Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?  (Gelesen 21535 mal)

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Offline Netznutzer

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #15 am: 27. Mai 2012, 10:05:44 »
Zitat
Nachdem der Schreibstil meiner Nachbarin ihrem Auftreten entspricht überlege ich mit ihr heute abend ein paar Zeilen an den Versorger aufzusetzen. Dabei werde ich eure Tipps berücksichtigen und plane weiter, den Versorger aufzufordern, den Auftraggeber für den Einbau des NT Zählers nachzuweisen. Kopfzerbrechen macht mir jedoch ein wenig diese Zusatzgebühr für den vergeblichen Sperrversuch. Ich würde sie gerne zurückweisen, momentan fehlen mir jedoch die Argumente dazu.

Vergebliche Liebesmüh!! Der Zähler wurde vom Anschlussnehmer = Eigentümer bei Erstellung des Hausanschlusses beim Netzbetreiber beantragt unfd gesetzt. Zu dem Zeitpunkt gab es noch nkeinerlei Lieferverhältnis. Der Lieferant, der den Zähler beliefert, bekommt diesen vom Netzbetreiber mitgeteilt und wendet ein entsprechendes Preisblatt an. Trenn dich von den Aussagen der Halbwissenden hier, HT-NT gibts nur bei Heizung und Wärmepumpe. Es gibt einen Schwachlasttarif der ein allgemeiner Tarif ist und unabhängig gewählt werden kann, wenn m,an die entsprechende Messeinrichtung vorhält. Wenn der Hauseigentümer bei Errichtung z.B. der Meinung war, 60% seiner Verbrauchsaktivitäten in die Nacht legen zu können, war ein 2-Tarifzähler sinnvoll. Wenn ein Mieter meint, er braucht es nicht, dann kann er natürlich versuchen, den Zähler gegen einen 1-Tarif-Zähler wechseln zu lassen. Wenn\'s blöd läuft, erhält man dann statt des gewünschten 1-Tarif-Zähler einen elektronischen Smart Meeter und der hat auch wieder 2 Laufwerke und entspr. Kosten. Das Preisblatt des MSB/NB gibt Auskunft, wie der Stand der Dinge in Bezug auf Einbau elektronischer Messeinrichtungen ist. Die 50,--€ sind schwierig zu verhindern, ähnlich eines beautragten PKW-Abschleppunternehmers, den man noch vor Beginn seiner Arbeit am PKW antrifft und durch Wegfahren das Abschleppen verhindern kann. Denn der Weg ist der: Der LIEFERANT, bei dem die Schulden stehen, beauftragt den MESSSTELLENBETREIBER (MSB), hier wahrscheinlich der NETZBETREIBER (NB), zu sperren. Somit berechnet der MSB/NB seine Preise an den Lieferanten für jeden Sperrgang, ob erfolgreich oder nicht. Somit erhöht jeder Fehlversuch die zu bezahlenden Kosten.

Gruß

NN

Offline Aronat

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #16 am: 27. Mai 2012, 19:57:44 »
Hallo NN,

bist ja ein Schelm Du kleiner Halbwissender.  :rolleyes:
1. Da der Sperrversuch rechtwidrig war fallen auch keine Gebühren an. Punkt
2. Raynard sagte das er sich kundig machte und der Zähler wohl nicht vom Vermieter beauftragt wurde und wen dann soller ihn ganz einfach fragen.
Und Lieferant und Netzbetreiber sind hier eins nähmlich Grundversorger.
Und hier gehts um ein Mehrfamilienhaus mit Mietern wo mit Gas geheizt wird.
Lies erst mal richtig Du Halbwissender.
Und blöd laufen kanns schonmal garnicht, blöd kann nämlich garnicht laufen.  :D
Wenn ein normaler Zähler zum Wechseln beauftragt wird so wird dieser auch eingebaut.
Und selbst wen wäre dies ein rechtswidriger Einbau deren Kosten bzw. Gebühren nicht vom Mieter oder Vermieter bezahlt werden müssen.
Man muß sich nur wehren.

mfg, Aronat

Offline userD0003

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #17 am: 27. Mai 2012, 21:20:54 »
Zitat
Original von Aronat
... bist ja ein Schelm Du kleiner Halbwissender.  :rolleyes:
1. Da der Sperrversuch rechtwidrig war fallen auch keine Gebühren an. Punkt ...
Woher wissen Sie \"großer Ganzwissender\", dass der Sperrversuch rechtswidrig war?  Seit wann ist ein Netzbetreiber auch der Grundversorger ??? ?(

Zitat
Und blöd laufen kann’s schon mal gar nicht, blöd kann nämlich gar nicht laufen.
Blöd kann nicht mal halbwegs Orrdokravieh !   :D

Offline Raynard

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #18 am: 28. Mai 2012, 12:37:46 »
Hallo, liebe Forenmituser.

Ich liebe hitzige Diskussionen, allerdings eher, wenn sich diese Hitzigkeit aufs Thema bezieht, weniger auf die Gesprächspartner. Irgendwie will und kann ich mir nur schwer vorstellen, einer von uns habe Lust in den Verdacht einer schlechten Diskussionskultur zu geraten.

@Netznutzer
Möglicherweise hast du zu schnell quergelesen, oder aber wir verfolgen unterschiedliche Ansatzpunkte.

Wie meine Recherche beim Bauunternehmer und Ursprungseigentümer ergaben, waren in der gesamten Häuserzeile zu keinem Zeitpunkt Wärmepumpen oder Nachtspeicher geplant. Ohne eine solche Einrichtung ist ein Zweitarifzähler m. E. sinnbefreit. Von daher liegt der Verdacht nahe, hier ist beim Einbau, Lieferung oder der Bestellung ein Fehler unterlaufen.

Sollte hier ein Fehler vorliegen, welcher nicht vom Eigentümer sondern vom Versorger oder eines seiner Beauftragten zu verantworten ist, ist dieser ggfls. in Haftung zu nehmen. Urteile, welche ich zu diesem Thema fand, verpflichteten den Versorger zum Einbau einer passenden (ggfls. funktionierenden) Messeinrichtung sowie teilweise zur Gutschrift / Rückerstattung  zuviel geleisteter Gelder.

Bezügl. des Zählers kann der Mieter zunächst mal meinen was er will. Er ist diesbezüglich nicht der Vertragspartner des EVU\'s. Allerdings kann das EVU auch nicht über den Kopf des Vertragspartners z. b. den von Dir erwähnten \'elektronischen Smart Meter\' verbauen, wenn dieser einen Solchen nicht wünscht. Und selbst wenn der Eigentümer sich überzeugen lassen sollte, bei der Abrechnung seiner Kosten wird er in einige Argumentationsnot kommen. Er wird dem Mieter darstellen müssen wo der Vorteil dieser \'Modernisierungsmassnahme\' für diesen liegt.

Und zu den Sperrkosten: Dein Beispiel ist nicht schlecht, daher will ich es mal übernehmen. Wenn das Abschleppunternehmen bei Deinem Auto steht und mit seiner Arbeit beginnen will, sind Kosten angefallen, welche zur Zahlung offen stehen. Allerdings bist du nicht Auftraggeber oder Vertragspartner des Abschleppers, somit diesem gegenüber nicht Zahlungspflichtig. Zahlungspflichtig wäre der Auftraggeber, sei es das Ordnungsamt oder Sonstige. Diese nutzen nur das Abschleppunternehmen als Inkasso. Sollte sich jedoch herausstellen, es lag zur \'Einziehung\' des Fahrzeuges keine \'berechtigende Ordnungswidrigkeit\' o. ä. vor, bekommen wir hier - sollte das Kfz nur gegen Zahlung rückübereignet werden - eine Steilvorlage für ein Ermittlungsverfahren nach § 240 StGB (Nötigung).

Um nun zum hier diskutierten Thema zurück zu kommen; die Schuldnerin vereinbarte mit dem Gläubiger EVU eine Ratenzahlung bezüglich der Nachzahlung (Vertrag). Nachdem sie den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhielt, wurde sie vertragsbrüchig. Darauf aufbauend hätte der Gläubiger die Möglichkeit gehabt umgehend das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, mit allen diesbezüglichen Nachteilen für die Schuldnerin.

Hier jedoch verlegte sich das EVU darauf die laufenden Stromlieferungen einzustellen, bzw. damit zu drohen und einen Kalfaktor mit dem entsprechenden Auftrag vorbei zu schicken. Jedoch sind die diesbezüglichen Forderungen des EVU laufend bezahlt. M. E. handelt es sich hierbei um zwei getrennte / unabhängige Vorgänge, einmal die Forderung des Vorjahres, einmal der laufende Strombezug. Und damit liegt mir der Verdacht der versuchten Nötigung nahe; der Vollendeten, sollte der Betrag zwingend gefordert werden. Und aus dieser sehe ich keine Zahlungspflicht der Schuldnerin für die Zahlung.

Oder anders aufgeschlüsselt: Ich betrachte die beiden Vorgänge als getrennt, einmal die Abrechnung des Vorjahres und einmal der laufende Strombezug.

Wie seht ihr das?
Gruß,

Raynard

Offline userD0003

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #19 am: 28. Mai 2012, 13:42:53 »
@Raynard

Wie Sie selbst feststellen, befand sich die Schuldnerin mit Ihren Zahlungen in Verzug. Ob das und der laufende Strombezug zwei getrennte Vorgänge sind, möchte ich bezweifeln. Handelt es sich bei dem Stromliefervertrag Ihrer Nachbarin um eine Grundversorgung oder um einen Sondervertrag (HT/NT spricht für SV) ?

Falls doch Grundversorgung, die nicht gekündigt werden kann, war der Sperrauftrag (Fristen gewahrt?) wg. Nichteinhaltung und damit Hinfälligkeit der Ratenzahlungsvereinbarung ggf. doch die angemessene Reaktion des Versorgers.

Offline Raynard

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #20 am: 28. Mai 2012, 16:29:08 »
Zitat
Original von h\'berger
[...] Ob das und der laufende Strombezug zwei getrennte Vorgänge sind, möchte ich bezweifeln.

Versorgungsverträge werden m. W. n. immer für einen bestimmten Zeitraum getroffen, vereinfacht von Hauptfälligkeit A bis Hauptfälligkeit B und dann abgerechnet. Auf Basis dieser Abrechnung wird für den folgenden Zeitraum eine ggfls neue Vorauszahlungsvereinbarung für den folgenden Zeitraum zwischen den Hauptfälligkeiten getroffen. Sollten meine BGB-Kentnisse mich nicht trügen, handelt es sich bei jeder Vereinbarung, -änderung um einen neuen Vertrag, oder hier \'Untervertrag\'.

Aber damit haben Sie im Prinzip den Daumem auf die wunde Stelle meiner Argumentation gelegt. Mir ist nicht bekannt, in wie weit, bzw. ob Forderungen aus \'Vorvertrags\'verhältnissen im aktuellen Vertrag berücksichtigt werden können, bzw. ob hier in den AGB gewisse Klauseln existieren.

IMHO müsste ein Versorger jedoch Aufrechnung der gezahlten Vorauszahlungen auf die rückständige Forderung erklären, bevor er nachteilig ins aktuelle Vertragsverhältnis eingreifen kann. (Wie gesagt, meine Meinung, welche ich damit zur Diskussion stellen will)

Zitat
Original von h\'berger
Handelt es sich bei dem Stromliefervertrag Ihrer Nachbarin um eine Grundversorgung oder um einen Sondervertrag (HT/NT spricht für SV) ?

Kann ich im Moment nicht eruieren, ich gehe aber von SV aus, nachdem der Zähler offenbar HT/NT zählt.
Gruß,

Raynard

Offline userD0003

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #21 am: 28. Mai 2012, 16:48:47 »
Zitat
Original von Raynard
Versorgungsverträge werden m. W. n. immer für einen bestimmten Zeitraum getroffen, vereinfacht von Hauptfälligkeit A bis Hauptfälligkeit B und dann abgerechnet. ...
Energielieferverträge sind im Regelfall unbefristete \"Dauerschuldverhältnisse\" und die periodische Verbrauchsabrechnung begründet kein neues Vertragsverhältnis.
Ein neues Vertragsverhältnis bewirken Sie in jedem Fall mit einem Versorgerwechsel!  ;)

Zitat
Original von Raynard
Zitat
Original von h\'berger
Handelt es sich bei dem Stromliefervertrag Ihrer Nachbarin um eine Grundversorgung oder um einen Sondervertrag (HT/NT spricht für SV) ?
Kann ich im Moment nicht eruieren, ich gehe aber von SV aus, nachdem der Zähler offenbar HT/NT zählt.
Grundversorgung oder Sondervertrag könnte von maßgeblicher Bedeutung sein (die Sperrung soll den versorgungspflichtigen Grundversorger davor schützen, dass womöglich weitere Rückstände auflaufen).

Nachtrag:
Zitat
Original von Raynard
... müsste ein Versorger jedoch Aufrechnung der gezahlten Vorauszahlungen auf die rückständige Forderung erklären, bevor er nachteilig ins aktuelle Vertragsverhältnis eingreifen kann.
Vielleicht hat der Versorger mit der ältesten Forderung aufgerechnet gem. § 366 Abs. 2 BGB, sodass die Kundin auch mit laufenden Abschlagszahlungen in Verzug sein könnte!? Daher Zahlungen, die vom Empfänger ausschließlich zweckbestimmt verwendet werden sollen, bei Leistung immer deklarieren gem. § 366 Abs. 1 BGB !

Offline Raynard

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #22 am: 28. Mai 2012, 21:30:24 »
Zitat
Original von h\'berger
Ein neues Vertragsverhältnis bewirken Sie in jedem Fall mit einem Versorgerwechsel!  ;)

Ist parallel in Arbeit, wie verschieden Anderes auch. Die aktuell von mir weitergeführte Diskussion entspricht eher meinem Wunsch nach einer breiten Informationsgrundlage. Eine Solche ist die beste Basis für eine geeignete Rhetorik, ggfls Dialektik in Verhandlungen.

Allerdings schließt ein Dauerschuldverhältnis nicht automatisch die von mir erwähnte Konstruktion aus. Ein bestehendes Vertragsverhältnis kann durchaus \'Unterverträge\' enthalten, welche einzeln zu betrachten oder abzurechnen sind. Als Beispiel möchte ich hier mal die NKAbrechnung innerhalb eines Mietvertrages erwähnen. Allerdings werde ich mich noch mal genauer einlesen. Meine diesbezügliche Ausbildung ist ein wenig viele Jahrzehnte her... :)

Zitat
Original von h\'berger
Grundversorgung oder Sondervertrag könnte von maßgeblicher Bedeutung sein (die Sperrung soll den versorgungspflichtigen Grundversorger davor schützen, dass womöglich weitere Rückstände auflaufen).

Werde ich bei nächster Gelegenheit eruieren. Können Sie mir parallel dazu vielleicht einen Link (mehrere?) zur Verfügung stellen, damit ich mich ein wenig einlesen kann?

Zitat
Original von h\'berger
Nachtrag:
[ ... ] Daher Zahlungen, die [ ... ] zweckbestimmt verwendet werden sollen, bei Leistung immer deklarieren gem. § 366 Abs. 1 BGB !

Danke für den Hinweis. Dies wurde von mir bei der ersten Durchsicht der Unterlagen erfolgreich geprüft. Ihre Unterlagen hält das Mädel gut in Schuß, wenn sie nur nicht so schüchtern wäre...
Gruß,

Raynard

Offline userD0003

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #23 am: 28. Mai 2012, 22:40:19 »
Zitat
Original von Raynard
Können Sie mir parallel dazu vielleicht einen Link (mehrere?) zur Verfügung stellen, damit ich mich ein wenig einlesen kann?
@Raynard

Da ich nicht weiß, wie Ihr Kenntnisstand ist und zu welchen Themen Sie sich einlesen möchten, schlage ich vor:
1. Nutzen Sie bitte die Suchfunktion dieses Forums (\"Suchen\"-Button obere Leiste);
2. Lesen Sie die StromGVV,  insbesondere die §§ 19 -21 (googeln: stromgvv > nichtamtliches Inhaltsverzeichnis).

Hinweise:
- falls Grundversorgungsvertrag: Die StromGVV ist Kraft Gesetzes gültig;
- falls Sondervertrag (= außerhalb Grundversorgung): Die StromGVV gilt nur, wenn explizit in die AGB/das Vertragsverhältnis einbezogen und zwar wirksam (vgl. § 305 BGB).

Offline bolli

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #24 am: 29. Mai 2012, 08:50:07 »
Ich halte die Frage, ob es nun ein Sondervertrag oder die Grundversorgung ist, für sehr entscheidend.

In der GV sehe ich ein Sperrrecht aufgrund § 19 Abs 2 Satz 2+3 StromGVV als eher unwahrscheinlich an. Genaueres ergibt sich natürlich u.a., wenn man weiss, um welche Summen es geht.

Im SV sollte es AGB\'s geben (in diesen steht übrigens meist auch, dass der Vertrag zunächst für einen Zeitraum X läuft und sich sodann automatisch VERLÄNGERT, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird, also \"Dauerschuldverhältnis\"  ;) ) wo zu prüfen ist, ob sie wirksam vereinbart wurden  und wenn ja, man diese studieren sollte. In der GV gibt es keine AGB\'s (diese ist die StromGVV).

@Aronat
Wenn ich nicht auf einem aktuellen Kenntnisstand wäre, würde ich mich etwas zurückhalten, was die Art und Weise der Antworten betrifft:
Zitat
Hallo NN,

bist ja ein Schelm Du kleiner Halbwissender.  
...
2. Raynard sagte das er sich kundig machte und der Zähler wohl nicht vom Vermieter beauftragt wurde und wen dann soller ihn ganz einfach fragen.
Und Lieferant und Netzbetreiber sind hier eins nähmlich Grundversorger.
...
Lies erst mal richtig Du Halbwissender.
Vielleicht haben Sie schon mal was von Marktrollentrennung gehört. Für den Energiesektor gilt seid Herbst 2010 die GESETZLICHE Pflicht zur Trennung zwischen Netzbetreiber und Versorger. D.h. Grundversorger und Netzbetreiber sind NIE eins. Mag sein, dass sie zum gleichen Konzern gehören, jedoch sind es zwei rechtlich selbständige Firmen mit allen Konsequezen.  ;)  Das aber nur am Rande.

Offline Aronat

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #25 am: 29. Mai 2012, 23:49:05 »
Hallo Bolli,

stimmt ist hier aber nicht weiter von belang da wohl von einer Gesamtfirma.
Und ja mein Reden nach § 19 Abs. 2 StromGVV ist Sperre hier bei Grundversorgung rechtswidrig dabei ist die Marktrollentrennung egal.

Raynard

Kläre endlich ab ob Grundversorgung oder Sondervertrag vorliegt sowie ob Vermieter oder weis der Geier das Ding eingebaut hat.
Und wen das Mädel sooo schüchtern ist schick Sie doch mal vorbei.  :D  :D
Bin auch ganz schü.. schüchtern.  :D
Ich bin ein Schelm heute wieder.

mfg, Aronat

Offline userD0003

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #26 am: 30. Mai 2012, 00:33:09 »
Zitat
Original von Bolli
@Aronat
Wenn ich nicht auf einem aktuellen Kenntnisstand wäre, würde ich mich etwas zurückhalten, was die Art und Weise der Antworten betrifft ...
Zitat
Original von Aronat
stimmt ist hier aber nicht weiter von belang da wohl von einer Gesamtfirma.
Und ja mein Reden nach § 19 Abs. 2 StromGVV ist Sperre hier bei Grundversorgung rechtswidrig dabei ist die Marktrollentrennung egal.
@Aronat, es wäre wohl noch viel besser, wenn Sie sich zu diesem Thema sogar GANZ zurückhalten !

edit: Ihre \"Orrdokravieh\" ist grauslich...... und die anzüglichen Bemerkungen zu dem Mädel sind SEHR witzig !!!   X(

Offline Aronat

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #27 am: 30. Mai 2012, 08:07:58 »
h\'berger

Zitat
Woher wissen Sie \"großer Ganzwissender\", dass der Sperrversuch rechtswidrig war? Seit wann ist ein Netzbetreiber auch der Grundversorger ??? verwirrt

1. Woher wissen Sie eigentlich das ich \" großer Ganzwissender \" heiße ?  ;(
    Müssen Sie immer gleich alles verraten ? ;(
Hm, woher ich das weiß ? Vielleicht weil ich Gesetze etc. lesen kann ?
Und solange es sich um einen GVV handelt ändert sich das auch nicht. Zumal die ausstehenden Beträge der Nachzahlung  ausgeglichen worden. Damit entfallen auch die Vorraussetzungen einer Sperre. Das Abschlagszahlungen mit Nachzahlungen verrechnet werden, kann man schließlich entgegnen mit der Bestimmung nach §§ 366 Absatz 2, 367 BGB.
Wie war das mit Kenntnisstand ? ?
Ob es sich um einen SV handelt ist Sache der Mieterin bzw. hier auch von Raynard das zu klären und mitzuteilen um in die AGB\'s zu sehen was dort steht.
Da hier nach Aussage von Raynard aber schon immer mit Gas geheizt wird im ganzen Haus ist davon nicht auszugehen. Außerdem gibt es innerhalb des Grundversorgers verschiedene Tarifmöglichkeiten die aber deswegen nicht unbedingt als SV gelten sondern als Erweiterung des Grundtarifes.
2. In der Mehrzahl ( insbesondere Stadtwerke ) sind Netzbetreiber und Grundversorger immer noch eins auch wenn Sie innerhalb der Firma getrennt sind. Wen Sie sich darüber Illusionen machen wollen bitte nur zu.
Ihr Orrdokravieh können Sie für sich behalten ich schreibe so wie ich es für richtig halte. Ihr geschreibsel ist auch nicht gerade der Renner.
Und wie heißt doch das Sprichwort noch ?
Wer Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler etc. findet darf sie behalten.

Und wenn Sie in ihrer altertümlichen Vorstellung, obwohl im Altertum gings wohl noch viel derber zu.
Der Untertan von Heinrich Mann trifft hier wohl eher auf Ihre Moralvorstellungen zu. Wenn Sie Humor und Ironie verwechseln mit  \"anzüglichen Bemerkungen \" bitte sehr Sie Mimose jedem das seine.

Zitat
Blöd kann nicht mal halbwegs Orrdokravieh !

Wollten Sie mich damit beleidigen ? Is ja lächerlich.
Anscheinend sind Sie auch noch schwer von Begriff.

Zitat
Und blöd laufen kann’s schon mal gar nicht, blöd kann nämlich gar nicht laufen.

Um es ihnen leichter zu machen hier ist das Wort Blöd gemeint das keine Beine hat und keine Person. Aber wer lesen kann ...
Vielleicht sollten Sie erstmal ihr Gehirn einschalten wenn da eins existiert bevor Sie dummes Zeug daherplappern.  Ironie aus

mfg, Aronat

Offline bolli

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #28 am: 30. Mai 2012, 08:44:37 »
@Aronaut
Sie ziehen das Niveau hier im Augenblick ganz schön runter und zwar sowohl im sprachlichen wie auch im rechtlichen Bereich.  X(

Das sprachliche lass ich mal weg, Sie wissen schon was gemeint ist. Versuchen Sie einfach sachlich zu bleiben und verkneifen sich anzügliche Bemerkungen. Die sind hier nicht gefragt.

Inhaltlich ist RECHTLICH festzustellen, das Netzbetreiber und Versorger UNTERSCHIEDLICHE Firmen sind und somit JEDE FÜR SICH bestimmten rechtlichen Regelungen unterliegen. Dazu gehören z.B. auch Datenschutzbestimmungen u.ä.. Auch wenn SIE der Meinung sind, dass das egal sei, kann es sehr wohl rechtliche Konsequenzen haben, wenn man diese anzuwenden weiss. Allerdings ist dieses in den meisten Fällen für \"Ottonormalverbraucher\" nicht ganz so einfach, und Firmen in einer Holding \"vergessen\" dieses auch gerne mal, das gestehe ich Ihnen zu.
Und ob ein Grundversorger mehrere parallele Tarife in der Grundversorgung anbietet, ist sehr genau zu prüfen. Meiner Kenntnis nach gibt es nur sehr wenige solcher Konstruktionen, die tatsächlich einer rechtlichen Prüfung standhalten. Es kommt da sehr auf den individuellen Einzelfall an. Es gibt mehrere Urteile von OLGs, die bei entsprechenden Versorgern diese Konstruktion verworfen haben und die betroffenen Kunden, die nicht im teuersten Tarif waren, als SV-Kunden eingestuft haben.

Zitat
Original von Aronaut
Zumal die ausstehenden Beträge der Nachzahlung ausgeglichen worden. Damit entfallen auch die Vorraussetzungen einer Sperre.
Ich weiss ja nicht, welchen Sachverhalt SIE hier meinen. Raynard hat vorne folgendes geschrieben:
Zitat
Relativ kurz nach der Trennung trifft die Jahresabrechnung des Stromanbieters ein, welche eine deutliche Nachzahlung enthält. Sie vereinbart diesbezüglich eine Ratenzahlung und versucht die monatlichen Beträge runter setzen zu lassen.
und
Zitat
Sie fragt sich; die laufenden Vorauszahlungen werden bedient, die Nachzahlung wird durch Raten beglichen. Eine Einmalzahlung der Nachzahlung ist ihr nicht möglich, auch wenn der Sachbearbeiter des Unternehmens darauf beharrt.
Wo ist da was ausgeglichen worden ?

Zitat
Original von Aronaut
Wie war das mit Kenntnisstand ? ?

Offline Raynard

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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #29 am: 30. Mai 2012, 19:31:20 »
Zitat
Original von h\'berger
Da ich nicht weiß, wie Ihr Kenntnisstand ist und zu welchen Themen Sie sich einlesen möchten, [ ... ]

Betrachten Sie meinen Kenntnisstand einfach bei Null. Ich habe mich zuvor mit der Thematik noch nicht auseinandergesetzt. \'Auf den Plan\' rief mich primär die Chuzpe, welche aus den Schreiben des Versorgers sprach. Jedoch sehe ich kein Problem mich auch zügig in komplexe Themen einzuarbeiten.

Allerdings befinde ich mich gerade in Urlaub und geografisch näher Ihnen als meiner Nachbarin. Würde ich mich hier mehr Gesetzestexten oder dem Problem meiner Nachbarin zuwenden, dürften zu Recht unnötige wie unangenehme Diskussionen mit der besten Ehefrau von allen entstehen. Ich denke, ich habe Euer Verständnis.

Sorry, aber wenn ich die letzten Postings so betrachte, schießt mir wieder der Spruch meiner Nichte durch den Kopf: Diskutiere nie mit einem [ ... ], er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dort durch seine Erfahrung !!

Sicher kann mir einer von Euch die Hintergründe, das \'Warum\' erklären. Aber keine Sorge, ich erwarte es nicht.

Als Lichtblick empfand ich jedoch den Querverweis auf Mann\'s \'Untertan\'. Ob der Verfassers des Posting sich ein Beispiel an Heßling\'s Stammtischagitation nahm?

Danke für die Hinweise, ich werde Ihnen innerhalb der verfügbaren Zeit folgen. Mehr nach meiner Rückkehr.
Gruß,

Raynard

 

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