Energiepreis-Protest > ENTEGA

gerichtlicher Mahnbescheid

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Egli1:
Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen.

2006 einen Strom-Sondervertrag Entega Clever abgeschlossen und seitdem jede Menge Scherereien...

Vorausgehend wurde seit 2008 mehrfach Widerspruch eingelegt gegen die nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen bei Strom und gegen die Abrechnung als Clever-Ökostrom Spezial, und natürlich gegen die Abrechnungen als Ökostrom NATURpur regional ......., die Zahlungen gekürzt und jeweils das Erstellen einer korrekten Abrechnung eingefordert.

Zwischendurch fand sich diverses Werbematerial des Energieversorgers im Briefkasten: Mehrmals wurden AGB´s zugeschickt, auch neue Ergänzende Bedingungen wurden zugeschickt (hierin stiegen z.B. die Mahnkosten von vormals 5,- auf 11,- €!), und natürlich immer mal wieder ein anderes besonders tolles Stromprodukt beworben....

Widersprüche und das Kürzen der Rechnungsentgelte auf die anfänglich vereinbarten Preise führte zu viel Post des Energieversorgers im Briefkasten: In Form diverser Zahlungserinnerungen, Lastschrift-Rückläufern, außergerichtlichen Mahnungen, Mahnungen, Inkasso Mitteilungen (darin enthalten sogar eine Mahngebühr), Ankündigungen der Versorgungssperre, Bitte um Rückrufe, ...

Irgendwann 2010 war dann Wohnungswechsel, und folglich Schluss mit diesem Bezugsvertrag.
Nach der gekürzten Schlussrechnung forderte ich auf Grundlage des vereinbarten Preises die Erstattung des Restguthabens, was bis heute jedoch nicht erfolgte.

Seit Schlussrechnung 2010 fanden sich nun eine Mahnung der ENTEGA über 263 €, eine Aufforderung eines Darmstäder RA zur Zahlung von 457 € an ihn, danach nun ein gerichtlicher Mahnbescheid über 387 € mit Beantragung der Durchführung des streitigen Verfahrens bei Widerspruch in der Post.

Was wohl noch kommt?

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Egli1
Was wohl noch kommt?
--- Ende Zitat ---

Das hängt wohl davon ab, ob gegen den gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wird.
Wird kein Widerspruch eingelegt, kommt wohl ein entsprechender Vollstreckungsbescheid.
Wird gegen einen solchen auch kein Einspruch eingelegt, kommt wohl die Zwangsvollstreckung.

Egli1:
Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt wurde fristgerecht eingelegt, die Abgabe des Verfahrens ans AG Darmstadt - Zivilabteilung- durch das Mahngericht mitgeteilt.

Egli1:
Bis heute ist keine weitere Nachricht bei mir eingegangen.

Möglicherweise ist es der ENTEGA ja auch zu risikoreich, ev. ein Gerichtsurteil zu erreichen,
das die automatische Vertragsumstellung ihres Sondervertragskunden auf Ökostrom als nicht rechtmäßig feststellt....... oder
das die gegen die eigenen Kunden in Rechnung gestellten 11,- € Mahnkosten als deutlich überhöht abschmettert..... oder
das die Erstellung einer korrekten Abrechnung zur Aufgabe macht....
Andererseits: Sollte ein EVU nicht wirtschaftlich arbeiten? Bei  einem qualifiziert ausgearbeiteten Widerspruch unnötigerweise ein externes Inkassobüro einzuschalten und dann noch ein unnötiges gerichtliches Mahnverfahren hinterher zuschicken, wirkt eher wie ein Weg zur Gewinnminimierung....
Darf das eine Unternehmen, dessen Mutterkonzern überwiegend in städtischer bzw. kommunaler Hand ist? Da werden doch Gelder verschwendet, die eine Stadt bzw. deren Bürger eigentlich sehr gut gebrauchen könnte, oder?


bolli:
Es wird wohl eine ganze Reihe Kunden geben, die sich durch ein solches Vorgehen über ein Inkassobüro so beeindrucken lassen, dass ein weiteres Verfahren vor Gericht vermieden wird und daher die Kosten des Büros für widersprechende Fälle zu verschmerzen ist.  ;)

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