@h\'berger
Also schleifen lassen habe ich da nichts - im Gegenteil. Ich bin seit April 2011 - seit mir die Endabrechnung Flexstrom vorliegt und die Endabrechnung Vattenfall - dabei, eine Aussage über die Zählerstände zu erhalten. Alle meine Schreiben (nicht nur telefoniert - das auch - sondern auch geschrieben) gingen an Vattenfall, Flexstrom UND den Netzbetreiber. Schreiben ergingen ungefähr im 3-4-wöchigen Rhythmus. Keine Antwort - bis zu dem Zeitpunkt als ich nach der Güteverhandlung ganz klar geschrieben habe: ich bin Journalistin, das dürfte die Presse interessieren, was bei einem Lieferantenwechsel passieren kann, gerade in Zeiten, in denen ein neues Gesetz erlassen wurde, das den Stromanbieter-Wechsel vereinfachen soll.
Ich habe heute nochmals nachgefragt. Auskunft des Pressesprechers des Netzbetreibers: ICH als nicht Vertragspartner werde dort wohl keine Auskunft erhalten. Er wüsste nicht, ob das rechlich überhaupt zulässig sei. Die Zählerstandsneuberechnungen seien erfolgt und den Lieferanten mitgeteilt worden (dies liegt mir per Email vor und das habe ich auch an das Gericht - wo ich heute vorstellig werde - plus nochmals an die Lieferanten weitergeleitet). Die Neuberechnungen erhielte ich - so der Netzbetreiber - von den Lieferanten. Ich bin gespannt was passiert und wie sich das hoffentlich positiv auf das Verfahren auswirkt.
Thema Plausibiliätsprüfung:
Eine Plausibilitätsprüfung erwarte ich von den Rechnungstellern VOR Rechnungstellung, die sich dann, weil sie Kunde des Netzbetreibers sind, an den wenden können: in meinem Fall Flexstrom und Vattenfall - spätestens nach Kenntnisnahme meiner Korrespondenz aber im Grunde denke ich, sollte ein Abrechnungssystem so intelligent sein, und auf grobe Differenzen (bei mir sind\'s 200 Prozent Abweichung zum Vorjahr) aufmerksam machen.
Thema Anwalt:
Vor Urteilsverkündung kann ein Anwalt hier nichts mehr machen. Diese Auskunft erhielt ich von einem Anwalt, den ich nach der Güteverhandlung kontaktierte. Beweisaufnahme, Anträge, Fristen - das läuft alles seinen Gang und da der Netzbetreiber ja vor der Güteverhandlung nicht mit dieser Aussage \"Korrektur der Zählerstände wird gemacht\" rübergekommen ist ... Pech für mich. Ich hätte vielleicht vorher mit Öffentlichkeit drohen sollen. Möglicherweise waren meine Schreiben mit der BITTE doch nun endlich .. zu moderat.
Aber sollte ich verurteilt werden - ich hoffe ja immer noch, dass Vattenfall, nun da der Netzbetreiber sich rührte, die Klage zurückzieht - also, sollte ich verurteilt werden, werde ich natürlich anwaltlich Schadenersatz anmelden und ich werde mir eine entsprechende Fachanwältin nehmen, die ich über den Bund der Energieverbraucher fand.