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Verfassungsklage wegen sinkender Fördersätze?

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RR-E-ft:
Verfassungsklage wegen sinkender Fördersätze?

Fraglich, welches deutsche Solar- Unternehmen durch die Senkung der Fördersätze selbst unmittelbar in eigenen Rechten verletzt wird.

Betroffen sind die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen wohl auch vollständig mit Panelen aus chinesicher Billigproduktion bestücken können.

superhaase:
Es geht bei der angekündigten Verfassungsklage wohl um den Vertrauensschutz wegen zur kurzer Übergangsfristen bei schon genehmigten Großprojekten.
Insofern ist nicht die PV-Industrie (Modulhersteller) betroffen und will klagen, wie die Überschrift vermuten lässt, sondern wohl ein Projektierer  von Großprojekten bzw. dessen Investoren.

RR-E-ft:
Mussten nicht alle mit sinkenden Fördersätzen rechnen? Sagt nicht schon ein alter Bergmannsspruch \"Vor der Hacke ist es duster\"?
Wenn Projekte vollständig auf dem beabsichtigten Abgreifen einer Förderung gründen, dann läuft wohl schon von Anfang an etwas schief, weil sich die Sache nicht wirtschaftlich selbst trägt.

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn Projekte vollständig auf dem beabsichtigten Abgreifen einer Förderung gründen, dann läuft wohl schon von Anfang an etwas schief, weil sich die Sache nicht wirtschaftlich selbst trägt.
--- Ende Zitat ---
Warum so polemisch?
Die Förderung wurde installiert, um privates Kapital in Investitionen zu locken. Daher ist wohl nichts von Anfang an schief gelaufen, sondern war vom Gesetzgeber so beabsichtigt.

Allerdings halte ich es in der Tat für fragwürdig, wenn eine Übergangsfrist bis Jahresende gefordert wird für Projekte, die erst im ersten Quartal 2012 initiiert wurden.Zu diesem Zeitpunkt war schließlich schon klar, dass es eine vorgezogene und stärkere Kürzung der Förderung geben würde.

Für Projekte hingegen, die noch in 2011 initiiert und Kosten ausgelöst wurden, als man noch von dem Fortbestehen der aktuellen Degressionsregeln wenigstens für 2012 ausging, ist ein entsprechender Vertrauensschutz begründet.
Dies wird von den meisten Politikern ja auch so gesehen und wird wohl auch so mit angemessenen Übergangsfristen bis irgendwo Mitte 2012 kommen.

RR-E-ft:
Die Absichten des Gesetzgebers können und müssen sich ändern, wenn man merkt, dass der Kurs nicht stimmt.
Die Diskussion um eine notwendige Kurskorrektur lief schon lange 2011.
Vertane Projektaufwendungen sind wohl weit leichter zu verschmerzen als die wirtschaftlichen Folgen einer Förderung wie bisher auf die nächsten 20 Jahre infolge einer Übergangsregelung.

Der Vertrauensschutz, sollte es einen solchen überhaupt geben, kann sich wohl allenfalls auf die bisher entstandenen Kosten, nicht jedoch auf die Gewinnaussichten in den nächsten 20 Jahren beziehen.

Schließlich bestehen unabhängig davon für solche Projekte wohl auch eigne wirtschaftliche Risiken darin, dass die Anlagenbauer, bei denen man die Anlagen bestellt hat, in Insolvenz gehen.

Über eine Vollkaskomentalität bei unternehmerischen Handeln kann man sich wohl nur wundern.
Um wirtschaftliche Risiken abzusichern, hätte man ggf. private Versicherungen abschließen können.

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