Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Endabrechnung Gas EGNW  (Gelesen 10512 mal)

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Offline angeljustus

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Endabrechnung Gas EGNW
« am: 26. April 2012, 11:43:32 »
Moin,

ich habe nun eine Endabrechnung Gas für den Zeitraum vom 01.10.11 - 31.12.11 bekommen, wo ich natürlich auf Grund der Witterungsverhältnisse kräftig nachzahlen muß.

Der Zeitraum vom 01.01.11 - 30.09.11 wurde nicht berücksichtigt. Hier fand von mir wohl eine Überzahlung statt.

Hätte die Endabrechnung nicht für das ganze Jahr gelten müssen? Ich hatte ja auch den Vertrag mit EGNW für das Jahr und nicht für ein Quartal abgeschlossen.

Nach Studie des Threads \"Vertragstohuwabohu\" bin ich noch nicht schlauer. Eigentlich müsste man der jetzigen  Rechnung doch widersprechen und eine Rechnung für den gesamten Zeitraum fordern?

Gruß
angeljustus

Offline Energietourist

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #1 am: 26. April 2012, 14:18:13 »
@angeljustus
habe mir das mal für meinen Verbrauch ausgerechnet. Bis 30.9.11 habe ich ein Guthaben, für die Zeit 1.10.11-31.12.11 müsste ich nachzahlen.
Sollte mir die EGNW eine Abrechnung nur für die Monate Okt-Dez. schicken, werde ich selbst verrechnen. Selbstverständlich muss die EGNW fürs ganze Jahr abrechnen und nicht scheibchenweise, die sollten mal in ihre eigenen AGBs gucken.

Offline userD0003

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #2 am: 26. April 2012, 15:05:38 »
Zitat
Original von angeljustus
... ich habe nun eine Endabrechnung Gas für den Zeitraum vom 01.10.11 - 31.12.11 bekommen, wo ich natürlich auf Grund der Witterungsverhältnisse kräftig nachzahlen muß.
Der Zeitraum vom 01.01.11 - 30.09.11 wurde nicht berücksichtigt. Hier fand von mir wohl eine Überzahlung statt.

... Eigentlich müsste man der jetzigen  Rechnung doch widersprechen und eine Rechnung für den gesamten Zeitraum fordern?
@angeljustus, hatten Sie die Endabrechnung nicht mindestens schon Anfang April erhalten und bereits widersprochen? (Ihr Beitrag vom 07.04.2012) ) ?(

Als Betroffener würde ich jedenfalls der Rechnung unverzüglich widersprechen und unter Fristsetzung von 4 Wochen (vgl. § 111a EnWG) eine berichtigte, vollständige Endabrechnung für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 verlangen.

Spatestens nach Ablauf der 4 Wochen ohne Abhilfe bzw. wenn die EGNW vorher für den Zeitraum bis 30.09.2011 auf die EnerGenSüd bzw. auf deren vorläufigen Insolvenzverwalter verweist (und damit zumindest indirekt behauptet, bis 30.09.11 wäre die EGS mein Vertragspartner gewesen), würde ich vorsorglich (da eine abschließende Klärung der Rechtsfrage, wer mein Vertragspartner war, kurzfristig nicht möglich ist) Lastschriften der EGS wegen Widerspruch (Begründung: keine Einzugsermächtigung erteilt) insoweit von meiner Bank zurückbuchen lassen, dass für den Verbrauchszeitraum bis 30.09.2011 keine Überzahlung mehr besteht. Die dann verbleibende Restforderung kann EGS (ggf. EGNW) nach Abrechnung auch dieses Zeitraums gerne in Rechnung stellen.

Diese Rückgabe der nicht autorisierten Lastschrift/en würde ich per E-Mail der EGS und der EGNW zur Kenntnis mit Hinweis auf die nicht erteilte Einzugsermächtigung mitteilen. In der E-Mail würde ich außerdem bestreiten, dass jemals ein Vertragsverhältnis zwische mir und der EGS bestanden hat. Ob ich die jetzt vorliegende Rechnung der EGNW dann gleichzeitig unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlen würde, lass ich zunächst mal offen.

Anmerkung zu der mit dem \"Auftrag zur Lieferung von Gas ...\" erteilten Einzugsermächtigung:
Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (Ziff. 9. des Auftrags) wurde dem Lieferanten erteilt und Lieferant sollte die EGNW sein (siehe Ziff. 4. des Auftrags). Eine Verwendung durch die EGS ist nur akzeptabel, wenn sich die EGNW der EGS als Sublieferant/Erfüllungsgehilfe bedient hat (das besagt u.a. ein Schriftstück des ehem. Vorstandes H.R.). Sollte eine ggf. notwendige werdende gerichtliche Prüfung der Vertragsverhältnisse später ergeben, dass doch die EGS auch der Vertragspartner war, dann gab es nicht mal eine Vereinbarung für Abschlagszahlungen, da die AGB der EGS nicht wirksam einbezogen wurde.

edit:
@Energietourist, eine solche Verrechnung, insbesondere die einer strittigen Gegenforderung, dürfte problematisch sein !?

Offline angeljustus

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #3 am: 26. April 2012, 16:47:30 »
Zitat
@angeljustus, hatten Sie die Endabrechnung nicht mindestens schon Anfang April erhalten und bereits widersprochen? (Ihr Beitrag vom 07.04.2012)  

Genau! Da hatte ich auch die falschen Preise moniert, diese wurde korrigiert.

Danke für die Hinweise. Werde die Rechnung in der Form nicht hinnehmen.

Gruß
angeljustus

Offline userD0003

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #4 am: 26. April 2012, 21:58:32 »
Zitat
Original von angeljustus
... Da hatte ich auch die falschen Preise moniert, diese wurde korrigiert.
@angeljustus

Mal rein hypothetisch: Wenn EnerGenSüd bis zum 30.09.2011 Ihr Vertragspartner gewesen sein sollte, dann dürfte zweifelhaft sein, ob in Ihr Vertragsverhältnis mit EGNW ab 01.10.2011 wirksam eine AGB einbezogen wurde und ob folglich die Preiserhöhung ab 01.12.2011 wirksam ist.

Offline autumn1971

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #5 am: 06. Mai 2012, 19:03:01 »
Arialmittel

Hallo zusammen,

ich bin neu hier aber wahrscheinlich genauo gefrustet über die egnw wie manch anderer in diesem Forum...

Da hier ein paar Leute tiefer in der Materie stecken als ich habe ich mal ein paar dumme Fragen:

Bis wann muß mir der Versorger die Endabrechnung für 2011 zu kommen lassen? Sind das hier auch zwei Jahre?

Wie habt Ihr es gehalten mit dem \'Druck\' machen bei dem Laden? Gibt es eine Möglichkeit dies zu koordinieren?

Im Prinzip könnte mir die ganze Nummer egal sein, da ich nur die Monate Okt bis Dez 2011 zahlen durfte. Und somit ist gewiss eine kräftige Nachzahlung nötig. Nur ich brauche die Abrechnung für meine Steuer und da warte ich auch auf eine kräftige Nachzahlung   :evil:

Grüßung

der herbstliche  :D

Offline userD0003

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #6 am: 06. Mai 2012, 19:42:03 »
Zitat
Original von autumn1971
Bis wann muß mir der Versorger die Endabrechnung für 2011 zu kommen lassen?
Im Prinzip könnte mir die ganze Nummer egal sein, da ich nur die Monate Okt bis Dez 2011 zahlen durfte. Und somit ist gewiss eine kräftige Nachzahlung nötig.
@autumn1971,
aufgrund Ihrer (etwas spärlichen) Angaben vermute ich mal, dass es sich um eine Gaslieferung der EGNW handelte und Sie den Vertrag zum 31.12.2011 gekündigt haben.

Wenn das zutreffend ist, dann muss der Versorger gemäß § 40 Abs. 4 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) sicherstellen, dass Ihnen die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.

Da Sie die Endabrechnung offensichtlich noch nicht erhalten haben, diese schriftlich bzw. per EMail bei der EGNW anmahnen mit Hinweis auf das vorgenannte Rechtserfordernis.

Sollte die Abrechnung nach weiteren 4 Wochen nicht vorliegen, können Sie sich mit einer Verbraucherbeschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden - siehe: http://www.schlichtungsstelle-energie.de !

Offline autumn1971

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #7 am: 06. Mai 2012, 20:25:04 »
@h\'berger

Hallo h\'berger,

ich bin mit Gas zum 01.10.2011 zur egnw gewechselt. Der Wechsel mit Strom fand zum 01.01.2012 statt.

Jeder Kleingartenverein ist besser organisiert.

Grüßung der herbstliche

Offline userD0003

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #8 am: 06. Mai 2012, 21:07:11 »
Zitat
Original von autumn1971
... ich bin mit Gas zum 01.10.2011 zur egnw gewechselt. ... Jeder Kleingartenverein ist besser organisiert.
@autumn1971,
bei diesem Sachverhalt ist Ihr Vorwurf gegenüber der EGNW aber nicht gerechtfertigt  ;), da zum 31.12.2011 keine \"Endabrechnung\" für 2011 zu erstellen war (siehe Ziff. 5.1., erster Satz der AGB Stand 01.10.2011).

Wenn Sie aus steuerlichen Gründen (Sie beziehen das Gas nicht als Haushaltskunde für Ihren privaten Verbrauch?) eine zusätzliche Abrechnung per 31.12. jeden Jahres benötigen, dann können Sie gegen zusätzliches Entgelt i.H. von (derzeit) EUR 10,00 eine solche von der EGNW jeweils verlangen (siehe Ziff. 5.1., zweiter Satz der AGB Stand 01.10.2011), möglichst mit Angabe des am 31.12.2011 von Ihnen abgelesenen Zählerstand (andernfalls kann die EGNW den Verbrauch nur errechnen/schätzen).

Offline Help1

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #9 am: 09. Mai 2012, 10:22:36 »
Ein Fall wie bei vielen anderen auch ? !!!!.

Zwischen-Abrechnung für 1.10.11-29.2.12 von EGNW über egnw(at)stadtwerke-hall Ende März 12 erhalten. Falscher Arbeitspreis, falsche Zählerstände (obwohl der EGNW gemeldet! ) Außerdem fehlt die Abrechnung für den Zeitraum 1.6.11-30.9.11. Aus der Zwischenabrechnung errechnet sich eine deutliche Nachzahlung, aber auf der Fehlenden Abrechnung ist definitiv ein Guthaben.
Dies habe ich reklamiert, telefonisch und per email um Bestätigung gebeten; sollte innerhalb einer gesetzten Frist keine Bestätigung eingehen-gehe ich von Stillem Einverständnis aus.
Jetzt, 5Wochen später erhalte ich eine korrigierte Rechnung mit Entschuldigung wegen falschem Arbeitspreis in der ersten Rechnung. Aber wieder keine Abrechnung der Monate 6-9/2011. Außerdem Zählerstände immer noch falsch.

Was kann man da tun ? Sind die resistent ?

Ich werde die Nachforderung nicht bezahlen und jeder Abbuchung  wie bereits nach der ersten Rechnung widersprechen.  Aber was muss man tun um an das Guthaben zu kommen ?

Hilft eine Eingabe bei der Schlichtungsstelle ? Ist schon jemand diesen Weg gegangen ?

Offline userD0003

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #10 am: 09. Mai 2012, 12:36:40 »
Zitat
Original von Help1
Ein Fall wie bei vielen anderen auch ? !!!!.

Zwischen-Abrechnung für 1.10.11-29.2.12 von EGNW ...  Außerdem fehlt die Abrechnung für den Zeitraum 1.6.11-30.9.11. ... Dies habe ich reklamiert, telefonisch und per email um Bestätigung gebeten; ... Jetzt, 5Wochen später erhalte ich eine korrigierte Rechnung mit Entschuldigung wegen falschem Arbeitspreis in der ersten Rechnung. Aber wieder keine Abrechnung der Monate 6-9/2011. Außerdem Zählerstände immer noch falsch.

Was kann man da tun ? Sind die resistent ? ... Hilft eine Eingabe bei der Schlichtungsstelle ? ...
@Help1, wenn Sie tatsächlich eine Zwischen-Abrechnung für 1.10.11-29.02.12 erhalten haben (ist m.E., initiiert von EGNW, in den AGB nicht vorgesehen), dann ist mir das neu. Ansonsten ist Ihr \"Fall\" einer wie der von @angeljustus (siehe oben) und wie von sicherlich vielen anderen insbesondere Gaskunden. Lesen Sie diesen Thread von Anfang an sowie den Thread \"Vertrags-Tohuwabohu ...\", dann wissen Sie, warum die Abrechnung der Monate 6-9/2011 fehlt.  

Frage: Wurde von der EGNW in dem jetzigen Entschuldigungs-Schreiben auf Ihre Reklamationen bzgl. der Gas-Abrechnung 6-9/2011 eingegangen? Erfordernis gemäß § 111a EnWG - Zitat: Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. Gibt es eine solche Darlegung bzw. diesen Hinweis?

Als Betroffener würde ich diesen (nicht Einzel-)Fall in der Generalversammlung am 16.05.2012 vorbringen, und zwar vor TOP 8 Entlastung Aufsichtsrat und Vorstand. Ohne eine für die Kunden akzeptable und verbindliche Lösung seitens der EGNW zur Gasabrechnung bis 9/2011 und zur Stromabrechnung bis 12/2011 würde ich alternativ
1. kurzfristig die nicht autorisierten Lastschriften der EnerGenSüd insoweit von meiner Bank zurückbuchen lassen, dass für die genannten Zeiträume keine Überzahlungen mehr bestehen (Einzelheiten siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu\") und dann die weitere Entwicklung abwarten;
oder/und
2. eine Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. einreichen (zwar keine Kosten, aber führt das, wenn überhaupt, kurzfristig zu einer Klärung des Sachverhalts?) bzw. wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, gleich einen Anwalt konsultieren (z.B. bzgl. einer Feststellungsklage, wer bis 2011 Vertragspartner der EGNW-Mitglieder war sowie ggf. bzgl. einer Schadensersatzklage - zum Letzteren ist fraglich, ob bei der EGNW etwas zu holen sein wird).

Bin gespannt, ob am 16.05. zu diesem inzwischen Dauerthema endlich etwas bei rauskommt.  :evil:

edit: Alternativ könnte man vielleicht auch die jetzigen Zahlungen an EGNW kürzen/einstellen und (Nach)forderungen dann mit Guthaben aus 2011 verrechnen (das wäre rechtlich eher sehr bedenklich und würde zudem wohl das Ende für die EGNW bedeuten!?).

Offline Akzent

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #11 am: 09. Mai 2012, 12:59:14 »
Fragen Sie doch mal bei Horst Redeker, Garbsen an. Die Adresse finden Sie im Telefonbuch oder im Internet. Dieser Mann ist ganz allein dafür verantwortlich, dass die EGNW-Mitglieder jede Menge Geld bei der EGS-Insolvenz verloren haben. Er hat den Kunden (schriftlich) vorgemacht, ihr Vertragspartner wäre die EGNW und die EGS wäre nur Erfüllungsgehilfe. Als es eng wurde, hat er sich vom Acker gemacht und spuckt nun wieder (auch unter dem Namen seiner Frau) große Töne. Ich musste mich von ihm am Telefon aufs gröblichste Beschimpfen und Beleidigen lassen, weil ich gewagt habe, wegen der Gaslieferung nachzufragen. Ich weiss noch nicht, wieviel Geld ich verloren habe (Gas habe ich nie bekommen, nur Abschläge bezahlt), aber das ist es mir wert, wenn es diesem Herrn an den Kragen geht.

Offline userD0003

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Endabrechnung Gas EGNW
« Antwort #12 am: 09. Mai 2012, 13:05:08 »
Zitat
Original von Akzent - Auszug
... dass die EGNW-Mitglieder jede Menge Geld bei der EGS-Insolvenz verloren haben.
@Akzent

Noch hat man m.E. im Zusammenhang mit EGS-Insolvenz kein Geld verloren (siehe Rückgabe-Möglichkeit nicht autorisierter Lastschriften).

Nichts für ungut, aber vielleicht ist es sinnvoller, ganz pragmatisch und nicht zu emotionell an die Sache heranzugehen.  ;)

 

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