So, ich bin zurück und es ist einiges geschehen.
Ich fasse mal zusammen, werde dazu auch teilw. bereits berichtetes mit einfliessen lassen, damit nicht \'zurückgeblättert\' werden muss.
Vorgeschichte:
Frau - nun allein lebend - bekommt Jahresabrechnung aus der Zeit zu Zweit. Die darin berechnete Nachzahlung kann sie nicht auf einmal zahlen, vereinbart Ratenzahlung. Den Beginn der Ratenzahlungsvereinbarung verletzt sie jedoch, holt die Zahlung umgehend nach. Die weiteren Raten erfolgen zuverlässig.
Das EVU stellt sich jedoch auf die Hinterbeine und will die Gesamtsumme sofort und auf einen Schlag. Schickt einen Inkassobeauftragten, der sie jedoch nicht antrifft. Welcher aber die Kosten deutlich erhöht.
Erst bei der Prüfung der Jahresabrechnung stellt sie einen Tag/Nachttarif-Zähler fest. Bittet bereits bei der Verhandlung um die Ratenzahlung sowie mehrfach danach um Aufklärung, warum dieser verbaut wurde, obwohl sie keine Nachtspeicheröfen o. a. hat. Obwohl einer der Sachbearbeiter gar einen Betrugsversuch vermutete, erhielt sie kein Echo seitens des EVU.
Eine parallele Recherche bei Bauherrn und Vermieter führte ebenso zu keinem Ergebnis.
Update:
Einer Auskunft des Bauherrn nach war ein vergangener Mieter Beschäftigter des EVU. Er vermutet hier einen Zusammenhang. Belege dafür gibt es jedoch nicht.
Der versuchte Wechsel des Stromanbieters wurde durch das \'neue\' Unternehmen mit Hinweis auf fehlendem Angebot für Tag/NachtStrom abgelehnt.
Nachdem das EVU auf Ihre Argumentation und Verhandlungsversuche nicht eingeht, sie teilweise ignioriert, erteilt sie (schriftlich) den MA des EVU Hausverbot, widerspricht den Sperrversuchen mit Begründung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV, ohne diesen jedoch explizit zu erwähnen.
Weiter weist sie auf die mehrfachen vergeblichen Klärungsversuche zum falschen Zähler hin, die Äusserung des Betrugsverdachtes eines EVU-MA\'s, fordert das EVU auf, hier umgehend klärend behilflich zu sein. Danach auch Tarifunterlagen zu günstigeren Tarifen zuzusenden.
Darüber hinaus weist sie aufgrund des falschen Zählers die Abrechnung als falsch zurück, stellt die (weiter erfolgenden) Zahlungen unter Vorbehalt. Weist weiter auf deren Zweckgebundenheit hin.
In der Antwort des EVU wird der Zähler wie die Zurückweisung der Abrechnung ignoriert. Stattdessen wird auf die aufgelöste Ratenzahlung hingewiesen, damit das Inkasso begründet und ein (günstigerer) Tag/NachtStromTarif zugesandt.
Daraufhin weist sie erneut schriftlich die Sperrversuche mit Bezug auf § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV zurück, weist weiter auf die Zurückweisung der Abrechnung und die zukünftig vorbehaltliche Zahlung hin, stellt die Zweckgebundenheit der Zahlungen dar. (Es geht per Fax raus)
Zwei Tage dem Schreiben findet sie ein weiteres Schreiben eines Inkassóbeauftragten in ihrem Postkasten, der sie trotz Hausverbot sperren wollte.. Zwischenzeitlich sind die Inkassokosten höher als die restliche Hauptforderung des EVU.
(Man darf doch nicht in Urlaub fahren...) Es würde mich freuen möglichst viele Antworten zu erhalten.
Gruß Raynard