumt für 30.5.2012.

Um evtl. in die Berufung zu gehen oder selbst Strafanzeige zu stellen oder an die Presse zu gehen (bin Journalistin), suche ich weitere Betroffene:
1. Bei wem hat Flexstrom auch einen Zählerstand geschätzt und als EVU-Ablesung angegeben?
2. Wer wurde aus einem im Voraus bezahlten Strompaket mit einem zu niedrigen Zählerstand beim Wechsel zu einem anderen Anbieter entlassen, hat also in dem Jahr (angeblich) wenig verbraucht, was der Nachfolge-Versorger dann im Folgejahr draufschlug?
(Der Grund: Flexstrom spart Netzentgelte, Kosten für Ablesung - Kunde hat vorausbezahlt, keine Erstattung)
3. Wer hat auch die Endabrechnung von Flexstrom verspätet erhalten?

Meine Zahlen/Daten - damit Ihr Euch ein Bild machen könnt:
1-Personen-Haushalt
Verbrauch 2006 - 3.361 KWH
Verbrauch 2007 - 3.518 KWH
Verbrauch 2008 - 4.773 KWH (Inbetriebnahme einer Schwimmteichpumpe)
Verbrauch 2009 - 1.228 KWH (Flexstrom - Vertragsende)
Verbrauch 1.2.2010 - 31.1.2011 - 8.456 KWH (Vattenfall - Endabrechnung)
Verbrauch 2011 - 3.508 KWH
Verbrauch 1.1.-25.4.2012 - 1.456 KWH (4-Monats-Verbrauch)x3 = 4.367 KWH (Hochrechnung)

Dass da im Jahr 2010 etwas nicht stimmt, ist offensichtlich.
Die Endabrechnung Flexstrom des Jahres 2009 erhielt ich am 7.4.2011.

Ich würde mich freuen, von weiteren Betroffenen zu erfahren.

Offline userD0003

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #1 am: 01. Mai 2012, 04:29:29 »
@LandLiebende

Wenn Sie aus diesem Forum keine Reaktion erhalten (haben), dann versuchen Sie es mal hier: http://www.strom-magazin.de/forum - in dem Forum werden ebenfalls Abrechnungsprobleme mit Flexstrom geschildert, die aus Zählerstände resultieren!?

Ganz nachvollziehen kann ich Ihr Problem allerdings nicht: Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Wechsels von Flexstrom zu Vattenfall womöglich den Zählerstand nicht beiden Versorgern mitgeteilt bzw. können Sie das nicht nachweisen?

Offline LandLiebende

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #2 am: 08. Mai 2012, 10:52:54 »
@h\'berger
Ich habe den Zählerstand nicht mitgeteilt, da eine EVU-Ablesung angekündigt war, die auch als solche auf der Rechnung ausgewiesen wurde ... aber vermutlich nicht erfolgte.
Der Zählerstand wurde um zwei Drittel zu wenig geschätzt, was dann im nächsten Jahr beim Folge-Versorger \"draufgehauen\" wurde. Flexstrom muss das angeblich Guthaben nicht auszahlen, spart Netzentgelte und ... wer weiß ... vielleicht auch noch die Ablesegebühren. Letzteres kann ich aber nicht beurteilen. Ich werde auf jeden Fall vom Folge-Versorger mit einer immensen Stromrechnung zur Kasse gebeten und das anhängige Gerichtsverfahren möglicherweise verlieren, denn die Richterin sieht keinen \"offensichtlichen Grund\".
Nachdem ich mit einem Gang an die Presse gedroht habe, hat sich endlich nach Monaten der Netzbetreiber gerührt, zunächst telefonisch. Die Email mit der Bestätigung, dass der Zählerstand geschätzt wurde und dass eine Neu-Schätzung vorgenommen wird, steht aber immer noch aus. Das hat m.e. nach Methode - zumindest bei Flexstrom, denn hier habe ich viel von falschen Zählerständen recherciert.
Danke für den Hinweis mit dem Strom-Magazin.de. Ich werde dem nachgehen.

Offline userD0003

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #3 am: 08. Mai 2012, 11:59:11 »
@LandLiebende, was sagt eigentlich Ihr Anwalt, oder lassen Sie sich nicht vertreten?

Ist Ihr Problem nicht eher vom Netz-/Messtellenbetreiber verursacht worden und ist dieser ggf. schadensersatzpflichtig?

Können Sie die (durch wen?) angekündigte EVU-Ablesung beweisen und sollten Sie nicht wissen, ob die Ablesung tatsächlich auch erfolgte?

Hatte der Netzbetreiber den an Flexstrom (und Vattenfall?) gemeldeten Zählerstand, wie in der Rechnung ausgewiesen, als \"EVU-Ablesung\" gekennzeichnet?

Wenn nach dem Telefonat die Email-Bestätigung des Netzbetreibers ausbleibt, dann könnte dazu nach Ablauf von 4 Wochen eine Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. angebracht sein.

Ihr \"Fall\" bestätigt, dass man bei einem Versorgerwechsel unbedingt selbst den maßgeblichen Zählerstand ablesen und den Beteiligten mitteilen sollte!

Offline LandLiebende

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #4 am: 15. Mai 2012, 20:58:50 »
@h\'berger
Ich habe keinen Anwalt genommen, zum einen um die Sache nicht zu verteuern und zum anderen, weil ich wirklich gedacht habe: der Fall ist klar. Da hast Du gute Chancen. Das muss doch der Richter sehen.

Wer das verursacht hat, weiß ich nicht. Ich habe keinerlei Unterlagen bekommen. Jedoch hat der Netzbetreiber jetzt angekündigt, den Zählerstand zu korrigieren. Kann man das als Fehlereingeständnis werten? Ich weiß es nicht. Zumindest hätte ja bei der Endabrechnung auffallen müssen, dass mein Stromverbrauch um ZWEI DRITTEL abgerutscht sein soll. Das MUSS bei einer Plausibilitätsprüfung auffallen.

Ich kann die EVU-Ablesung nicht beweisen und da dies hier ein Zweifamilienhaus ist, könnte durchaus eine EVU-Ablesung ohne meine Anwesenheit vorgenommen worden sein. Neulich war der Mieter nicht zu Hause und der Netzbetreiber hat abgelesen. Unterlagen - siehe oben - habe ich nicht erhalten.

Ich weiß nicht, wer den Zählerstand als EVU-Ablesung noch gekennzeichnet hat außer Flexstrom auf der Endabrechnung. Auch Vattenfall hat EVU-Ablesung als Anfangszählerstand übernommen - die gleiche falsche Kilowattzahl. Wer das wem gemeldet hat - da bin ich noch dran. Sicher ist irgendjemand Schadenersatzpflichtig. Aber wer? Keiner legt Beweise auf den Tisch.

Mit der Schlichtungsstelle habe ich telefoniert. Die sind nicht mehr zuständig wenn ein Verfahren anhängig ist.

Ja. Man lernt dazu. Allerdings ist eine Ablesung auch keine Garantie. Am besten wäre ablesen und jemand müsste abzeichnen. Das habe ich ja nun gerade erlebt, dass eine Dame vom Netzbetreiber Zahlen in eine Liste einträgt und ich erst auf Aufforderung gesehen habe, welche das sind. Ablesen, abzeichnen oder fotografieren - das wäre die sicherste Lösung.

Offline userD0003

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #5 am: 16. Mai 2012, 03:33:17 »
Zitat
Original von LandLiebende
Ich habe keinen Anwalt genommen, zum einen um die Sache nicht zu verteuern und zum anderen, weil ich wirklich gedacht habe: der Fall ist klar. Da hast Du gute Chancen. Das muss doch der Richter sehen.
@LandLiebende,
die/der Richter/in kann nur das sehen und berücksichtigen, was Sie zu Ihrer Verteidigung vortragen. Und von wem erwarten Sie eine Plausibilitätsprüfung? Für mich ist ohnehin nicht nachvollziehbar, wieso es überhaupt soweit kommen konnte. Haben Sie die Sache bis zur Güteverhandlung bei Gericht womöglich etwas schleifen lassen?  

Allein ursächlich für die nicht plausiblen und daher vermutlich nicht richtigen Endabrechnungen von Flexstrom und Vattenfall ist anscheinend ein falscher Zählerstand, der beim Datenübermittlungsprozess zum Wechseltermin 31.01./01.02.2010 so vom Netzbetreiber an die beiden Versorger übermittelt worden ist.

Insofern wären Ihre Anschuldigungen gegenüber Flexstrom nicht gerechtfertigt und Ihre diesbzgl. Recherchen können Sie dann wohl einstellen bzw. vergessen.  

Suchen Sie am Besten sofort einen Anwalt auf (oder werden Sie zumindest selbst bei Gericht vorstellig) und lassen Sie prüfen, ob bzgl. des sich nach Ihrer eigenen Einschätzung abzeichnenden Gerichtsurteils vor Urteilsverkündung noch etwas zu retten ist (andernfalls haben Sie zusätzlich auch die Verfahrenskosten und die gegnerischen Anwaltskosten an der Backe!).

Ebenso eilbedürftig ist, dass der Netzbetreiber umgehend mit der angekündigten Zählerstands-Korrektur rüberkommt (kümmern Sie sich darum!). Dann sollten Flexstrom und Vattenfall auch nach einem (für Sie negativen) Gerichtsurteil die entsprechende Korrektur der Endabrechnungen noch vornehmen müssen.

Klären Sie ggf. anwaltlich, ob Sie Schadensersatzansprüche (z.B. für anfallende Anwalts- und Gerichtskosten) geltend machen können (z.B. gegenüber dem Netzbetreiber). Ich bin mir da allerdings nicht so sicher, da bei einer von Anfang an anderen Vorgehensweise bzw. substantiierten Verteidigung Ihrerseits solche Kosten m.E. vermeidbar waren.

edit: Ihre im letzten Absatz aufgezeigte Erkenntnis (es fehlt noch: bei einem Versorgerwechsel den am Wechseltermin ggf. selbst abgelesenen Zählerstand auch selbst beiden Versorgern und dem Netzbetreiber mitteilen!) lässt hoffen, dass Ihnen so etwas nicht noch mal passiert.  ;)

Offline LandLiebende

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #6 am: 16. Mai 2012, 09:11:46 »
@h\'berger
Also schleifen lassen habe ich da nichts - im Gegenteil. Ich bin seit April 2011 - seit mir die Endabrechnung Flexstrom vorliegt und die Endabrechnung Vattenfall - dabei, eine Aussage über die Zählerstände zu erhalten. Alle meine Schreiben (nicht nur telefoniert - das auch - sondern auch geschrieben) gingen an Vattenfall, Flexstrom UND den Netzbetreiber. Schreiben ergingen ungefähr im 3-4-wöchigen Rhythmus. Keine Antwort - bis zu dem Zeitpunkt als ich nach der Güteverhandlung ganz klar geschrieben habe: ich bin Journalistin, das dürfte die Presse interessieren, was bei einem Lieferantenwechsel passieren kann, gerade in Zeiten, in denen ein neues Gesetz erlassen wurde, das den Stromanbieter-Wechsel vereinfachen soll.

Ich habe heute nochmals nachgefragt. Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ICH als nicht Vertragspartner werde dort wohl keine Auskunft erhalten. Er wüsste nicht, ob das rechlich überhaupt zulässig sei. Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden (dies liegt mir per Email vor und das habe ich auch an das Gericht -  wo ich heute vorstellig werde - plus nochmals an die Lieferanten weitergeleitet). Die Neuberechnungen erhielte ich - so der Netzbetreiber - von den Lieferanten. Ich bin gespannt was passiert und wie sich das hoffentlich positiv auf das Verfahren auswirkt.

Thema Plausibiliätsprüfung:
Eine Plausibilitätsprüfung erwarte ich von den Rechnungstellern VOR Rechnungstellung, die sich dann, weil sie Kunde des Netzbetreibers sind, an den wenden können: in meinem Fall Flexstrom und Vattenfall - spätestens nach Kenntnisnahme meiner Korrespondenz aber im Grunde denke ich, sollte ein Abrechnungssystem so intelligent sein, und auf grobe Differenzen (bei mir sind\'s 200 Prozent Abweichung zum Vorjahr) aufmerksam machen.

Thema Anwalt:
Vor Urteilsverkündung kann ein Anwalt hier nichts mehr machen. Diese Auskunft erhielt ich von einem Anwalt, den ich nach der Güteverhandlung kontaktierte. Beweisaufnahme, Anträge, Fristen - das läuft alles seinen Gang und da der Netzbetreiber ja vor der Güteverhandlung nicht mit dieser Aussage \"Korrektur der Zählerstände wird gemacht\" rübergekommen ist ... Pech für mich. Ich hätte vielleicht vorher mit Öffentlichkeit drohen sollen. Möglicherweise waren meine Schreiben mit der BITTE doch nun endlich .. zu moderat.

Aber sollte ich verurteilt werden - ich hoffe ja immer noch, dass Vattenfall, nun da der Netzbetreiber sich rührte, die Klage zurückzieht - also, sollte ich verurteilt werden, werde ich natürlich anwaltlich Schadenersatz anmelden  und ich werde mir eine entsprechende Fachanwältin nehmen, die ich über den Bund der Energieverbraucher fand.

Offline userD0003

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #7 am: 16. Mai 2012, 14:56:40 »
Zitat
Original von LandLiebende
... Ich habe heute nochmals nachgefragt. Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ICH als nicht Vertragspartner werde dort wohl keine Auskunft erhalten. Er wüsste nicht, ob das rechlich überhaupt zulässig sei. Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden ... Die Neuberechnungen erhielte ich - so der Netzbetreiber - von den Lieferanten.
@LandLiebende,
wieso Sie nicht Vertragspartner des Netzbetreibers (Messstellenbetreibers) sein sollen und dort die verlangte Auskunft nicht erhalten, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Erst Ende letzten Jahres habe ich von meinem Strom-Netzbetreiber eine \"Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis\" (mit einer Vertragskontonummer) bekommen,
das aufgrund von § 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zustande gekommen ist!

edit: Dass Ihnen die verlangte Auskunft seit über einem Jahr vom Netzbetreiber verweigert wird, sollten Sie vielleicht der Bundesnetzagentur anzeigen!?

Offline Kampfzwerg

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #8 am: 17. Mai 2012, 20:04:03 »
@LandLiebende

Schätzungen von Zählerständen sind grundsätzlich und bundesweit nur unter engen bzw. ganz bestimmten Bedingungen erlaubt!!!

In NRW gibt es bspw. ein entsprechendes Urteil des LG Kleve.
Ich habe diesen Thread zugegebenermassen nur überflogen und weiss auch nicht, aus welchem Bundesland Sie kommen, dennoch empfehle ich, einmal hier nachzulesen und ggf. nach entsprechenden Urteilen zu googeln:

Frist für Widerspruch gegen Stromrechnung?
Sperrungsankündigung
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Abrechnung-und-Zaehler/Verbrauchsschaetzung__1667/

Offline userD0003

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #9 am: 17. Mai 2012, 20:43:42 »
Zitat
Original von LandLiebende
... Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ... Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden (dies liegt mir per Email vor und das habe ich auch an das Gericht - wo ich heute vorstellig werde - plus nochmals an die Lieferanten weitergeleitet). ...
... ich hoffe ja immer noch, dass Vattenfall, nun da der Netzbetreiber sich rührte, die Klage zurückzieht ...
@LandLiebende,
haben Sie mit Ihrer Weiterleitung an Vattenfall auch die Bitte/Aufforderung verbunden, jetzt die Klage zurückzunehmen (möglichst noch vor Urteilsverkündung) ?

Offline userD0003

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Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel
« Antwort #10 am: 07. Juni 2012, 18:43:33 »
@LandLiebende

Was hat sich Ihre Sache denn entwickelt, ist es am 30.05. zu dem befürchteten negativen Urteil gekommen oder hatte Vattenfall die Klage zurückgenommen, sind die Unstimmigkeiten insgesamt geklärt ?

Offline LandLiebende

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So, kurzer Abschlussbericht hierzu. ENDLICH hat der Netzbetreiber die Zählerstände im Nachhinein korrigiert. Daraufhin hat Vattenfall die Klage gegen mich fallen lassen UND mir die Zahlung der neu ausgerechneten Restsumme erlassen. Das finde ich kulant. Das Versäumnis lag demnach beim Netzbetreiber und nicht bei den Stromanbietern, die allerdings - und dabei bleibe ich - das Mißverhältnis bei einer Plausibilitätsprüfung hätten bemerken müssen, zumindest aber nach meinem eingehenden Schriftverkehr mit allen Betroffenen. DIE haben ein Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber und nicht ich. Flexstrom hat also die Zählerstände nicht geschätzt. Das muss hier klargestellt werden. Dem Wunsch der Firma Flexstrom, mein Posting hier zu löschen, kann ich nicht entsprechen, weil das NICHT GEHT.


 

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