Energiepreis-Protest > ENTEGA

gerichtlicher Mahnbescheid

<< < (2/2)

Egli1:
Ein Anwalt, der vor gerichtlichem Mahnbescheid schon mal versucht hatte, rund 460 € einzutreiben, hat inzwischen vor dem AG Darmstadt im Namen der ENTEGA Klage auf rund 260 € plus Zinsen plus RA-Kosten 39 € erhoben.

Wegen des geringen Streitwertes von unter 600 EUR wollte das Amtsgericht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 495a ZPO treffen, d. h. ohne mündliche Verhandlung und ohne Berufungsmöglichkeit.

ENTEGA hat allerdings dem armen Anwalt wohl gar nicht alle relevanten Unterlagen zukommen lassen. Im Schreiben des Gerichtes befinden sich jedenfalls als Beweis nur die beiden letzten von ENTEGA ausgestellten Rechnungen inkl. einer Auflistung der darin geforderten Mahnkostenanforderungen, von jeweils wucherartigen 11,- €. Eine Mahnung der Klägerin sowie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben werden als Beweis angeboten.
Kein Bezugsvertrag, kein Hinweis auf den eingelegten Widerspruch und die Folgewiderspruchschreiben...

Nach Beratung mit einem Experten der Verbraucherzentrale und unter Zuhilfenahme des Musterschreibens des BdE ist fristgerecht Klageerwiderung eingelegt worden.



 

Egli1:
Die Klage ist zurückgenommen.

Aus welchen Gründen auch immer wollte ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG die Klage dann wohl doch nicht riskieren: Die beauftragten Rechtsanwälte nahmen die Klage zurück.

Nun hat der Darmstädter Versorger nicht nur die verweigerten Zahlungen nicht durchgesetzt, sondern darüber hinaus auch noch die angefallenen Gerichtskosten zu zahlen. Vorher fielen ja bereits Kosten für gerichtliches Mahnverfahren und vermutlich ja auch für den Inkassoversuch der Rechtsanwälte an.

Offensichtlich erlauben die in Rechnung gestellten Strompreise solch kostspielige Aktionen. Vielleicht ist es ja auch nur billiger als vom Amtsgericht zu erfahren, dass die treuen Kunden die nicht nachvollziehbaren Strompreiserhöhungen ja gar nicht zu bezahlen brauchen, oder/und die in Rechnung gestellten Mahnkosten nahezu dem zehnfachen des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden entsprechen (u.a. OLG München, 28.07.2011, Az 29 U 634/11).
Das wäre allerdings sicherlich ein kleiner Leckerbissen für die Presse und die vielen Kunden und Exkunden gewesen ;) ......

So bleibt wieder ein Fall unentschieden. Tatsache ist, dass die geforderten Rechnungen nicht voll und die geforderten Mahnkosten gar nicht bezahlt wurden.

Durchhalten trotz mehrfacher Drohung mit Versorgungsperre, der Drohung des Versorgers mit gerichtlicher Geltendmachung, und trotz der mehrfachen versorgerseitigen Information mit Ergebnissen aus Gerichtsurteilen, die für diese Vertragssituation überhaupt nicht zutreffen, hat zu diesem Ergebnis geführt. Danke für Unterstützung an die Experten der Verbraucherzentrale und den BdE für anbieterunabhängige Beratung und die Bereitstellung der Informationen, besonders auch der Urteilssammlung.

jan_pb:
Hi Egli,
ich habe vor zwei Tagen ein ähnliches Mahnbescheid vom Amtsgericht Hühnfeld erhalten, wobei ENTEGA die von mir gekürzten Stromzahlungen aus 2006-2010 nicht so hinnimmt und immerhin 1000 Euro (Hauptforderung) will.

könntest du mir ein Paar Tips geben bzw. wie du genau vorgegangen bist ? Danke sehr.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln