Original von Help1
Ein Fall wie bei vielen anderen auch ? !!!!.
Zwischen-Abrechnung für 1.10.11-29.2.12 von EGNW ... Außerdem fehlt die Abrechnung für den Zeitraum 1.6.11-30.9.11. ... Dies habe ich reklamiert, telefonisch und per email um Bestätigung gebeten; ... Jetzt, 5Wochen später erhalte ich eine korrigierte Rechnung mit Entschuldigung wegen falschem Arbeitspreis in der ersten Rechnung. Aber wieder keine Abrechnung der Monate 6-9/2011. Außerdem Zählerstände immer noch falsch.
Was kann man da tun ? Sind die resistent ? ... Hilft eine Eingabe bei der Schlichtungsstelle ? ...
@Help1, wenn Sie tatsächlich eine
Zwischen-Abrechnung für 1.10.11-
29.02.12 erhalten haben (ist m.E., initiiert von EGNW, in den AGB nicht vorgesehen), dann ist mir das neu. Ansonsten ist Ihr \"Fall\" einer wie der von @angeljustus (siehe oben) und wie von sicherlich vielen anderen insbesondere Gaskunden. Lesen Sie diesen Thread von Anfang an sowie den Thread \"Vertrags-Tohuwabohu ...\", dann wissen Sie, warum die Abrechnung der Monate 6-9/2011 fehlt.
Frage: Wurde von der EGNW in dem jetzigen Entschuldigungs-Schreiben auf Ihre Reklamationen bzgl. der Gas-Abrechnung 6-9/2011 eingegangen?
Erfordernis gemäß § 111a EnWG - Zitat:
Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. Gibt es eine solche Darlegung bzw. diesen Hinweis?
Als Betroffener würde ich diesen (nicht Einzel-)Fall in der Generalversammlung am 16.05.2012 vorbringen, und zwar
vor TOP 8 Entlastung Aufsichtsrat und Vorstand. Ohne eine für die Kunden akzeptable und verbindliche Lösung seitens der EGNW zur Gasabrechnung bis 9/2011 und zur Stromabrechnung bis 12/2011 würde ich alternativ
1. kurzfristig die nicht autorisierten Lastschriften der EnerGenSüd insoweit von meiner Bank zurückbuchen lassen, dass für die genannten Zeiträume keine Überzahlungen mehr bestehen (Einzelheiten siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu\") und dann die weitere Entwicklung abwarten;
oder/und
2. eine Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. einreichen (zwar keine Kosten, aber führt das, wenn überhaupt, kurzfristig zu einer Klärung des Sachverhalts?) bzw. wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, gleich einen Anwalt konsultieren (z.B. bzgl. einer Feststellungsklage, wer bis 2011 Vertragspartner der EGNW-Mitglieder war sowie ggf. bzgl. einer Schadensersatzklage - zum Letzteren ist fraglich, ob bei der EGNW etwas zu holen sein wird).
Bin gespannt, ob am 16.05. zu diesem inzwischen Dauerthema endlich etwas bei rauskommt. :evil:
edit: Alternativ könnte man vielleicht auch die jetzigen Zahlungen an EGNW kürzen/einstellen und (Nach)forderungen dann mit Guthaben aus 2011 verrechnen (das wäre rechtlich eher sehr bedenklich und würde zudem wohl das Ende für die EGNW bedeuten!?).