Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab
und beabsichtigt Preissenkung bei Trinkwasser von
insgesamt 292 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015
Bonn, 2. April 2011: Das Bundeskartellamt hat heute in dem Verfahren
gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich
überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt.
Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes
(siehe PM vom 5. Dezember 2011
<
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2011/2011_12_05.php> )
waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.
Das Bundeskartellamt kommt nun zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die
abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich
um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen
und in den Jahren 2013-2015 um durchschnittlich 20%.
Die BWB soll damit für die nächsten vier Jahre zu einer Erlösabsenkung
von insgesamt ca. 292 Mio. Euro verpflichtet werden.
Dieser Betrag kommt den Berliner Wasserkunden unmittelbar zugute.
Weiter:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2012_04_02.php