Ich habe mich jetzt an verschiedene Bundestagsabgeordnete gewandt, unter anderem auch an MdB Patrick Kurth (FDP)...
Ja, es ist bald Wahl und die Zeit kann und sollte genutzt werden um Verbraucherinteressen bei den Politikern, die ja gewählt werden wollen, deutlich zu machen. @RR-E-ft, Sie machen das richtig!
Es geht nicht um die Energiewende, die ist nicht in Frage gestellt, sie ist gewollt und grundsätzlich richtig. Es geht um die Geschwindigkeit, um das WIE und es geht an erster Stelle um die Finanzierung. Es ist offensichtlich, dass hier gewaltige Fehler gemacht wurden und Schieflagen entstanden sind. Es ist Zeit für eine Korrektur bevor das ganze Vorhaben kippt. Man kann nicht alle Folgen der gemachten Fehler den nicht privilegierten Verbrauchern, die daran überhaupt nicht beteiligt sind, auch noch in Rechnung stellen. So geht das nicht weiter!
Staaten finanzieren viel und übernehmen Risiken, wenn es um Gemeinwohlaufgaben wie die Energieversorgung und die Zukunftssicherung geht.
Wenn man sich unseren Nachbarn Frankreich ansieht, der auf Atom setzt, kann man das aus der nachstehenden Zusammenfassung eines Berichts des französischen Rechnungshofs entnehmen.
Eine sichere Energieversorgung mit den gesetzten Zielen ist eine staatliche Gemeinwohlaufgabe. Deutschland hat sich bei der Stromversorgung mit dem Ausstieg aus der Kernenergie anders als Frankreich entschieden. Man will die Versorgung mit sogenannten erneuerbaren Energien sicherstellen. Das rücksichtslos und schnell und überwiegend zu Lasten der nicht privilegierten Verbraucher. Ob das so gelingen kann ist doch stark zu bezweifeln. Es ist doch schon offensichtlich, dass das so nichts wird. Bei den Umweltlasten und Treibhausgasen ist man weit weg davon. Wie sieht wohl die Zukunft aus. Landschaften, Böden, Grundwasser etc. werden mit "BIO"-"ÖKO"-"PV"- und "WIND" nicht gerade geschont.
Warum gerade Deutschland die Gemeinwohlaufgabe "Energiewende" nicht aus den gebotenen Haushaltsmitteln finanziert, ist nicht nachvollziehbar, wenn man von der allgegenwärtigen einnehmenden Rechtfertigung des ausufernden Steuer- und Ausgabestaates mal absieht. Diese Finanzierung ist grundsätzlich falsch und wohl ebenfalls wie beim Kohlepfennig verfassungswidrig. Die mit Absicht abweichende Konstruktion hat erkennbar das Ziel, die vom Verfassungsgericht gesetzten Hürden zu umgehen. Ich denke das Verfassungsgericht wird das zur gegebenen Zeit schon erkennen. Es ist Zeit für eine Korrektur. Man muss nicht nach Karlsruhe, man kann auch vorher aus Einsicht die Sache korrigieren und ändern.
Der Französische Rechnungshof zur Finanzierung der dortigen Stromerzeugung:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2011 beauftragte der Premierminister den Cour des Comptes im Rahmen seiner Arbeit zur Unterstützung der Regierung (Verfahren, das jetzt von Art. L.132-4-1 Finanzgerichtsgesetz geregelt ist) mit der „Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Kernenergie”, wobei er präzisierte, dass ihm dieser Bericht „bis zum 31. Januar 2012 vorliegen soll”.
In Erfüllung dieses Auftrags hat der Cour des Comptes die wichtigsten Fakten und Elemente zusammengetragen, die derzeit über die vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Kosten der Produktion von Atomstrom in Frankreich vorhanden sind. Dieser Bericht umfasst weder eine Stellungnahme über den wünschenswerten Umfang dieserProduktion, noch über die Modalitäten ihrer Finanzierung. Er ist vielmehr eine „Datenbank”, die allen Bürgern zwecks Transparenz und als Information zur Verfügung steht.
Die Studie befasst sich im Wesentlichen mit den Produktionskosten der Betreiber des derzeitigen Kraftwerksparks, unabhängig davon, ob es sich um (bereits geleistete) Investitionen, laufende (Betriebs-)Kosten oder zukünftige Kosten (Rückbau und Entsorgung der Brennelemente und Abfälle) handelt.
Ein Anliegen des Cour des Comptes war es, die Kosten „für die Gesellschaft” und nicht nur für den Betreiber zu ermitteln. Er hat demzufolge ebenfalls versucht, die Ausgaben zu ermitteln, die durch Kredite der öffentlichen Hand finanziert wurden und die sich im Allgemeinen nicht im Energiepreis widerspiegeln, da man sie nicht genau kennt.
Damit wurde erstmalig versucht, alle französischen Forschungsaufwendungen auf dem Gebiet der Stromerzeugung aus Kernenergie seit 1957 zu ermitteln. Darüber hinaus hat der Cour des Comptes die Ausgaben für Sicherheit und Sicherung abgeschätzt, die 2010 mit öffentlichen Krediten finanziert wurden.
Folglich wurden Nuklearausgaben für militärische Zwecke und die Kosten für den Transport und die Verteilung des Stroms nicht vom Cour des Comptes betrachtet, sondern nur die Kosten für die Erzeugung von Atomstrom, die nur ca. 40 % des von den Verbrauchern bezahlten Preises ausmachen.
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Kurzfassung pdf